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21.7672 · Fragestunde. Frage · 2021-09-14

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Entscheid über die Kostenübernahme einer Liposuktion liegt jeweils beim Krankenversicherer. Aus Schilderungen von Betroffenen wissen wir jedoch, dass Vertrauensärztinnen und -ärzte der Versicherer meistens von einer Kostenübernahme eines chirurgischen Eingriffes der genetisch bedingten Krankheit abraten. Die Folgen davon sind bekannt: Schmerzen, finanzieller Ruin, Arbeitslosigkeit usw..

Hat der Bundesrat Kenntnis dieser Problematik und wenn ja, was gedenkt er dagegen zu unternehmen?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Liposuktion gilt neben anderen Therapiemöglichkeiten als Bestandteil einer leitlinienkonformen Therapie des Lipödems und wird seit Jahren angewandt und im Rahmen des Vertrauensprinzips von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet. Dem Bundesrat sind Schwierigkeiten in der Vergütung bekannt. So wurde denn auf Beschluss des Eidgenössischen Departementes des Innern auf den 1. Juli 2021 eine Regelung der Leistungspflicht der Lisposuktion in Anhang 1 der Krankenpflege-Leistungsverordnung aufgenommen, welche zu einer Klärung und einheitlichen Vergütung durch die Krankenversicherer beitragen soll.

Antwort des Bundesrates.

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