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21.7438 · Fragestunde. Frage · 2021-06-02

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat hat entschieden, die Kapazität von Wellnesseinrichtungen auf 15 m2 pro Person zu beschränken. Die neue Regelung gilt auch für Wellnessbereiche von Hotels, auch wenn diese für Hotelgäste reserviert sind. Die Schutzmassnahmen, die für diese Hoteleinrichtungen in den letzten Monaten angewendet wurden, sind jedoch völlig ausreichend und sicher.

Ist dem Bundesrat bewusst, dass diese willkürliche Kapazitätseinschränkung die Tätigkeiten dieser Wellness-Hotels massiv beeinträchtigt?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)