21.4640 · Motion · 2021-12-17
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Das EFD wird aufgefordert im Memorandum of Understanding (MoU) das Wahlverfahren für die Mitglieder des Bankrates SNB so anzupassen, dass die Chancengleichheit für die Vertreter der Wirtschaft sichergestellt ist. Namentlich soll verhindert werden, dass über Jahre stets derselbe Wirtschaftsdachverband und die gleiche Gewerkschafts-Dachorganisation vertreten sind. Die Qualität und Fachkompetenz der Bankratsmitglieder sind dabei unverändert prioritär zu beachten.
Begründung
Der Bundesrat zeichnet in Bezug auf sechs Bankratssitze SNB, die für seine Wahlberechtigung in seiner Zuständigkeit liegen, verantwortlich. Mit Blick auf die Wirtschaftsvertreter lässt sich feststellen, dass bei Wahlen seit vielen Jahren immer wieder der gleiche Wirtschaftsdachverband und die gleiche Gewerkschafts-Dachorganisation automatisch vertreten sind.
Im Rahmen des Wahlverfahrens fehlt dabei die Transparenz, da eine öffentliche Ausschreibung nicht vorgesehen ist. Störend ist dabei der vom EFD offenbar angewendete Automatismus, stets die Vertreter der gleichen Dachorganisationen zu berücksichtigen und weitere Kandidaten, die sich zur Verfügung stellen möchten, gar nicht erst anzufragen. Es ist deshalb u.a. auch zu prüfen, inwiefern im MoU ein entsprechendes "Rotationsprinzip" zur Anwendung gelangen könnte. Ebenso hat der Bundesrat sicherzustellen, dass er in der Evaluation von möglichen Kandidaten in einen breiteren Dialog mit Wirtschaftsvertretern verschiedener Organisationen und Branchen tritt.
Der in der Ip 21.3754 dargestellte Corporate-Governance-Leitsatz 5 soll weiterhin prioritär beachtet werden. M.a.W muss die Sicherstellung von Qualität und Fachkompetenz der Bankratsmitglieder anstatt des Automatismus mit Nachrücken von Kandidaten aus stets denselben Wirtschaftsdachverbänden im Vordergrund stehen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat in seiner Antwort vom 18. August 2021 auf die Ip. 21.3754 das Wahlverfahren für die Mitglieder des Bankrats dargelegt. Die Vertretung der Wirtschaftsverbände ist im Memorandum of Understanding (MoU) geregelt. In der Interpellationsantwort wurde auch dargelegt, dass bei der Berufung in den Bankrat keinerlei Automatismus besteht, stets die gleichen Verbände zu berücksichtigen. In den vergangenen Wahlverfahren wurden jeweils Kandidatinnen und Kandidaten von economiesuisse sowie des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) berücksichtigt. Vertreterinnen und Vertreter anderer Verbände kommen grundsätzlich ebenfalls in Frage, sofern sie die entsprechenden Qualifikationen aufweisen.
Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat keinen Bedarf für eine Anpassung des MoU in Bezug auf die Vertretung der Wirtschaftsverbände im Bankrat. Die von der Motion angeregte Anwendung eines Rotationsprinzips im Wahlverfahren würde die Flexibilität bei der Auswahl von Kandidierenden nach Ansicht des Bundesrates übermässig einschränken und ist daher abzulehnen. Bei der Evaluation von möglichen Anwärterinnen und Anwärtern für die Bankratssitze der Wirtschaft sind die SNB und das EFD bestrebt, ein möglichst breites Feld von Organisationen zu berücksichtigen, wie von der Motion gefordert. Eine Mitsprache der Verbände bei der Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten ist hingegen nicht vorgesehen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.