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22.3198 · Interpellation · 2022-03-17

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wurde durch die Interpellationen Friedl (18.3072) und Ryser (21.3905) nach seiner historischen, moralischen und menschenrechtlichen Beurteilung der Rechtfertigung, Entschuldigung und Unterstützung der Sklaverei durch den Bundesrat von 1864 (Dubs, Schenk, Knüsel, Fornerod, Frey-Herosé, Naeff, Challet-Venel) gefragt.

Die Antwort des Bundesrates war in beiden Fällen dieselbe: "Die Bundesbehörden haben damals gemäss den Normen, die in den 1860er-Jahren vorherrschten, gehandelt. Die Massstäbe haben sich inzwischen gewandelt, die heutige Gesellschaft ist von anderen Wertvorstellungen geleitet."

Diese Positionierungen des heutigen Bundesrates widersprechen, wie bereits in den jeweiligen Interpellationen dargelegt, eklatant dem aktuellen historischen Wissensstand. 1864 waren die vorherrschenden Normen nicht einmal mehr die Normen der Herrschenden der westlichen Welt, sondern nur noch die der sklavenhaltenden Eliten in den US-Südstaaten, in Kuba und Brasilien sowie in den portugiesischen Kolonien Angola und Mosambik. 1864 wurde die Sklaverei weltweit als Verbrechen definiert, und der Schweizer Bundesrat von 1864 war die letzte Regierung der westlichen Welt, welche dieses Verbrechen gerechtfertigt, entschuldigt, banalisiert und unterstützt hat.

Die Positionierungen des heutigen Bundesrates stellen eine ethisch verheerende und für die Schweiz schändliche Gleichbehandlung in der Bewertung und Erklärung von Förderung und Ächtung des Sklaverei-Verbrechens dar. Beides, Förderung und Ächtung, beruhe gemäss Bundesrat auf angeblich wandelbaren "Wertvorstellungen". Ein Verbrechen gegen die Menschheit, also die Aufhebung aller Werte, mit "Wertvorstellungen" zu entschuldigen ist inakzeptabel.

1. Anerkennt der Bundesrat, dass Sklaverei im Jahre 1864 ein Verbrechen gegen die Menschheit war?

2. Anerkennt der Bundesrat, dass die Rechtfertigung und Unterstützung der Sklaverei durch den Bundesrat im Jahre 1864 eine Beteiligung an diesem Verbrechen war?

3. Anerkennt der Bundesrat, dass die Schweiz, aufgrund der bundesrätlichen Sklaverei-Legitimation und -förderung, mitverantwortlich war am Leiden der von Schweizern und Schweizerinnen in Brasilien versklavten Männer, Frauen und Kinder?

4. Welche Konsequenzen ergeben sich für die heutige Schweiz aus der Rechtfertigung der Sklaverei durch den Bundesrat von 1864?

Stellungnahme des Bundesrates

1. und 3. Wie der Bundesrat in seinen Antworten auf die Interpellationen Ryser 21.3905, Sommaruga 18.4067, Friedl 14.3315 und Hollenstein 03.3014 zum Ausdruck brachte, ist die Schweiz der Auffassung, dass Sklaverei und Sklavenhandel zu den schlimmsten Menschenrechtsverletzungen gehören und das begangene Unrecht aufgearbeitet werden muss. Der Bundesrat bedauert, dass in der Vergangenheit Schweizer Bürger, Unternehmen und Organisationen an der Sklaverei beteiligt waren. In seiner Antwort auf die Interpellation Sommaruga 20.3755 hielt der Bundesrat fest, dass er eine breite Auseinandersetzung mit der Schweizer Geschichte begrüsst.

2.und 4. Die Schweiz zählt heute das Sklavereiverbot zu den zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts, die nicht verletzt werden dürfen. Sie hat konsequenterweise in den vergangenen Jahrzehnten verschiedene internationale Konventionen ratifiziert, welche die Sklaverei als Menschenrechtsverletzung ächten (z.B. Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte, Europäische Menschenrechtskonvention) oder als Verbrechen gegen die Menschlichkeit unter Strafe stellen (z.B. Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofs). In seiner Antwort auf die Interpellation Sommaruga 07.3486 hat der Bundesrat deutlich gemacht, dass er rassistische Positionen der Vergangenheit verurteilt.

Antwort des Bundesrates.