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Warum geht die Zulassung von Pestiziden davon aus, dass Insekten mit nur einem Pestizid in Kontakt kommen, wenn diese Bewertungspraxis offensichtlich realitätsfern ist?

21.4664 · Interpellation · 2021-12-17

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

In den letzten 30 Jahren sind in deutschen Naturschutzgebieten nachweislich über 75 Prozent der Biomasse an Insekten verschwunden. Als Ursache für das Sterben werden auch Pestizide vermutet. In einer Studie des Instituts für Umweltwissenschaften der Universität Koblenz-Landau wurden deshalb während zweier Jahre die Insektenvielfalt in 21 Naturschutzgebieten erfasst. Gleichzeitig wurde die Pestizidbelastung der Insekten untersucht und erstmals geschaut, wie stark sie selbst belastet sind.

Bei ihren Untersuchungen haben die Wissenschaftler Rückstände von 47 Pestiziden gefunden. Im Durchschnitt wurden 16 verschiedene Pestizide auf Insekten nachweisen. Die max. Belastung auf Tieren im Schutzgebiet lag bei 27 Pestiziden, die min. Belastung lag bei 7. Mit der Publikation dieser Ergebnisse wird offensichtlich, wie realitätsfern die Annahme aus der Risikobewertung bei der Zulassung von Pestiziden ist, dass Insekten mit jeweils nur einem Pestizid belastet werden.

Angesichts der Tatsache, dass das Parlament den Bundesrat bereits seit vielen Jahren immer wieder beauftragt, die Gründe für das Insektensterben zu untersuchen und rasch ambitionierte und messbare Massnahmen dagegen einzuleiten, bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Welche Untersuchungen werden in der Schweiz angestellt, um die Gründe und das Ausmass des Insektensterbens zu verstehen?

2. Hat der Bundesrat Untersuchungen in Auftrag gegeben, welche die Zahl der auf/in Insekten auftretenden Pestiziden misst, in Schutzgebieten, in der Agrarlandschaft und im Siedlungsgebiet, analog zur oben beschriebenen Studie? Wenn ja, welche und wann werden die Ergebnisse publiziert? Wenn nein, warum nicht und bis wann gibt er sie in Auftrag?

3. Ist korrekt, dass die Risikobewertung im Rahmen der Zulassungsverfahren von Pestiziden davon ausgeht, dass Insekten mit jeweils nur einem Pestizid belastet werden? Wenn nein, was ist richtig? Wenn ja, warum, wenn diese Annahme offensichtlich realitätsfern ist?

4. Gilt diese Annahme nur für Insekten? Wenn ja, warum? Wenn nein, für welche Spezies gilt diese Annahme aus der Risikobewertung dann und wie lautet die wissenschaftliche bzw. die politische Begründung dafür?

5. Wie beurteilt der Bundesrat die Empfehlungen der Forscher, um Naturschutzgebiete künftig einen Puffergürtel zu legen und da prioritär Ökolandbau fördern?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der grossflächige Insektenrückgang ist wissenschaftlich breit dokumentiert, und die Hauptursachen für den Rückgang sind bekannt. Negative Auswirkungen auf die Insekten haben vor allem der fortlaufende Verlust und abnehmende Qualität von Lebensräumen (reduziertes Nahrungsangebot, erhöhte Stickstoff- und Pestizideinträge, insektenfeindliche Bewirtschaftung, fehlende Lebensraumstrukturen, Lichtverschmutzung), die Zerstückelung und mangelhafte Vernetzung der Lebensräume, die Klimaerwärmung und das vermehrte Auftreten gebietsfremder invasiver Arten. Eine umfassende Übersicht bietet der Bericht von Widmer et al. (2021) "Insektenvielfalt in der Schweiz: Bedeutung, Trends, Handlungsoptionen" Swiss Academies Reports 16 (9).

2. Der Bundesrat hat keine spezifischen Studien über die Zahl der auf und in Insekten auftretenden Pestiziden in Auftrag gegeben, da bereits ausreichend Studien über die negative Wirkung einzelner oder mehrerer Wirkstoffe vorliegen. Jedoch führt der Bund im Rahmen des Aktionsplans zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (AP PSM) ein Monitoring der PSM-Rückstände in ausgewählten Objekten der Inventare der Biotope von nationaler Bedeutung durch (siehe dazu auch die Stellungnahme des Bundesrates zur Motion 21.3844 Friedl Claudia). Der erste Zyklus des Monitorings endet 2025. Dann werden Ergebnisse über die ganze Schweiz vorliegen.

3./4. Die Risiken ausgehend von Pflanzenschutzmitteln (PSM) für Insekten, Vögel, weitere terrestrische Wirbeltiere, Wasserorganismen, Nichtzielpflanzen sowie Bodenmakro- und -mikroorganismen werden basierend auf Protokollen der OECD und der Europäischen Agentur für Lebensmittelsicherheit (EFSA) beurteilt. Jeder Einsatz eines PSM gegen einen Schadorganismus wird einzeln beurteilt, damit die nötigen Auflagen zur Reduktion des von ihm ausgehenden Risikos bei seiner Ausbringung verfügt werden können. Dabei werden Mehrfachanwendungen und die Mischung von Wirkstoffen in einem PSM berücksichtigt. Es ist nicht bekannt, welche PSM in welcher Menge und zu welchem Zeitpunkt in den verschiedenen landwirtschaftlichen Kulturen tatsächlich eingesetzt werden. Deshalb ist es nicht möglich, schon bei der Zulassung die Wirkung einer möglichen Mehrfachexposition zu beurteilen. Es wäre auch nicht möglich, bei der Zulassung alle möglichen Kombinationen testen zu lassen. Deshalb werden Sicherheitsfaktoren angewendet, die in der Pflanzenschutzmittelverordnung Anhang 9 CI 2.5.2 festgehalten sind. Erkenntnisse aus Monitoringstudien können dabei helfen zu beurteilen, ob die Sicherheitsfaktoren ausreichend oder weitere Anpassungen nötig sind. Die EFSA und die Europäische Kommission finanzieren daher Projekte, um in den nächsten Jahren Konzepte für eine ganzheitlichere Umweltbeurteilung zu entwickeln. Die Schweiz ist bei deren Ausarbeitung fachlich beteiligt.

5. Zum Schutz der Biotope vor unerwünschten Einträgen ist rechtlich vorgeschrieben, dass ökologisch ausreichende Pufferzonen vorzusehen sind (Art.14 Abs. 2 der Natur- und Heimatschutzverordnung, SR 451.1). Die Umsetzung dieser Bestimmung obliegt den Kantonen. Der Bund erhebt den Umsetzungsstand der Biotope von nationaler Bedeutung alle vier Jahre. Gemäss Umfrage von 2021 ist die Umsetzung der Pufferzonen für rund 46 Prozent der Objekte sichergestellt.

Antwort des Bundesrates.

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