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21.7796 · Fragestunde. Frage · 2021-09-15

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Die vierte allgemeine regelmässige Überprüfung (UPR) von Marokko durch den UN-Menschenrechtsrat findet im November 2022 statt.

Müsste die Schweiz nicht die Frage der Westsahara aufwerfen, da sie dies in den letzten drei UPRs nicht getan hat?

Die Schweiz könnte zum Beispiel die sehr besorgniserregende Situation der saharauischen Häftlinge ansprechen und die hunderten verschwundenen Saharauis, von denen seit Jahren jegliche Spur fehlt. Angesprochen werden könnte auch die Frage, inwiefern der von den Vereinten Nationen gesetzte Rahmen respektiert wird.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)

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