22.3072 · Motion · 2022-03-03
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Entwurf mit Massnahmen zur Reform der Tarif- und Kostenstruktur von Laboranalysen in der Schweiz zu unterbreiten. Der Entwurf soll besonders darauf abzielen, einerseits wieder ein Gleichgewicht zwischen medizinischen Laboratorien und Arztpraxen herzustellen und andererseits die zu grossen Unterschiede zu anderen europäischen Ländern auszugleichen.
Begründung
"Lachen ist gut für die Gesundheit", das hat Bundesrat Johann Schneider-Ammann vor einigen Jahren gesagt. Müsste Gelächter als einziges Medikament an alle Patientinnen und Patienten schweizweit verschrieben werden, würde das grosse Erleichterung auslösen, sowohl in der Seele wie auch im Portemonnaie. Leider ist die Realität weniger erfreulich und bei den Gesundheitskosten vergeht einem das Lachen. Zumindest ist das bei den Kosten von Laboranalysen der Fall, die kürzlich einer kritischen Untersuchung unterzogen wurden, bei der eine besorgniserregende Schlussfolgerung gezogen wurde. Der Bericht wurde unter der Leitung der Preisüberwachung verfasst und dem Bundesrat diesen Februar vorgelegt. Er gibt das Bild einer Lage wieder, die gebührende Aufmerksamkeit erfordert. Malgorzata Wasmer ist die Autorin des Berichts mit dem Titel "Coûts des analyses médicales: une comparaison internationale" (Laborkosten: ein internationaler Vergleich). Sie kommt darin zum Schluss, dass Schweizer Tarife generell höher sind als im Ausland. In einigen Fällen sind die Unterschiede exzessiv. So kostet eine Blutuntersuchung in einer Arztpraxis in der Schweiz 31 Mal mehr als in Deutschland, und eine Kreatinin-Analyse zum Nachweis, zur Diagnose oder zur Überwachung einer Niereninsuffizienz ist hierzulande 18 Mal teurer als in Deutschland. (1)
Das heisst, dass Schweizer Patientinnen und Patienten für ein kleines Blutbild, das in Deutschland 55 Cent und in Frankreich 7 Euro kostet, von medizinischen Laboratorien 10 Franken und von Praxislaboratorien 17 Franken in Rechnung gestellt werden. Dieser Tarifunterschied ist bei anderen Analysen noch extremer, wie bei Chlamydientests, die in der Schweiz 53 Franken und in Frankreich und Deutschland 25 bzw. 22 Euro kosten.
Angesichts dieser Überlegungen und der Fakten, die von der Preisüberwachung präsentiert wurden, muss der Anstieg der Preise von Laboranalysen unbedingt gedrosselt werden. Ausserdem muss ein besseres finanzielles Gleichgewicht erreicht werden, sowohl innerhalb der Schweiz (zwischen Arztpraxen und medizinischen Laboratorien) wie auch gegenüber der Tarifstruktur der anderen europäischen Länder.
(1) Wasmer Malgorzata, "Coûts des analyses médicales : une comparaison internationale", Preisüberwachung, S. 7.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Im Jahr 2020 begann die Überarbeitung der Tarife der Analysenliste (AL) mit dem Ziel der Neutarifierung aller Positionen (transAL-2). Dabei gelten dieselben Bedingungen wie für alle anderen Tarife, dass gemäss den Vorgaben von Artikel 43 Absatz 4 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) auf eine betriebswirtschaftliche Bemessung und eine sachgerechte Struktur zu achten ist. In Folge der starken Einbindung in die Arbeiten zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie der für die AL zuständigen Sektion des BAG kam es jedoch zu Verzögerungen.
Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Frage 22.7005 ausgeführt hat, sind die aktuellen Tarife im Vergleich zum Ausland deutlich höher. Damit rasch Einsparungen bei den Laboranalysen zugunsten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) realisiert werden können, werden nun Zwischenschritte in die Wege geleitet. Im Vordergrund steht dabei eine durchgängige prozentuale Senkung der aktuellen Tarife auf einen Übergangstarif. Beim Übergangstarif sind die Tarife der Schnellen Analysen von einer Tarifsenkung ausgenommen, somit sind Hausärztinnen und Hausärzte nicht betroffen. Dieser Übergangstarif wird nur bis zum Abschluss der regulären Neutarifierung aller Positionen der Analysenliste gültig sein.
Das monierte Ungleichgewicht zwischen den Tarifen der Auftragslaboratorien (z.B. Bestimmung Vitamin D, Ferritin) und den Schnellen Analysen (z.B. Glukose oder Hämoglobin) der ärztlichen Praxislaboratorien beruht auf einem unvollständigen Kostenvergleich. Die Auftragslaboratorien dürfen neben dem Tarif der Analysen zusätzlich für jeden Auftrag die Auftragstaxe (Pos.-Nr. 4700.00 der AL) von 24 Franken verrechnen. Die ärztlichen Praxislaboratorien dürfen zu den Positionen der Schnellen Analysen keine weiteren Taxen verrechnen. Die Durchführung der Analysen in einem Praxislaboratorium ist nicht teurer als die Durchführung der Analyse in einem Auftragslaboratorium, wenn bei der Betrachtung der Gesamtkosten die Auftragstaxe mitberücksichtigt wird. Zudem läuft zurzeit ein Health Technology Assessment (HTA), das abklären soll, ob es für alle 33 Positionen der Schnellen Analysen berechtigt ist, dass sie in der Präsenzdiagnostik des ärztlichen Praxislaboratoriums höher tarifiert sind als im Auftragslaboratorium.
Weil die konkreten Schritte zur Kostenreduktion bei den Laboranalysen bereits unternommen wurden, würde der administrative Mehraufwand der Motion die Arbeiten bei transAL-2 nur verzögern.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.