21.7572 · Fragestunde. Frage · 2021-06-09
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Seit dem 26. Mai gelten die gegenseitige Anerkennung und die damit verbundenen Handelserleichterungen für Medizinal-Produkte zwischen der EU und der Schweiz nicht mehr. Dies gilt auch für Medizinal-Produkte, die bereits zugelassen sind.
Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die EU damit einen Vertragsbruch der bilateralen Verträge begangen hat?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)