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21.7412 · Fragestunde. Frage · 2021-06-01

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Die Umsetzung der beiden Nationalen Aktionspläne gegen Menschenhandel scheint zu versanden. Nächstes Jahr hat die Schweiz der Expertengruppe des Europarates für die Bekämpfung des Menschenhandels Rechenschaft abzulegen über den Stand der eingeforderten Massnahmen zur Verbesserung des Schutzes potentieller Opfer.

Welche Wichtigkeit räumt der Bundesrat den geforderten Massnahmen zur Verbesserung der Bekämpfung des Menschenhandels und dem Schutz potenzieller Opfer in der Schweiz ein?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat misst dem Thema Menschenhandel und dem Schutz potentieller Opfer in der Schweiz eine grosse Bedeutung zu. Entsprechend trägt er auch den Empfehlungen der Expertengruppe des Europarates für die Bekämpfung des Menschenhandels (GRETA) Rechnung. Ebenso wurden die Empfehlungen der GRETA im zweiten Nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel (NAP) 2017-2020 weitgehend übernommen. Dieser zweite NAP wird zurzeit von Fedpol evaluiert. Dabei werden auch externe Expertinnen und Experten beigezogen, so auch von der Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ). Im Sommer wird der Evaluationsbericht vorliegen. Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass die Mehrheit der insgesamt 28 Massnahmen des NAP umgesetzt werden konnte. Anhand dieser Evaluation wird das konkrete weitere Vorgehen im Kampf gegen Menschenhandel entschieden werden.

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