22.1047 · Anfrage · 2022-09-22
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Gemäss der Verordnung HVI (831.232.51) haben Menschen mit starker Hörbeeinträchtigung unter gewissen Umständen Anrecht auf Härtefallbeiträge für deren Hörgeräteversorgung.
1. Wie viele Anträge wurden jährlich seit 2011 gestellt? Wie sieht die Altersverteilung aus?
2. Wie viele Menschen beantragten nach 6 Jahren wieder einen Härtefall?
3. Wie viele Gesuche wurden durch die entsprechende IV Stelle jährlich abgelehnt?
4. Wie sieht die Altersstatistik der Betroffenen mit positivem Härtefallentscheid aus (seit 2011)?
5. Welche Kategorien werden statistisch beim BSV erfasst, wenn es um die Bezeichnung des Härtefallgrunds geht?
6. Wie hoch waren die Beiträge jährlich (seit 2011)?
7. Welche Vorkehrungen trifft die IV um ein transparentes und nachvollziehbares Entscheidungssystem zu gewährleisten?
8. Bei einem positiven Härtefallbescheid durch die IV: Mit welcher Begründung müssen zusätzliche und als notwendig anerkannte Hilfsmittel erneut beantragt werden?
Stellungnahme des Bundesrates
1-3. Statistisch zentral erfasst werden nicht die Anträge, sondern die durch die IV zugesprochenen Härtefälle. Die Anzahl der durch die IV finanzierten Härtefälle nimmt seit 2011 jährlich zu. 2013 wurden knapp 100 von der IV finanzierte Fälle erfasst. Danach gab es jährlich eine Steigerung (diese entsprach bis 2016 pro Jahr ungefähr einer Verdoppelung) und 2017 gab es erstmals über 1000 Fälle. Im 2021 waren es rund 1200 Härtefälle. Dies entspricht gut 7 Prozent aller IV-Versorgungen für Erwachsene. Bei der Einführung des Pauschalsystems 2011 war man von maximal 5 Prozent aller Versorgungen ausgegangen. Die Erfassung von Ablehnungen erfolgt nur in groben Kategorien; eine Unterscheidung nach Hilfsmittelart ist nicht möglich.
4. Die Zahlen 2011/2012 sind aufgrund der Übergangseffekte nicht aussagekräftig. Ab 2013 war die Verteilung nach Alter wie folgt:
Alter2013201520172019202118-25134666566126-3042570576031-3512652678836-40134163818941-45557918312846-50187312414214051-55109017917920056-60229419922427061-6588118419822266-7536101724Über 75124812Total985411'0421'1121'294
5. Die IV-Stellen prüfen die Einzelfälle nach den Grundvoraussetzungen gemäss Kreisschreiben über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die IV (KHMI) und, bei Erfüllen derselben, zusätzlich nach den audiologischen Kriterien gemäss IV-Rundschreiben Nr. 342. Statistisch erfasst wird die Anzahl finanzierter Härtefälle und deren Kosten, audiologische Kriterien werden nicht zentral erfasst.
6. Die Härtefallkosten steigen seit 2011 kontinuierlich an, von rund 0,35 Millionen Franken (2013) über rund 2,5 Millionen Franken (2015), rund 4,6 Millionen Franken (2017), rund 5 Millionen Franken (2019) bis zu rund 5,9 Millionen Franken (2021). Der Betrag von 2021 entspricht 22 Prozent der IV-Kosten für Hörgeräteversorgungen von Erwachsenen.
7. Gemäss Ziffer 5.07.2* des Anhangs zur Verordnung über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die IV (HVI; SR 831.232.51) legt das Bundesamt für Sozialversicherungen fest, in welchen Fällen eine Härtefallregelung zum Tragen kommen kann. Die entsprechenden Vorgaben sind im KHMI ab Rz 2052* ff verankert. Die IV-Stellen prüfen anhand von Tragejournal, Bericht Hörgeräteanbieter und audiologischer Prüfung bei einer Hals-Nasen-Ohren-Klinik, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Es besteht in jedem Fall nur Anspruch auf eine einfache, zweckmässige und wirtschaftliche Versorgung (Art. 2 Abs. 4 HVI).
8. Mit einem Hilfsmittelantrag können grundsätzlich unterschiedliche Hilfsmittel beantragt werden. Die IV-Stellen prüfen im Einzelfall, welche Hilfsmittel zusätzlich zu einem Hörgerät (ob Härtefall oder nicht, ist dabei irrelevant) finanziert werden können. Dies können im Bereich von Hörbeeinträchtigten z. B. Signalanlagen oder Frequenzmodulations-Anlagen (FM-Anlagen) sein.
In Bezug auf die Härtefallregelung besteht bei einer Wiederversorgung kein automatischer Anspruch auf eine erneute Kostenvergütung. Der Anspruch muss neu geprüft werden, weil sich die massgeblichen Voraussetzungen - insbesondere aufgrund des technologischen Fortschrittes (High-End-Hörgeräte werden einige Jahre später zum Standard) sowie allfällig geänderter beruflicher Anforderungen der betroffenen Person - verändern können.
Antwort des Bundesrates.