22.3134 · Interpellation · 2022-03-16
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Eine Wirtschaftstätigkeit eines Dorfs wird durch die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission geopfert.
In den Restaurants von Yvonand (VD) am Ufer des Neuenburgersees stehen seit jeher die Produkte der lokalen Fischerei auf dem Menu und der Charakter des traditionellen Fischerdorfs hat die Gemeinde geprägt. Auf Antrag des Waadtländer Regierungsrates hin hat die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission in einer Stellungnahme den Abriss von fünf Bauten empfohlen, aus denen sich dieses Fischerdorf zusammensetzt. Sie wurden während der 1960er-Jahre an der Mündung des Flusses La Menthue auf Grundstücken gebaut, die dem Kanton gehören und mittels Konzessionen vergeben wurden.
Der Waadtländer Regierungsrat hat noch keine endgültige Entscheidung getroffen, erkennt aber den kulturgeschichtlichen Wert dieser Bauten an, die bereits bestehende Sammlungen von Einrichtungen wie dem Ökomuseum der Fischerei in Bevaix (NE) oder dem Musée du Léman (Genferseemuseum) in Nyon (VD) bereichern könnten.
Ein bedeutender Teil der Bevölkerung hängt an den Gebäuden, die von den historischen Aktivitäten der Ortschaft zeugen. Mit Blick auf die nachhaltige Entwicklung, die uns allen am Herzen liegt, wäre der Abriss dieser Bauten kulturell, wirtschaftlich und ökologisch gesehen unsinnig sowie ein Ausdruck von Desinteresse an unseren Wurzeln und unserer regionalen Identität. Da der Wille besteht, mit den Möbeln dieses Fischerdorfs ein Ökomuseum zu schaffen, wird dem Dorf auch ein schutzwürdiges Interesse anerkannt. Weshalb sollen diese Häuser also aus ihrer natürlichen Umgebung gerissen und die letzten lokalen Fischer ihrer Arbeitsgeräte beraubt werden?
Diese Stellungnahme der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission ist zumindest fragwürdig, insbesondere, weil im Namen der Natur der Abriss privater Fischerhäuser empfohlen wird, nicht aber der Abriss eines öffentlichen Seehauses im Besitz der Gemeinde am selben Ort.
- Steht es dem Waadtländer Regierungsrat frei, der Empfehlung in der Stellungnahme der Natur- und Heimatschutzkommission zu diesem Fischerdorf Folge zu leisten oder nicht?
- Welche Mittel stehen zur Verfügung, um die Qualität und die Objektivität der Gutachten dieser Kommission zu prüfen? Können Gegengutachten eingeholt werden?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes mit beratender Funktion, die für Fragen des Natur- und Heimatschutzes zuständig ist. Bei ihrer Zusammensetzung wird darauf geachtet, dass wissenschaftliche und technische Kenntnisse, unterschiedliche Tätigkeitsbereiche und die verschiedenen Sprachregionen angemessen vertreten sind. Der Bundesrat wählt die Mitglieder der Kommission und bestimmt die Vorsitzende oder den Vorsitzenden.
Das Gutachten der ENHK bildet eine der Grundlagen für die Abwägung aller Interessen durch die Entscheidbehörde (Art. 7 Abs. 3 des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz; SR 451). Die ENHK stützt sich dabei auf die Unterlagen, die die Behörde ihr zur Verfügung stellt, und führt mit einer Delegation eine Ortsbegehung durch. Der Kanton muss die Stellungnahme der ENHK bei seiner Interessenabwägung berücksichtigen. Es steht ihm jedoch frei, weitere Gutachten einzuholen.
Antwort des Bundesrates.