21.461 · Parlamentarische Initiative · 2021-06-16
Parlament
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird gebeten, die Zollkontingente für Weinimporte gemäss Artikel 22 Absatz 2 Buchstabe b des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) nach Massgabe der Inlandproduktion zu verteilen. Um zu verhindern, dass die Importeure gänzlich benachteiligt werden, soll ein Teil der Zollkontingente gemäss Artikel 22 Absatz 2 Buchstabe a LwG versteigert werden.
Begründung
Die Schweizer Weinbranche befindet sich in einer Krise: Einerseits nimmt der inländische Konsum stetig ab, andererseits sinken die Preise der Weinimporte immer tiefer. Die Schweizer Weine verkaufen sich schwer und die Keller leeren sich nicht. Die coronabedingten Restaurantschliessungen waren der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte. Da keine Verbesserung in Sicht ist, muss der Bundesrat dringend Rahmenbedingungen schaffen, die wieder ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen Schweizer Weinen und importierten Weinen herstellen.
Die Weinbranche hat verschiedene Möglichkeiten untersucht. Es hat sich gezeigt, dass eine Erhöhung der Einfuhrzölle oder eine Reduktion der Einfuhrkontingente nicht realisierbar ist, da die Schweiz ihre Kontingente und ihre Einfuhrzölle nur mit dem Einverständnis der WTO anpassen darf. Dafür kann sie die Kontingente nach ihrem Gutdünken verteilen. Die dazu verfügbaren Verfahren sind in Artikel 22 LwG sowie im Kommentar detailliert beschrieben.
Zurzeit wird das Kontingent nach dem Prinzip "first come, first served" verteilt. Da das Kontingent aufgrund des abnehmenden Konsums nicht mehr ausgeschöpft werden kann, hat dieses System jedoch keinen Einfluss auf die Preise oder die importierte Menge. Deshalb wäre eine Verteilung des Kontingents nach Massgabe der Inlandproduktion eine effiziente Lösung. Es handelt sich dabei um das Instrument, das ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen Inlandproduktion und Importen am besten ermöglicht. Die Bedingung der Inlandleistung kann sicherlich hinterfragt werden, da sie Händler, deren Tätigkeit sich auf den Import beschränkt, bestraft beziehungsweise vom Markt ausschliesst. Dieses Problem kann jedoch durch die Versteigerung eines Teils des Kontingents gelöst werden. Diese Kombination von Inlandleistung und Versteigerung, die für andere Waren sehr gut funktioniert, führt zu einem leichten Rückgang der importierten Menge und einem leichten Anstieg der Preise der Importe. Die Folgen sind nicht so gross wie bei unter anderem Rindfleisch. Trotzdem würde dieses System es erlauben, einen erneuten Verlust an Marktanteilen längerfristig zu verhindern. Zusammen mit den Massnahmen, die die Weinbranche in der Wertschöpfungskette getroffen hat, und einer intensiveren Absatzförderung würde ein solcher Systemwechsel der Branche den nötigen Schub geben, um die Krise zu überstehen.