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21.4423 · Interpellation · 2021-12-14

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Am 11. Juni 2021 haben die Aussenminister der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft eine Absichtserklärung betreffend die Strategische Kooperation zwischen den beiden Ländern abgeschlossen. Die zwölf Dimensionen dieser angestrebten vertieften Strategischen Kooperation reichen thematisch von der Aussenpolitik über Wohlstand, Nachhaltigkeit, Digitalisierung, Bekämpfung von Pandemien, Sicherheit, Migration bis hin zu Wissenschaft, Bildung und Kultur. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. In welcher Form und in welchem zeitlichem Rhythmus beabsichtigt der Bundesrat über die konkreten Fortschritte in der Strategischen Kooperation zwischen Österreich und der Schweiz Rechenschaft abzulegen?

2. Wie erfolgt der Einbezug des Parlaments, namentlich der Aussenpolitischen Kommissionen sowie insbesondere der Delegation für die Beziehungen zum österreichischen Parlament, in die Umsetzung der Absichtserklärung?

3. In welcher Form ist der Einbezug der (Grenz-) Kantone, insbesondere bei sie betreffenden Themen wie "Service für Menschen", "Sicherheit" oder "Migration", vorgesehen?

4. Über welche konkreten Fortschritte kann ein halbes Jahr nach Unterzeichnung der Absichtserklärung bereits berichtet werden?

5. Bleibt Ziff. 9 der Absichtserklärung zum Thema "Migration" angesichts der ausstehenden Aktualisierung des Rückübernahmeabkommens zwischen der Schweiz und Österreich toter Buchstabe?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Im Nachgang zur Unterzeichnung der Absichtserklärung für eine Strategische Partnerschaft am 11. Juni 2021 haben die Schweiz und Österreich auf diplomatischem Weg einen gemeinsamen Aktionsplan für den Zeitraum Juni 2021-Dezember 2022 erarbeitet. Dieser Aktionsplan soll als erster Schritt der Umsetzung dienen. Da die genannte Absichtserklärung die Tätigkeitsbereiche sämtlicher Departemente betrifft und als solche vom Bundesrat verabschiedet wurde, wird das EDA, in Zusammenarbeit mit den anderen Departementen, alle 18 Monate einen neuen Aktionsplan mit neuen Inhalten zu verschiedenen Bereichen der Strategischen Partnerschaft erarbeiten. Das EDA wird die Aussenpolitischen Kommissionen des Parlaments im Rahmen der "Europapolitischen Aktualitäten" über die Fortschritte der Umsetzung informieren.

2. Seit der Unterzeichnung hat das EDA die Delegation des schweizerischen Parlaments für die Beziehungen mit dem österreichischen Parlament zweimal über den Stand der Umsetzung informiert. Die Delegationsmitglieder hatten dadurch die Möglichkeit, Vorschläge sowie Prioritäten anzusprechen, die bei der Umsetzung berücksichtigt werden. Dieses Vorgehen soll in Zusammenarbeit mit den anderen Departementen auch in Zukunft beibehalten werden.

3. Das EDA wird im ersten Semester 2022 ein Pilottreffen der geplanten Regierungskommission Bodensee zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen der Schweiz, Österreich, Deutschland und Liechtenstein in St.Gallen einberufen. Die betroffenen Grenzkantone werden in der Vorbereitungsarbeit des Treffens involviert und ihre Anliegen zu grenzüberschreitenden Fragen mit Österreich werden berücksichtigt.

4. Nach einem halben Jahr haben bereits bilaterale Dialoge in unterschiedlichen Bereichen stattgefunden (z.B. Cyber- bzw. konsularische Zusammenarbeit sowie im Kulturbereich). Weitere Dialoge zur Zusammenarbeit im Westbalkan und zur Agenda 2030 wie auch ein Erfahrungsaustausch zur Digitalisierung in der Aussenpolitik sind 2022 geplant. Zusätzlich haben politischen Konsultationen auf Stufe Staatssekretärin EDA am 17. Dezember 2021 in Wien stattgefunden.

5. Ziffer 9 der Absichtserklärung betrifft nicht nur Rückübernahmefragen, sondern auch regelmässige Austausche zur Lagebeurteilung und Konsultationen mit Drittstaaten. In diesen Bereichen finden regelmässige Austausche auf technischer und politischer Stufe statt.

Antwort des Bundesrates.