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21.7571 · Fragestunde. Frage · 2021-06-09

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Auf die Fragestunde 21.7433 antwortete der Bundesrat, dass "Ausweisungen, wie sie Familien in Sheikh Jarrah bedrohen, nicht dem Völkerrecht entsprechen". Das betreffende Land wurde von Juden im Jahr 1875 gekauft und nach deren Vertreibung im Jahre 1948 von Arabern besetzt. 1998 erwarben jüdische Investoren von den ursprünglichen jüdischen Eigentümergemeinschaften die Eigentumsrechte.

Wieso sollte dieses Verfahren, das zudem vom israelischen Gericht geprüft wird, gegen das Völkerrecht verstossen?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Schweiz anerkennt den Staat Israel innerhalb seiner Grenzen von 1967. Alle von Israel kontrollierten Gebiete, die ausserhalb der Grenzen von 1967 liegen, gelten gemäss humanitärem Völkerrecht als besetzte Gebiete. Die Siedlungen und die zwangsweisen Umsiedlungen im besetzten Gebiet verstossen gegen das Völkerrecht. Israel ist verpflichtet, die in den besetzten Gebieten, einschliesslich Ost-Jerusalem, geltenden Gesetze zu respektieren, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, und darf dort kein Privateigentum konfiszieren. Israel darf daher Palästinenser nicht auf der Grundlage seiner eigenen Gesetze aus ihren Häusern vertreiben.