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22.3026 · Motion · 2022-02-28

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 14, Absatz 2 des EU-Freizügigkeitsabkommens mit der EU von 1999 anzurufen mit dem Ziel, die Gefahr einer Strommangellage mittels Regulierung der Zuwanderung zu entschärfen.

Begründung

Die Bevölkerung der Schweiz ist von 6,7 Millionen Menschen 1990 auf 8,6 Millionen im Jahr 2020 angewachsen. Trotz einer weltweiten Pandemie und grossen Einschränkungen im internationalen Reiseverkehr geht die massive Zuwanderung ungehindert weiter: Die Nettozunahme belief sich 2021 auf rund 61 500 Personen, nachdem auch bereits 2020 die Bevölkerung um 64 300 Einwohner gewachsen ist. Der Haupttreiber ist die Personenfreizügigkeit (PFZ) mit der EU.

Das massive Bevölkerungswachstum belastet die Umwelt und bedroht die Energiesicherheit. Der massgeblich durch die Nettozuwanderung verursachte zusätzliche Energieverbrauch kann kurzfristig nicht gedeckt werden und es besteht die Gefahr von Stromrationierungen oder sogar eines Blackouts.

Notwendig ist deshalb eine Revision des EU-Freizügigkeitsabkommens mit der EU von 1999. Diese Möglichkeit ist im Artikel 14, Absatz 2 des Abkommens enthalten der bestimmt, dass bei schwerwiegenden wirtschaftlichen oder sozialen Problemen der Gemischte Ausschuss Schweiz/EU auf Verlangen einer Vertragspartei zusammenkommt, um geeignete Abhilfemassnahmen zu prüfen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist sich des durch die Zuwanderung beeinflussten Bevölkerungswachstums bewusst. Die allermeisten der aus der EU/EFTA zugewanderten Personen sind jedoch Arbeitskräfte, die von der Schweizer Wirtschaft benötigt werden. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass ein enger Zusammenhang zwischen der Zuwanderung von Arbeitskräften und der wirtschaftlichen Entwicklung besteht. Die Personenfreizügigkeit begünstigt das Wirtschaftswachstum in der Schweiz, was wiederum zum Erhalt der Arbeitsplätze im Inland beiträgt. Eine Beschränkung der Zuwanderung aus der EU könnte sich daher negativ auf die Schweizer Wirtschaft auswirken.

Die Szenarien der Energieperspektiven 2050+ gehen von einem anhaltenden Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum bis 2050 aus. Diese Szenarien bilden mitunter die Grundlage für die Beurteilung der Versorgungssicherheit und entsprechender Massnahmen.

Zur Sicherung der Versorgungssicherheit hat der Bundesrat zahlreiche Massnahmen getroffen: Mit dem vorgeschlagenen Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien will der Bundesrat den Ausbau der einheimischen erneuerbaren Energien sowie die Versorgungssicherheit der Schweiz stärken, insbesondere auch für den Winter. Die Winterproduktion soll insbesondere durch den Zubau von Speicherwasserkraft gestärkt werden. Sollte sich bis 2030 abzeichnen, dass das Ausbauziel von 2 TWh bis 2040 mit der Grosswasserkraft nicht erreicht werden kann, soll es technologieoffene Ausschreibungen für zusätzliche Kapazitäten geben. Die Botschaft zu dieser Vorlage wurde am 18. Juni 2021 verabschiedet (BBl 2021 1666).

Nebst diesen längerfristigen Massnahmen hat der Bundesrat aber auch bereits kurz- und mittelfristige Massnahmen beschlossen. So wird bereits ab Winter 2022/23 eine Wasserkraftreserve eingerichtet. Zudem hat er das UVEK beauftragt, die Vorbereitungsarbeiten für eine allfällige Ausschreibung von Reservekraftwerken für den Fall von ausserordentlichen Knappheitssituationen aufzunehmen. Der Bundesrat will zudem mit verschiedenen Massnahmen die Effizienzpotenziale besser ausschöpfen. Dazu gehören unter anderem die Erhöhung der Fördermittel für den Ersatz von Elektroheizungen oder Auflagen für die Beleuchtung von Zweckbauten.

Für den Bundesrat ist es daher nicht angezeigt, Artikel 14 Absatz 2 des Freizügigkeitsabkommens anzurufen (FZA; SR 0.142.112.681).

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.