Lexipedia

22.1054 · Anfrage · 2022-09-28

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Gemäss Antwort des Bundesrats auf die Interpellation Arslan 21.4481 stellte sich die Frage der Übernahme der sogenannten "Entwaldungsverordnung" der EU zum Zeitpunkt der Beantwortung der Interpellation noch nicht, sondern erst bei deren Inkrafttreten. Inzwischen hat das Europäische Parlament am 13. September 2022 der Verordnung über Entwaldungsfreie Lieferketten zugestimmt. Gemäss der EU würde das neue Gesetz den Unternehmen eine Sorgfaltspflicht auferlegen. Damit wird garantiert, dass gekaufte Produkte nicht zur Zerstörung von Wäldern und Tropenwäldern beitragen. Weiter will das Parlament, dass Waren im Einklang mit internationalen Menschenrechtsbestimmungen hergestellt werden, die Rechte indigener Völker respektiert werden und dass zusätzliche Auflagen für Finanzinstitute geschaffen werden, damit ihr Handeln nicht zur Entwaldung beiträgt. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Mit welchen Massnahmen gedenkt der Bundesrat auf die Verabschiedung der Entwaldungsverordnung zu reagieren? Werden die Neuerungen der EU in den Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative einfliessen?

2. Die Entwaldungsverordnung soll Sorgfaltspflichten für Unternehmen beinhalten. Gedenkt der Bundesrat infolge der Gesetzgebung der EU auch Sorgfaltsprüfungspflichten auf Umweltbelange in den Gegenvorschlag der Konzernverantwortungsinitiative aufzunehmen? Stellt Artikel 35(e) Absatz 3 USG eine mögliche rechtliche Grundlage für ähnliche Regelungen in der Schweiz dar? Auf welche Produkte könnten die Sorgfaltspflichten angewandt werden?

3. Gemäss des Bundesrats sind die Entwicklungen innerhalb der EU von Bedeutung für eine allfällige Anpassung der Holzhandelsverordnung (HHV, SR 814.021) in der Schweiz. Kann der Bundesrat umschreiben, ob und wie er die HHV anpassen will? Wie soll sichergestellt werden, dass in der Schweiz verkaufte Waren nicht auf abgeholzten oder degradierten Flächen hergestellt wurden? Welche Pflichten würden Schweizer Unternehmen auferlegt?

4. Hat die EU den Wunsch geäussert, dass die EU-Verordnung in der Schweiz übernommen wird? Wie stellt der Bundesrat sicher, dass infolge der Verabschiedung der Entwaldungsverordnung eine Harmonisierung des Rechts vollzogen wird? In welchem Zeitrahmen gedenkt der Bundesrat auf die Entwaldungsverordnung zu reagieren?

Stellungnahme des Bundesrates

1. und 4. Die Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten wird aktuell zwischen Rat der Europäischen Union, Europäischem Parlament und Europäischer Kommission in erster Lesung verhandelt. Damit ist die EU-Verordnung noch nicht verabschiedet. Mit welchem Inhalt die Verordnung angenommen wird, ist noch offen. Die Frage einer Übernahme dieses Recht durch die Schweiz kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden.

Der indirekte Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Für verantwortungsvolle Unternehmen - zum Schutz von Mensch und Umwelt" ist per Anfang 2022 in Kraft getreten. Eine Anpassung der entsprechenden Artikel im Obligationenrecht ist im Moment nicht vorgesehen.

2. und 3. Das Parlament hat 2019 mit den neuen Artikel 35e-35h im Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG; SR 814.01) die rechtliche Grundlage für die Festlegung von Anforderungen an das Inverkehrbringen von Holz und Holzerzeugnissen sowie weiteren Produkten bereits geschaffen. Die Verordnung über das Inverkehrbringen von Holz und Holzerzeugnissen (Holzhandelsverordnung; SR 814.021) regelt dabei seit dem 1.1.2022 die genannte Sorgfaltspflicht gegen illegale Holzschläge und Handel. Diese Regelung ist gleichwertig wie die heutige Regelung in der Europäischen Union (EU; EUTR 995/2010), die durch die Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten ersetzt werden soll. Eine Anpassung der Holzhandelsverordnung ist zum jetzigen Zeitpunkt unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der Beratungen in der EU nicht vorgesehen.

Der Bundesrat kann für weitere Rohstoffe und Produkte, die in der Schweiz in Verkehr gebracht werden, verlangen, dass diese nicht aus illegaler Ernte oder illegalem Abbau und Handel stammen dürfen und nachhaltig sein müssen. Der Bundesrat wird zuerst die Verabschiedung der EU-Verordnung abwarten und anschliessend den Anpassungsbedarf für die Schweiz evaluieren.

Antwort des Bundesrates.

Übernahme der "Entwaldungsverordnung" der EU durch die Schweiz? | Lexipedia | Lexipedia