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22.3149 · Interpellation · 2022-03-16

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Durch den Krieg in der Ukraine und die damit plötzlich wieder real werdende Bedrohungslage rücken auch die Schutzräume welche in den letzten Jahren mehr als Abstellraum, Bastel- oder Musikraum gesehen wurden wieder in den Fokus. In verschiedenen Medienberichten wurde über die Schutzräume für die Schweizer Bevölkerung berichtet. Es wurde aufgezeigt, dass notfalls alle Personen in der Schweiz einen sicheren Schutzplatz zu Verfügung haben.

So weit so gut, dies tönt beruhigend. Gerne möchte ich wissen, ob das nur ein theoretischer Wert ist oder die Plätze auch wirklich am richtigen Ort verfügbar und auf dem aktuellsten Stand sind. Deshalb bitte ich den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten.

1. Die Kantone sind aufgefordert periodische Kontrollen der Schutzräume auszuführen. Wie kontrolliert der Bund das dies auch vollzogen wird und die Schutzkeller wirklich einsatzbereit sind?

2. Es ist bekannt, dass die älteren Schutzräume (1968 bis 1981) erneuert werden müssen. Wie weit ist man da und reichen die Gelder aus dem Fonds Ersatzbeiträge für öffentlichen Schutzraum aus?

3. Was unternimmt der Bundesrat, dass zukünftig in allen Kantonen genügend Schutzplätze vorhanden sind? Benötigt es zusätzlich Anstrengungen oder Vorgaben um dieses Ziel zu erreichen?

4. Die letzte grosse Übung im Zusammenhang mit den Schutzräumen hat um 1989 stattgefunden, gibt es da Ideen dies zumindest regional zukünftig auch wieder durchzuführen und die Abläufe und Funktionalität damit zu testen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bund legt die Vorgaben für die periodische Schutzraumkontrolle fest und stellt den Kantonen die notwendigen fachtechnischen Instruktionen für eine korrekte Durchführung zur Verfügung. Für die Umsetzung sind die Kantone zuständig und verantwortlich.

2. Schutzräume, die vor 1984 erstellt wurden, erfüllen nach wie vor die vorgeschriebenen Anforderungen bezüglich der baulichen Substanz und der damit verbundenen Schutzwirkung. Sie wurden zwar nach früheren technischen Weisungen erstellt, gelten aber gemäss der qualitativen Einstufung als vollwertige Schutzräume. Die technischen Komponenten, insbesondere die Ventilationsaggregate und Gasfilter, müssen aufgrund ihres Alters in den nächsten Jahren sukzessive ersetzt werden. Dafür stehen die in den Kantonen und Gemeinden vorhandenen Fonds der Ersatzbeiträge zur Verfügung. Die Verantwortung für Steuerung des Schutzraumbaus und für die Aufhebung von nicht mehr funktionstüchtigen Schutzräumen sowie für die Erneuerung der Schutzräume unter Verwendung der Ersatzbeiträge obliegt den Kantonen.

3. Insgesamt verfügt die Schweiz heute über einen quantitativ sehr guten Ausbaustand mit Schutzplätzen für die gesamte Bevölkerung. Da noch einzelne örtliche Lücken bestehen, gilt nach wie vor eine Schutzraumbaupflicht. Schutzplatzdefizite werden durch die Kantone/Gemeinden im Rahmen der Steuerung des Schutzraumbaus durch die Erstellung von öffentlichen Schutzräumen oder die Umnutzung von nicht mehr benötigten Schutzanlagen behoben.

4. Der Bund wird in Zusammenarbeit mit den Kantonen die Planungen für den Schutz der Bevölkerung bei einem bewaffneten Konflikt überprüfen. Zudem soll geklärt werden, ob der Schutzraumbezug wieder verstärkt in der Ausbildung im Zivilschutz berücksichtigt werden muss. Dazu gehören auch entsprechende Übungen im Bereich der Planung und Organisation.

Antwort des Bundesrates.