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22.314 · Standesinitiative · 2022-06-27

Erledigt

Ausgangslage

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Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung vom 18. April 1999, Artikel 115 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Bundesversammlung und Artikel 156 des Geschäftsreglementes vom 13. September 1985 des Grossen Rates des Kantons Genf (Loi portant règlement du Grand Conseil de la République et canton de Genève) reicht der Grosse Rat des Kantons Genf folgende Standesinitiative ein:

In Anbetracht

- des Kriegs in der Ukraine;

- der Tatsache, dass die Ukraine rund 12 Prozent der weltweiten Weizenproduktion sicherstellte;

- der Preiserhöhung bei den Rohstoffen, namentlich bei den lebensnotwendigen;

- der weltweit drohenden Lebensmittelknappheit;

- des Umstands, dass die Schweiz 50 Prozent ihrer Lebensmittel einführt;

- des Bestrebens des Grossen Rates des Kantons Genf, die Ernährungssouveränität der Schweiz zu erhöhen;

- des nicht nachvollziehbaren Beschlusses des Bundesrates, weitere 3,5 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche auszuscheiden;

- dessen, dass diese Ausscheidung für unseren Kanton einem Verlust von 2000 Tonnen Weizen entspricht;

fordert der Grosse Rat des Kantons Genf die Bundesversammlung auf, den Bundesrat zu beauftragen, ein befristetes Paket konkreter, dringlicher Massnahmen zu beschliessen, mit welchen die Produktion von Grundnahrungsmitteln während dieser Nahrungsmittelkrise gefördert werden kann. So ist - um die Nahrungsmittelproduktion auf der gesamten Ackerfläche zu ermöglichen - unter anderem darauf zu verzichten, 3,5 Prozent der 400 000 Hektaren Ackerland auszuscheiden.

Begründung

Der Krieg in der Ukraine führt zu massiv höheren Lebensmittelkosten und bereits zu diversen Mangellagen. Vor diesem Hintergrund wäre es nur mehr als logisch, dass die Schweiz ihre Produktionskapazität in der Landwirtschaft erhöht. Zum Vergleich: Die Europäische Kommission hat Massnahmen zur Erhöhung der landwirtschaftlichen Produktion und Sicherung der Ernährungssicherheit in der Europäischen Union und auf der ganzen Welt präsentiert. In Frankreich ersuchte der nationale Verband der Bauerngewerkschaften "Fédération nationale des syndicats d'exploitants agricoles" die Regierung darum, auf den Ackerflächen mehr Weizen aussähen zu dürfen, um den Bedarf der Bevölkerung decken und die Preise erschwinglich halten zu können.

Die aktuelle Lage in der Ukraine wird uns rasch in eine mehrere Jahre anhaltende weltweite Ernährungskrise führen, von der auch die Schweiz betroffen sein wird. Wie jedes Mal bei Mangellagen werden gewisse Länder ihre Exporte einschränken, um selbst über genügend Getreide zu verfügen. Dies ist unter anderem bei Indien der Fall, das im Mai 2022 seine Exporte eingestellt hat, wodurch die verfügbaren Getreidebestände geschrumpft sind. Gewisse Länder, wie Ägypten mit seinen 110 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern oder weitere afrikanische Länder, die von den Weltmärkten abhängig sind, fürchten gar Hungersnöte.

Zur Erinnerung: Die Schweiz führt 50 Prozent ihrer Lebensmittel aus dem Ausland ein. Der Selbstversorgungsgrad von Genf in Sachen Lebensmittel ist mit 10 bis 15 Prozent weit geringer. Eine vom Grossen Rat des Kantons Genf angenommene Motion verlangt, dass der Selbstversorgungsgrad dieses Kantons mithilfe eines Strategieplans bis 2050 auf 20 Prozent angehoben wird. Die Motionsbegründung, die vor dem Hintergrund der Gesundheitskrise verfasst wurde, lässt sich bestens auf den aktuellen Kontext des Kriegs in der Ukraine übertragen. So ist darin zu lesen, dass das Risiko einer unmittelbar bevorstehenden weltweiten Ernährungskrise besteht, wenn nicht rasch Massnahmen getroffen werden, um die Schwächsten zu schützen, die weltweiten Lieferketten aufrechtzuerhalten und die Auswirkungen der Pandemie auf das gesamte Ernährungssystem abzufedern. Grenzschliessungen, Quarantänemassnahmen sowie Störungen von Markt, Versorgungskette und Handel könnten den Zugang der Bevölkerung zu ausreichender, vielfältiger und nährstoffreicher Nahrung einschränken, dies insbesondere in Ländern, die vom Coronavirus schwer getroffen seien.

Die Schweiz muss ihre Abhängigkeit von Importen, bei denen sie weder den Preis noch die verfügbare Menge steuern kann, reduzieren. Der Bundesrat scheint über die Auswirkungen der Krise allerdings nicht besorgt zu sein, macht er doch genau das Gegenteil. Er will ab 2023 auf weitere 3,5 Prozent der Landwirtschaftsfläche verzichten. Für den Kanton Genf würde dies einer Verringerung der Weizenproduktion um rund 2000 Tonnen entsprechen, was den Ärger des Agrarsektors hervorrief. Dies in einem Kontext, in dem die Preise in die Höhe schnellen und die Verfügbarkeit nicht gesichert ist.

Um dieser Situation entgegenzuwirken, ist es wichtig, dass der Bundesrat auf konkrete und verantwortungsvolle Weise die Versorgung der Schweizer Bevölkerung mit einheimischen Nahrungsmitteln sicherstellt und darauf verzichtet, zusätzliche 3,5 Prozent der Landwirtschaftsfläche auszuscheiden.

Verhandlungen

21.09.2023 Ständerat

Keine Folge gegeben


05.03.2024 Nationalrat

Keine Folge gegeben