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21.4657 · Interpellation · 2021-12-17

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Für die Dekarbonisierung unserer Energieversorgung bis spätestens 2050 ist die Verfügbarkeit von Fachkräften ein Schlüsselelement. Dies gilt insbesondere für den Ausbau der Photovoltaik.

1. Wie viele Vollzeitäquivalente umfasst aktuell die Schweizer Photovoltaikbranche? Wie lassen sich diese aufgliedern nach Ausbildungen und Qualifikationen?

2. Wie hoch schätzt der Bundesrat den Arbeitskräftebedarf in der Photovoltaikbranche, wiederum aufgeteilt nach Qualifikationen, in den Jahren 2025, 2030 und 2035 ein? Ist ein Wachstum proportional zum jährlichen Zubau zu erwarten, oder ist mit Effizienzgewinnen zu rechnen?

3. Mit welchen Massnahmen können Bund und Kantone die Anstrengungen der Photovoltaikbranche zur Ausbildung der erforderlichen Fachkräfte unterstützen? Dies in Bezug auf Grundausbildung, Quereinsteiger:innen und Weiterbildung bestehender Fachkräfte.

4. Angesichts des latenten Personalmangels in handwerklichen Berufen stellt sich die Frage nach neu zu erschliessenden Personensegmenten, wie etwa Frauen, Geflüchteten oder Asylbewerber*innen. Wie können Bund und Kantone die Photovoltaikbranche dabei unterstützen, z.B. durch Ausbildungsangebote oder Imagekampagnen?

5. Wie lässt sich sicherstellen, dass Photovoltaikanlagen nicht von unqualifizierten Personen unter Missachtung gültiger Vorschriften (Arbeitssicherheit, GAV, etc.) erstellt werden?

Begründung

Photovoltaik ist unbestrittenermassen von zentraler Bedeutung für die zukünftige Energieversorgung der Schweiz ohne fossile und nukleare Energien. Gemäss dem Basisszenario der Energieperspektiven 2050+ soll die in der Schweiz installierte Photovoltaik-Leistung im Jahr 2050 bei 37,5 Gigawatt liegen, was etwa einer Verzehnfachung gegenüber heute entspricht. Andere Szenarien rechnen mit einem deutlich höheren Bedarf an Solarstrom. Der jährliche Zubau muss gegenüber 2021 innerhalb weniger Jahre mindestens verdreifacht werden, um das erforderliche Ziel fristgerecht zu erreichen. Neben den ungenügenden Anreizen für Investor*innen bildet der Mangel an Fachkräften ein wesentliches Hindernis zur Steigerung des Photovoltaik-Ausbaus. Der Mangel an qualifizierten Installateur*innen kann zudem dazu führen, dass qualitativ mangelhafte Anlagen erstellt werden.

Stellungnahme des Bundesrates

Zu Frage 1:

Laut einer Schätzung der Koordinationsstelle Solarbildung Schweiz vom März 2021 waren 2020 rund 5'500 Vollzeitäquivalente (VZÄ) in der Photovoltaikbranche beschäftigt. Diese sind in den Bereichen Installation (1'450), Montage (2'200), Administration/Verkauf (1'350), Planung (200) und Grosshandel (300) tätig. Als Installateurinnen und Installateure arbeiten meistens Fachleute mit einem Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) der Berufe Dachdecker/-in, Fassadenbauer/-in, Spengler/-in, Zimmermann/Zimmerin, Montage-Elektriker/-in. Für die Montage kommen oft Fachkräfte mit einem Eidgenössischen Berufsattest (EBA) oder ungelernte Hilfskräfte zum Einsatz. In der Administration, im Verkauf und im Grosshandel ist die Spannweite des eingesetzten Personals relativ gross und reicht von Berufsleuten mit kaufmännischem Hintergrund über Handwerker/-innen zu Installateure/-innen. Die Planung von Photovoltaikanlagen wird hauptsächlich von Fachleuten mit einem Abschluss auf Tertiärstufe ausgeführt.

Zu Frage 2:

Die Koordinationsstelle Solarbildung Schweiz hat im März 2021 den nötigen Zuwachs für die Photovoltaikbranche für die Jahre 2020 bis 2030 berechnet. Bis 2030 werden demnach rund doppelt so viel Arbeitskräfte wie 2020 benötigt. Nach 2030 wird aufgrund von Skaleneffekten und Effizienzgewinnen bei der Montage und Administration von einem Abflachen des Arbeitskräftebedarfs ausgegangen. In der folgenden Tabelle ist der Bedarf an Arbeitskräften für die Jahre 2025 und 2035 zu finden:

Jahr202520302035Installateurinnen/Installateure2'4003'3503'800Montage (Hilfskräfte)3'5004'8505'450Administration/Verkauf 2'3003'2003'550Planerinnen/Planer350450500Grosshandel 500650700Total Vollzeitäquivalente9'05012'50014'000

Zu den Fragen 3 und 4:

Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt (OdA) setzen sich für eine attraktive Berufsbildung ein. Die OdA sind als Träger der Bildungsangebote verantwortlich für deren Inhalte und passen diese laufend an die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes an. Die Kantone sorgen in der Berufsbildung für den Vollzug und stellen den Unterricht an den Berufsfachschulen sicher. Auch bieten OdA sowie kantonale Institutionen Bildungsangebote im Bereich der höheren Berufsbildung und der Weiterbildung an. Zudem sind die Kantone Träger der Fachhochschulen und der universitären Hochschulen.

Das Bundesamt für Energie (BFE) unterstützt durch das Programm EnergieSchweiz die Photovoltaik- und die Gebäudebranche bei deren Anstrengungen zur Aus- und Weiterbildung. In der Roadmap "Bildungsoffensive Gebäude" sind die Möglichkeiten der Branche in Bezug auf die künftigen Herausforderungen (Fachkräfte- und Kompetenzmangel) sowie die mögliche Unterstützung durch den Bund umfassend abgebildet. Die Roadmap beinhaltet u.a. Massnahmen, um die Fachkompetenzen in der formalen Bildung (Sekundarstufe II und Tertiärstufe) sicherzustellen, die Lernenden in den Betrieben zu fördern und die Weiterbildung im Gebäudebereich zu stärken. Weiter beinhaltet die Roadmap auch Massnahmen zur Förderung der Frauen sowie zur Aufwertung des Images und zur Vermittlung der Sinnhaftigkeit der Branche. Zudem unterstützen das BFE, das Staatssekretariat für Migration (SEM) sowie private Organisationen ein Qualifizierungsprogramm für anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene, das diese auf eine Tätigkeit in der Photovoltaikbranche vorbereitet.

Zu Frage 5:

Elektrische Installationen sind gesetzlich klar reguliert. Photovoltaikinstallationen unterliegen der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen vom 7. November 2001 (Niederspannungs-Installationsverordnung, NIV; SR 734.27). Die Montagearbeiten unterliegen unter anderem den Vorschriften der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA) und der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS). Ausserdem darf der Arbeitgeber Arbeiten mit besonderen Gefahren nur Arbeitnehmern übertragen, die dafür entsprechend ausgebildet sind (Art. 8 VUV; SR 832.30). Die Solarmontage-Branche ist im Gesamtarbeitsvertrag (GAV) der Gebäudetechnikbranche enthalten, der die Löhne und Arbeitsbedingungen regelt und für die Branche durch die Allgemeinverbindlicherklärung verbindlich ist. Die GAV-Parteien kontrollieren die Einhaltung des GAV. Die Branche ist im Branchenverband Swissolar organisiert und bietet u.a. ein Gütesiegel an. Zudem betreibt Swissolar ein breites Weiterbildungsangebot, welches von EnergieSchweiz unterstützt wird.

Antwort des Bundesrates.

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