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21.4393 · Interpellation · 2021-12-08

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Die Sanktionen, die gegen die Arabische Republik Syrien verhängt wurden, stellen keine nutzbringende Grundlage dar, um eine Entwicklung anzustossen, die wirtschaftlich und demokratisch ist und die Menschenrechte achtet. Die aktuelle Situation belastet die über 17 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner sehr. Die internationale Gemeinschaft erweist sich als sehr unflexibel und die geopolitische Ordnung lässt keine Aussicht auf positive Entwicklungen für die ansässige Bevölkerung sowie für die über die ganze Welt verstreuten Flüchtlinge zu, die bereit sind, in ihr Land zurückzukehren, wenn sich ihnen ein Szenario einer möglichen aufbauenden Entwicklung bietet. Die ersten syrischen Flüchtlinge, die zur Rückkehr bereit sind, sind jene in der Türkei, im Libanon und in Jordanien (mehrere Millionen Menschen), die für das Wachstum ihres Landes unerlässlich sind. Die Schweiz nahm auf internationaler Ebene stets eine neutrale und friedensfördernde Rolle ein und spielte nicht nur im Nahen Osten häufig eine Schlüsselrolle für das politische Gleichgewicht. In Anbetracht der aktuellen Situation und des Potenzials der Schweiz, die globale Dynamik zu verbessern, stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:

1. Erachtet es der Bundesrat auf lange Sicht nicht als schädlich, besonders für die Bevölkerung vor Ort, die Sanktionen aufrechtzuerhalten?

2. Sieht die Schweiz auf diplomatischer Ebene eine Möglichkeit, zu vermitteln und eine förderliche internationale Dynamik in Gang zu setzen, um die bestehenden Sanktionen zu mildern und zu beseitigen?

3. Welche Rückschlüsse zieht die Schweiz aus der Studie "Walker, Justine (2016): Study on Humanitarian Impact of Syria-Related Unilateral Restrictive Measures. Report prepared for the United Nations (UN) Economie & Social Commission for Western Asia"?

4. Hat der Bundesrat den Bericht "Christliche Flüchtlinge in der Türkei und im Irak, 11. Juni-22. Juni 2015" der Föderation der Aramäer (Suryoye) in der Schweiz zur Kenntnis genommen und hat er daraus Anregungen erhalten?

5. Könnte ein entschlosseneres Vorgehen der Schweiz nicht zu einer Dynamik zugunsten des Abbaus der Sanktionen führen, welche die Bevölkerung, die noch im Land lebt, schwer treffen?

6. Was hat der Bund - direkt und mittels multilateraler Massnahmen - unternommen, um die Auswirkungen der Sanktionen zu mildern und Bedingungen zu schaffen, die eine teilweise Rückkehr der Flüchtlinge in ihr Herkunftsland begünstigen?

7. Welche Rolle spielt die Schweiz in den internationalen Organisationen und wie reagiert man dort, um die Sanktionen abzubauen?

8. Unterstützt oder leitet die Schweiz Projekte, die zum Wiederaufbau des Landes und seiner Institutionen beitragen?

Stellungnahme des Bundesrates

1, 2, 3, 5, 6, 7: In den Stellungnahmen zum Postulat Reynard (18.3309) und zur Interpellation Ingold (17.3061) hat der Bundesrat bereits dargelegt, dass ihm die Vermeidung allfälliger unbeabsichtigter Folgen der Sanktionen ein grosses Anliegen ist, vor allem im humanitären Bereich und mit Blick auf die Zivilbevölkerung. Im Fall von Syrien hat sich der Bundesrat den 2011 von der EU verhängten Sanktionen angeschlossen. Die Schweiz reagierte damit auf die Verschlechterung der Situation in Syrien und die Zunahme schwerer Menschenrechtsverletzungen, insbesondere die gewaltsame Unterdrückung der Zivilbevölkerung durch die syrischen Streit- und Sicherheitskräfte.

Es gilt anzumerken, dass die gezielten Schweizer Sanktionen (sogenannte "Smart Sanctions") weder medizinische und humanitäre Güter noch Nahrungsmittel betreffen. Auch die Lieferungen von humanitären Hilfsgütern sind von den Massnahmen regelmässig ausgenommen und Ausnahmen aus humanitären Gründen sind vorgesehen. Der Bundesrat beschliesst punktuell neue Lockerungen. Das beste Beispiel dafür ist die Einführung einer Bestimmung im Oktober 2019 zur Erleichterung von Geschäftsbeziehungen, die für die Arbeit der humanitären Organisationen in Syrien erforderlich sind.

Allerdings darf man nicht vergessen, dass die humanitäre Hilfe in Syrien mit zahlreichen Hindernissen konfrontiert ist. Ausserdem stellen wir fest, dass private Akteure gegenüber Geschäften mit Syrien nach wie vor zurückhaltend sind. Die Schuld an der gravierenden humanitären Lage in Syrien ist aber nicht primär den internationalen Sanktionen zuzuschreiben. Die Gründe dafür sind vielfältig, wobei der Hauptgrund die seit Jahren anhaltende Kriegsgewalt ist.

In diesem Zusammenhang nimmt die Schweiz bei der internationalen Diskussion über die Verringerung der unbeabsichtigten Folgen der Sanktionen eine tragende Rolle ein. Dennoch gilt es daran zu erinnern, dass die Sanktionspolitik in den Zuständigkeitsbereich jedes einzelnen Staats fällt. Vor diesem Hintergrund hat die Schweiz in den letzten Jahren mehrere Studien unterstützt, darunter auch den vom Interpellanten erwähnten Bericht von Dr. Justine Walker. Diese Studie bildet eine wichtige Grundlage für ein besseres Verständnis der Auswirkungen der Sanktionen im syrischen Kontext. Ausserdem wird darin bestätigt, wie wichtig seit Langem etablierte Kontakte zwischen den zuständigen Stellen der Bundesverwaltung sowie humanitären und privaten Akteuren sind. Zusätzlich zu diesen pragmatischen Schritten hat die DEZA 2019 den "Compliance Dialogue on Syria-related Humanitarian Payments" organisiert, der nationale und internationale Schlüsselakteure rund um die Problematik des Transfers von Hilfsgeldern nach Syrien zusammenführte.

4. Der Bundesrat hat den vom Interpellanten erwähnten Bericht der Föderation der Aramäer in der Schweiz zur Kenntnis genommen und anerkennt, wie schwierig die Situation für die von den Krisen in Syrien und im Irak betroffene Bevölkerung ist, einschliesslich für die Minderheiten. Die Schweiz unterstützt in diesen Ländern schutzbedürftige Personen, ohne Unterschiede zu machen und unter Einhaltung der humanitären Grundsätze.

8. Das humanitäre Engagement der Schweiz in Syrien erfolgt im Rahmen des Plans für humanitäre Massnahmen der UNO (Humanitarian Response Plan, HRP). Die Schweiz finanziert keine Wiederaufbaumassnahmen in Syrien, diese fallen nicht in den Geltungsbereich des HRP. Hingegen fördert sie Projekte im Bereich Resilienz und Zugang zur Grundversorgung (dritter Pfeiler des HRP), mit denen den Menschen und Gemeinden wieder zu mehr Autonomie und Würde verholfen wird. Dazu unterstützt sie namentlich Projekte für die Trinkwasserversorgung über bestehende Infrastrukturen oder auch die Bereitstellung von Gesundheitsdienstleistungen oder hochwertiger Bildung.

Antwort des Bundesrates.

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