21.4540 · Interpellation · 2021-12-16
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Ist der Umsetzungsprozess der Massnahmen gemäss Bericht des Bundesrates "Massnahmen gegen die weibliche Genitalverstümmelung" abgeschlossen?
2. Sind alle Kantone ausreichend sensibilisiert, um die weibliche Genitalverstümmelung zu bekämpfen?
3. Haben mittlerweile alle Kantone Zuständigkeiten für die notwendige Präventionsarbeit festgelegt?
4. Sind alle Kantone bereit, entsprechend der Massnahmenplanung zu handeln?
5. Besteht Bereitschaft des Bundesrates, die zuständigen interkantonalen Fachkonferenzen EDK, KKJPD, SODK und GDK um Bearbeitung des Themas zu bitten?
6. Gibt es institutionalisierte Kontakte von Bundesbehörden zu den betroffenen Migrationsgemeinschaften?
7. Welche weiteren Massnahmen zur Bekämpfung solcher Verbrechen sieht der Bund in absehbarer Zeit vor?
Begründung
In Erfüllung des Postulats Natalie Rickli von 2018 hat der Bundesrat am 25. November 2020 einen sehr ausführlichen und sorgfältigen Bericht publiziert. Neben Erklärungen zum Thema und einer Bestandesaufnahme von Aktivitäten zur Bekämpfung dieser abscheulichen Verbrechen an Mädchen und Frauen enthält der Bericht auch einen Massnahmen-Katalog.
Auf der Basis dieser guten Auslegeordnung kann von verschiedenen Akteuren konkret gehandelt werden. Es stellt sich aber - wie so oft im föderalen Staat - die Frage, wer welche Massnahmen wie rasch und wie vollständig umsetzt. Der Bericht vermittelt den Eindruck, dass nicht im ganzen Land mit der dringend notwendigen Entschlossenheit und Geschwindigkeit vorgegangen wird, um die so wichtige Präventionsarbeit konkret auszuführen. Es braucht weitere Impulse des Bundes, damit alle Kantone rasch handeln.
Eine Einspeisung des Themas in die zuständigen interkantonalen Fachkonferenzen EDK, KKJPD, SODK und GDK wäre hilfreich.
Stellungnahme des Bundesrates
1. und 7. Mit dem Bericht des Bundesrates zum Postulat 18.3551 Rickli "Massnahmen gegen Mädchenbeschneidungen" hat der Bund die Umsetzung von fünf Massnahmen bis Ende 2023 vorgesehen. Die an den Bundesrat gerichteten Massnahmen sind bereits in Umsetzung oder in Planung (siehe www.bag.admin.ch/bag/de/home/strategie-und-politik/nationale-gesundheitsstrategien/gesundheitliche-chancengleichheit/chancengleichheit-in-der-gesundheitsversorgung/massnahmen-gegen-weibliche-genitalverstuemmelung.html). So wurde beispielsweise die umfassendste Massnahme, die finanzielle Unterstützung der Informations-, Beratungs-, Präventions- und Weiterbildungsaktivitäten des Netzwerks gegen Mädchenbeschneidung, bis Ende 2023 vertraglich gesichert. Ein Fokus des Subventionsvertrags mit dem Netzwerk ist die Verankerung von Präventions-, Beratungs- und Versorgungsangeboten in den Regionen. Mit einer Evaluation der Massnahmen Anfang 2023 wird der Stand der Umsetzung analysiert. Im Rahmen der für Ende 2023 geplanten Berichterstattung an den Bundesrat soll über allenfalls notwendige weitere Massnahmen auf Bundesebene entschieden werden. Mit diesen Aktivitäten leistet der Bund auch einen Beitrag zur Umsetzung der Gleichstellungsstrategie 2030, deren Aktionsplan eine Massnahme zur Bekämpfung weiblicher Genitalverstümmelung enthält.
2. bis 4. Aktivitäten zur Prävention weiblicher Genitalverstümmelung und zur Beratung und Versorgung betroffener Frauen liegen grundsätzlich in der Kompetenz der Kantone. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und das Staatsekretariat für Migration (SEM) unterstützen jedoch, wie unter Punkt 1./7. genannt, das Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung, welches die Sensibilisierung kantonaler Akteure und den Aufbau regionaler Anlaufstellen zu weiblicher Genitalverstümmelung fördert.
Durch den Aufbau von Kompetenzen bei Fachpersonen in bestehenden Strukturen ist die bedarfsgerechte Versorgung und psychosoziale Beratung mittlerweile in einigen Regionen der Schweiz gegeben. Für die Präventionsarbeit mit betroffenen Migrationsgemeinschaften konnte allerdings nur in sehr wenigen Regionen eine langfristige Lösung gefunden werden.
Zudem bleibt abzuwarten, inwiefern sich diese regionalen Anlaufstellen mittel- bis längerfristig etablieren werden.
Keine Übersicht besteht gegenwärtig darüber, wie sich die interdisziplinäre Vernetzung zum Schutz gefährdeter und betroffener Mädchen innerhalb der Kantonen entwickelt hat. Hierzu wird voraussichtlich die unter Punkt 1./7. erwähnte Evaluation Anfang 2023 genauere Erkenntnisse liefern.
5. Der Austausch mit den Vertretungen der Bundesbehörden und den kantonalen Stellen ist wichtig, musste aber pandemiebedingt 2021 zurückgestellt werden. Das BAG plant für den Herbst 2022 ein Austauschtreffen mit relevanten Bundesstellen und interkantonalen Fachkonferenzen.
6. Die Bundesbehörden verfügen über keine direkten institutionalisierten Kontakte zu betroffenen Migrationsgemeinschaften. Das BAG und das SEM unterstützen jedoch das Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung (siehe Punkt 1./7.), welches Migrantinnen und Migranten aus verschiedenen Herkunftsländern weiterbildet und gemeinsam mit ihnen Präventionsarbeit gegen weibliche Genitalverstümmelung in den betroffenen Migrationsgemeinschaften leistet.
Antwort des Bundesrates.