21.4391 · Postulat · 2021-12-08
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über die Durchführbarkeit einer globalen Koordination der Innovationsförderung auf nationaler Ebene sowie über die Massnahmen der Umsetzung vorzulegen.
Begründung
In den Antworten einiger Interpellationen (21.3531, 21.3809, 21.3758) stellt der Bundesrat eine Reihe von Massnahmen zur Stärkung und Förderung der Innovation vor. Diese Massnahmen sind an sich zweckmässig, bleiben aber unkoordiniert. Doch angesichts der Klima- und Umweltkrise brauchen wir eine eigentliche globale Strategie zur transformativen Innovation (Innovation, die dazu beitragen soll, grosse Herausforderungen wie die Dekarbonisierung zu bewältigen) und eine Koordination, um das Problem der Fragmentierung der schweizerischen Forschungs- und Innovationslandschaft anzugehen. Um den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zu begegnen, gehen viele Länder, darunter unsere europäischen Nachbarn, mit gutem Beispiel voran, indem sie Koordinationsstellen für transformative Innovation einrichten (zum Beispiel Deutschland und England, um nur zwei zu nennen). Das erste Ziel ist es, die lokale, nationale und europäische Innovationslandschaft zu stärken, indem alle Akteure der Innovationsökosysteme in Europa - egal, ob es sich um öffentliche, private, nationale oder lokale Akteure handelt - vernetzt werden, um ihnen mehr Möglichkeiten zu geben, ihre Produkte zu entwickeln und einzusetzen. Das zweite Ziel besteht darin, eine umfassende Koordination der Chancen und Risiken von Innovationen sowohl aus ökologischer als auch aus sozialer und wirtschaftlicher Sicht zu gewährleisten. Man weiss heute, dass die Herausforderung der Dekarbonisierung nur bewältigt werden kann, wenn die Innovationsförderung so koordiniert ist, dass sie diese drei Aspekte berücksichtigt. In der Schweiz erscheint eine solche Koordination darüber hinaus sinnvoll, um zum einen die Zusammenarbeit und Vernetzung der verschiedenen Akteure zu erleichtern und zum anderen den Austausch von Kompetenzen, Informationen und Best Practices zur Innovation zu fördern. Zudem geht es darum, die sozialen und ökologischen Folgen von Innovationen unter dem Aspekt der Vereinbarkeit mit unseren Zielen für nachhaltige Entwicklung 2030 zu antizipieren.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Wie der Bundesrat im Bericht zur Erfüllung des Postulats Derder 13.3073 (vom 14.2.2018) aufzeigt, ist im dezentral organisierten Forschungs- und Innovationssystem der Schweiz die Koordination zwischen den einzelnen Ebenen und Akteuren sichergestellt und funktioniert. So koordiniert sich beispielsweise die Ressortforschung durch einen Ausschuss, in dem Mitglieder der Direktionen der verschiedenen Bundesämter mit Forschungstätigkeiten sowie Vertreterinnen und Vertreter des Schweizerischen Nationalfonds (SNF), der Schweizerischen Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse) und des Rats der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Rat) Einsitz nehmen. Ferner hat der Bundesrat aufgezeigt, dass sich die Tätigkeiten von Bund, Kantonen und Regionen grundsätzlich ergänzen und dass sie effizient zusammenarbeiten.
Je nach Thema findet eine Koordination auch zwischen den Förderorganisationen sowie unter den Ämtern statt, zum Beispiel im Rahmen des Förderprogramms "SWiss Energy research for the Energy Transition" (SWEET), im Rahmen der Eidgenössische Energieforschungskommission CORE oder verwaltungsintern im informellen "Bundesnetzwerk Innovation" (Lead: SBFI). Die Akteure koordinieren sich zu wichtigen Themen auch auf informeller Ebene, beispielsweise zwischen dem SNF und der Innosuisse im Bereich Nachhaltigkeit und Strategieentwicklung.
Auch beim Thema Klima und Umwelt gibt es bei Forschung und Entwicklung weder eine unkoordinierte Fragmentierung, noch fehlt es an einer "Strategie für transformative Innovation": Die in der BFI-Botschaft 2021-24 formulierte Förderpolitik orientiert sich an den Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung; hierdurch leistet die Schweiz einen Beitrag zur Umsetzung der durch die UNO-Mitgliedstaaten verabschiedeten Agenda 2030.
In seiner "Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030" (SNE 2030) zeigt der Bundesrat auf, welche Schwerpunkte er für die Umsetzung der Agenda 2030 in den nächsten zehn Jahren setzen will. Die SNE 2030 ist ein Instrument zur Koordination zwischen den Politikbereichen und wirkt insbesondere darauf hin, die zahlreichen sektoriellen Aktivitäten des Bundes auf eine nachhaltige Entwicklung auszurichten. In diesem Kontext sollen auch die sozialen und ökologischen Folgen von Innovationen antizipiert werden. Die SNE 2030 und der dazugehörige Aktionsplan 2021-2023 wurden vom Bundesrat am 23. Juni 2021 verabschiedet.
Auch verpflichtet das Bundesgesetz über Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG; SR 420.1) die Forschungsorgane in Art. 6, bei der Planung aller ihrer durch Bundesmittel finanzierten Tätigkeiten die Ziele der nachhaltigen Entwicklung von Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt zu berücksichtigen.
Aus den genannten Gründen besteht für die Innovationsförderung auf nationaler Ebene kein Bedarf nach einer zusätzlichen Koordinationsebene. Auch eine "umfassende Strategie für transformative Innovation" ist angesichts der bereits bestehenden strategischen Vorgaben (insb. Strategie Nachhaltige Entwicklung) nicht zielführend. Eine von oben vorgegebene thematische Stossrichtung geht zudem mit dem Risiko einher, dass Innovationspotenziale ausserhalb des vorgegebenen Themenbereichs nicht ausgeschöpft werden.
Auch deshalb ist in der föderalen Schweiz, welche Forschung und Entwicklung erfolgreich dezentral, grundsätzlich themenoffen und nach dem Bottom-up Prinzip organisiert, eine solche thematische Top-down-Lenkung nicht wünschenswert, zumal Herausforderungen (z.B. Dekarbonisierung) auch ohne einen solchen Mechanismus von den Akteuren adressiert werden.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.