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Tourismusstrategie des Bundes. Städtische Hotellerie im Nachteil!

21.4433 · Interpellation · 2021-12-15

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundespräsident hat auf die Frage 21.8001 geantwortet, dass die städtische Individualhotellerie lediglich mit Konjunkturproblemen kämpft. Dabei lässt er ausser Acht, dass diese Betriebe immer höhere Eigenkapitallücken aufweisen. Es gibt mit der SGH ein Instrument, welches diese Lücken schliessen könnte, dessen Förderperimeter städtische Betriebe aber ausschliesst. Leider wird die Frage, ob der Perimeter und die Fremdenverkehrsdefinition den heutigen Ansprüchen noch gerecht wird, nicht in der neuen Tourismusstrategie 2021 aufgenommen. Deshalb stelle ich folgende Fragen:

1. Welche Gründe neben der Angleichung an den Förderperimeter der NRP sprachen 2015 für die Ausweitung des Förderperimeters der SGH?

2. Wie hat sich die Fördertätigkeit der SGH zwischen den klassischen Feriendestinationen und den ländlichen Gebieten seit der Erweiterung des Perimeters entwickelt? Wurden die klassischen Feriendestinationen benachteiligt?

3. Gibt es Gemeinden, welche in den Genuss der Ausweitung des Förderperimeters kamen, jedoch keine "erhebliche" Saisonalität aufweisen? Wenn ja, welche? Wie definiert der Bund "erheblich"?

4. Stimmt der Bundesrat überein, dass die Tourismusintensität in den grossen Städten in den letzten Jahren massiv zugenommen hat?

5. Wie viele Betriebe würden bei einer Ausweitung des Förderperimeters der SGH auf die grossen Städte nach aktuellen Förderauftrag profitieren? Mit welchen Mitteln wäre zu rechnen, nachdem das SECO bei der letzten Ausweitung bei der Nachfrage nach Darlehen der SGH in der Grössenordnung von fünf Prozent rechnete? Was wäre nötig, damit die Fördertätigkeit im aktuellen Perimeter aufrechterhalten würde?

6. Ist der Bund der Ansicht, dass JungunternehmerInnen, die nicht im Förderperimeter liegen, keine Unterstützung der SGH in Form von Information, Beratung oder vorteilhaften Darlehenskonditionen erhalten können? Wenn nein, warum? Welche Ansicht vertritt er bei der betrieblichen Nachfolge? Sieht er keine Wettbewerbsverzerrung für betroffene Betriebe?

7. Sind die Überlegungen rund um die Revision der SGH (Flexibilisierung des baulichen Investitionsbegriffs zur agilen Anpassung neuer Angebote und Prozesse sowie zusätzliche Kriterien für besonders förderwürdige Projekte z.B. im Bereich nachhaltige Entwicklung) für städtische Individualbetriebe nicht von Bedeutung? Wenn nein, weshalb?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Anpassung des Förderperimeters in der Revision der Verordnung über die Förderung der Beherbergungswirtschaft (SR 935.121) 2015 wurde notwendig, da dieser in einzelnen Kantonen nicht mehr den touristischen Realitäten entsprach. Zudem hatten Gemeindefusionen zu punktuellen Veränderungen des Förderperimeters geführt die vor 2015 nicht berücksichtigt worden waren. Vor allem Regionen im Jurabogen und zusätzliche ländliche Gebiete im Mittelland wurden in den Förderperimeter der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit (SGH) aufgenommen. Statistische Auswertungen für die Saisonalität und Tourismusintensität zeigten, dass eine hohe Deckungsgleichheit mit dem Wirkungsbereich der Neuen Regionalpolitik (NRP) besteht. Mit der Anlehnung des Förderperimeters der SGH an den örtlichen Wirkungsbereich der NRP wurde eine zentrale Grundlage für die vom Bundesrat beschlossene Verbesserung der Abstimmung zwischen der SGH und der NRP geschaffen.

2. Die Wirkung der Ausdehnung des Förderperimeters der SGH wurde im Jahr 2020 evaluiert. Demgemäss hat die SGH in den neuen Gebieten des Förderperimeters 16 Darlehen mit einem Volumen von 21.9 Mio. Franken gewährt (April 2015 - Dezember 2019). Das entspricht 11 Prozent des Darlehensbestandes (per 31.12.2019). Der Schwerpunkt der Finanzierungstätigkeit der SGH liegt somit weiterhin in den Gebieten des Alpenraums.

3. Für die Aufnahme eines Fremdenverkehrsgebiets in den Förderperimeter der SGH wurde 2015 vorausgesetzt, dass es sich bei den Gebieten nicht um einzelne Gemeinden, sondern um Teilräume handelt, die mehrere aneinandergrenzende Gemeinden umfassen. Weiter mussten die Kantone für diese Gebiete eine ausgeprägte Saisonalität der touristischen Nachfrage und eine hohe Tourismusintensität nachweisen. Dieser Nachweis konnte nicht nur mittels statistischen Kennzahlen erbracht werden, damit auch das zukünftige Potential berücksichtigt werden konnte. Eine hohe Tourismusintensität wurde auch attestiert, wenn das Gebiet z.B. explizit in einem kantonalen Tourismusentwicklungskonzept genannt wurde oder kantonale tourismusbezogene Fördergelder für dieses Gebiet gewährt werden. Es kann somit nicht ausgeschlossen werden, dass vereinzelt auch Gemeinden innerhalb des Förderperimeters der SGH liegen, die statistisch keine erhebliche Saisonalität aufweisen. Insgesamt ist die Tourismusintensität (gemessen als Logiernächte im Verhältnis zur Wohnbevölkerung) innerhalb des Perimeters der SGH knapp doppelt so gross wie ausserhalb der Förderperimeters der SGH. Die Saisonalität (gemessen am Gini-Koeffizienten) ist innerhalb des Förderperimeters der SGH mehr als eineinhalbmal höher als ausserhalb des Perimeters.

4. Die Zahl der Logiernächte ist in den städtischen Gebieten bis vor der Corona-Pandemie deutlich stärker gestiegen als in den übrigen Gebieten der Schweiz. Die Tourismusintensität hat entsprechend zugenommen. In den grossen Städten ist die Tourismusintensität (gemessen an der Anzahl Hotelübernachtungen pro Einwohner) mittlerweile ähnlich gross wie innerhalb des Förderperimeters der SGH.

Die Saisonalität ist in den grossen Städten jedoch weiterhin deutlich weniger ausgeprägt, als innerhalb des Förderperimeters der SGH. Der Umsatz in den städtischen Betrieben wird somit deutlich gleichmässiger übers Jahr verteiltet erwirtschaftet.

5. Die Schweiz zählt knapp 5'000 Beherbergungsbetriebe (gemäss HESTA). Davon liegen rund 80 Prozent innerhalb des Förderperimeters der SGH. Bei einer Ausweitung des Förderperimeters auf die ganze Schweiz würden rund 900 Hotelbetriebe zusätzlich in den Perimeter aufgenommen. Daraus lässt sich aber nicht direkt ableiten, wie stark die Darlehensvergabe der SGH zunehmen würde. Die Betriebe in städtischen Gebieten sind im Durchschnitt grösser als diejenigen im Förderperimeter der SGH. Das ist ein wesentlicher Grund, dass in den städtischen Gebieten das Investitionsvolumen pro Betrieb höher ist. Dem gegenüber steht ein deutlich geringerer Bedarf nach Unterstützung mittels nachrangiger Darlehen der SGH (vgl. Ziff. 7). Was die effektiven Auswirkungen einer Ausweitung des Förderperimeters auf die Darlehensvergabe durch die SGH sowie damit zusammenhängend auf die Refinanzierungsbedürfnisse der SGH (allfällige notwendige Erhöhung des Bundesdarlehens an die SGH) wären, müsste vertieft geprüft werden.

6. In den Bereichen Beratung, Informationsvermittlung und Wissenstransfer ist die SGH in der ganzen Schweiz aktiv. Davon profitieren auch Jungunternehmern im städtischen Gebiet. Die Einschränkung des Förderperimeters beziehen sich nur auf die finanzielle Förderung durch die SGH. Die Gründe für die Einschränkung des Förderperimeters in der finanziellen Förderung werden unter Ziffer 7 erläutert.

7. Die vom SECO im Rahmen der Auslegeordnung Investitionsförderung durchgeführten Grundlagenarbeiten haben keine Hinweise auf eine Lücke in der Finanzierung von Investitionen in der Beherbergungswirtschaft in den Städten aufgezeigt. Die Rahmenbedingungen für die Beherbergungswirtschaft in den städtischen Gebieten sind grundsätzlich sehr attraktiv, insbesondere bezüglich Immobilienmarkt, Ganzjahrestourismus, Fachkräftepotential und mittel- bis langfristige Perspektiven. Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass ein allfälliger coronabedingter Rückgang der Investitionsfähigkeit in der städtischen Individualhotellerie temporärer Natur ist und die Investitionskraft mittel- bis langfristig nicht gefährdet ist. In den Städten ist die Hotellerie (Angebot und Nachfrage) bis vor der Corona-Pandemie sehr stark gewachsen. Es ist davon auszugehen, dass sich diese Kapazitäten neu ausrichten müssen, tendenziell in Richtung eines verstärkten Freizeit- oder Kulturtourismus als Alternative zum Geschäftstourismus. Aus diesem Grund fokussiert der Bund seine Unterstützung für die städtische Beherbergungswirtschaft auf die Förderung der Innovationskraft über Innotour und die Neupositionierung und Nachfrageförderung über Schweiz Tourismus.

Antwort des Bundesrates.