21.532 · Parlamentarische Initiative · 2021-12-16
Parlament
Erledigt
Wortlaut
Zum Schutz der freien und demokratischen Meinungsbildung vor gesetzeswidrigen Inhalten und Falschinformationen ("Fake News") sind grosse Internet-Konzerne, die Plattformen wie Suchmaschinen und soziale Medien betreiben, in die Verantwortung zu nehmen. Die Gesetzgebung ist gemäss folgenden zwei Stossrichtungen anzupassen:
1. Die genannten Internet-Plattformen sind haftungsrechtlich in die Verantwortung zu nehmen, wobei sie für gesetzeswidrige Inhalte, die sie verbreiten, auch dann verantwortlich gemacht werden können, wenn diese von Dritten stammen.
2. Es sind gesetzliche Bestimmungen zu erlassen, die dazu dienen, die Verbreitung von Falschinformationen auf den genannten Internet-Plattformen einzudämmen.
Begründung
Während redaktionelle Medien wie Zeitungen, Zeitschriften, Online-Portale, Radio- und TV-Stationen für ihre Publikationen haftungsrechtlich verantwortlich sind und zudem medienethischen Grundsätzen genügen müssen, die durch Selbstregulierungsinstanzen (Presserat) oder unabhängige Beschwerdestellen (UBI) durchgesetzt werden, tragen internationale Internet-Plattformen keine entsprechende Verantwortung für durch sie verbreitete Inhalte. Diese Regulierungslücke geht auf die unter dem Schlagwort "Section 230" bekannte Regel zurück. Dieses 1996 erlassenen US-Gesetz schützt die Technologie-Firmen davor, für die von ihren Nutzern ins Internet gestellte Inhalte haftbar gemacht zu werden.
Dieses Ungleichgewicht zwischen redaktionellen Medien und Internet-Plattformen wird gerade wegen der wachsenden Bedeutung von Suchmaschinen und sozialen Medien zum Problem für die unverfälschte Meinungsbildung und damit für die Demokratie. Die Haftungsimmunität und die fehlende Regulierung der Internet-Plattformen verunmöglichen es, ausreichend gegen Falschinformationen ("Fake News") und illegale Inhalte wie "Hate Speech", Persönlichkeitsverletzungen oder Terrorpropaganda vorzugehen.