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22.320 · Standesinitiative · 2022-10-12

Parlament

Erledigt

Ausgangslage

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Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung vom 18. April 1999, Artikel 115 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Bundesversammlung und Artikel 156 des Geschäftsreglements vom 13. September 1985 des Grossen Rates des Kantons Genf (Loi portant règlement du Grand Conseil de la République et canton de Genève), reicht der Grosse Rat des Kantons Genf folgende Standesinitiative ein:

In Anbetracht dessen, dass

- erneute, noch brutalere Angriffe gegen das souveräne Staatsgebiet Armeniens und die armenische Bevölkerung wahrscheinlich sind;

- sich Aserbaidschan einer aggressiven Rhetorik bedient und Armenien der Provokation beschuldigt, während es eindeutig einen Angriff gegen Armenien vorbereitet (Ausbau der militärischen Präsenz an der Grenze zu Armenien, Eindringen in armenisches Staatsgebiet sowie Truppenverschiebungen in den Westen, nach Nachitschewan, und an die gesamte Staatsgrenze zu Armenien);

- die Türkei und der Iran ihre militärische Präsenz an den betroffenen Staatsgrenzen erhöhen;

- die aserbaidschanischen Streitkräfte wiederholt die Menschenrechte und das humanitäre Recht verletzt haben, namentlich durch die Massenhinrichtung junger armenischer Kriegsgefangener sowie die Vergewaltigung und Zerstückelung armenischer Soldatinnen - Verbrechen, deren Grausamkeit noch dadurch gesteigert wird, dass sie gefilmt und über die sozialen Medien verbreitet werden;

- diese Angriffe den armenischen Landwirtinnen und Landwirten die Herbsternte verunmöglichen, weshalb eine Hungersnot droht und die armenische Bevölkerung aus den Grenzgebieten (zu Nachbarstaaten oder Kampfzonen) flüchtet;

- die Verhandlungen, die nach der Vermittlung des EDA am 2. Oktober in Genf lanciert wurden, ohne den Rückzug der aserbaidschanischen Truppen keine Aussicht auf Erfolg haben;

- die Erwähnung einer vermeintlichen "Republik Sangesur", für die es keinerlei völkerrechtliche Grundlage gibt, klar die Absichten Aserbaidschans in der Region aufzeigt, nämlich die Kontrollübernahme und die Annexion von Sjunik und die Schaffung einer falschen politischen Entität;

- seitens internationaler Organisationen oder Einrichtungen keinerlei Sicherheitsgarantien für die Bevölkerung Armeniens oder Arzachs bestehen;

- alle demokratischen Staaten, die sich auf das Völkerrecht und die Menschenrechte berufen, eine Verantwortung haben, sich für die friedliche Beilegung von Konflikten einzusetzen;

- die aus europäischen Staaten stammenden Geldflüsse, welche de facto die Angriffe Aserbaidschans gegen Armenien unterstützen, gestoppt werden müssen;

fordert der Grosse Rat des Kantons Genf die Bundesversammlung auf,

- Aserbaidschan für seine Angriffe gegen die Republik Armenien und für die schrecklichen Taten seiner Truppen zu verurteilen;

- zu verhindern, dass dieser Krieg mit Geldern finanziert wird, die aus dem Verkauf von aserbaidschanischen Rohstoffen in der Schweiz stammen;

- das Selbstbestimmungrecht der Armenierinnen und Armenier in Bergkarabach/Arzach anzuerkennen;

- alles daran zu setzen - insbesondere unter Nutzung der Kontakte des Bundes zum Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), zur Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften (IFRC) und zu anderen internationalen humanitären Organisationen -, dass die derzeit in Aserbaidschan inhaftierten armenischen Kriegsgefangenen zu ihren Familien zurückkehren können.

Begründung

In der Nacht vom 12. auf den 13. September 2022 lancierten die aserbaidschanischen Streitkräfte einen massiven Angriff gegen Armenien, bei dem Infanterie, schwere Artillerie und Drohnen zum Einsatz kamen. Ziel dieser Offensive waren die grenznahen Städte Wardenis, Sotk, Dschermuk, Goris und Kapan, die im international anerkannten Hoheitsgebiet Armeniens liegen. Es zeichnet sich ein neuer Angriff aus Nachitschewan ab, einer im Westen des Südzipfels Armeniens gelegenen Enklave Aserbaidschans, die an die Türkei grenzt. Aserbaidschan nutzt derzeit die Schwierigkeiten Russlands in der Ukraine zu seinen Gunsten - die russischen Truppen sind seit dem 9. November 2020 für die Sicherstellung des Waffenstillstands zwischen Armenien und Aserbaidschan verantwortlich. Die aserbaidschanische Regierung will einerseits Armenien einen Friedensvertrag aufzwingen, der den politischen Status von Bergkarabach/Arzach - eine von Armenierinnen und Armeniern bewohnte autonome Region - ignoriert, und andererseits einen Korridor zwischen Aserbaidschan und Nachitschewan errichten, der nicht der armenischen Kontrolle unterstellt ist und der Armenien fast komplett isolieren würde. Hierbei handelt es sich um einen Angriff gegen einen Staat im Sinne des Römer Statuts und somit um eine offenkundige Verletzung des Völkerrechts. Die Souveränität der Republik Armenien ist ernsthaft bedroht. Aserbaidschan und die Türkei wollen - unter Ausnutzung der Passivität Russlands, das formell eigentlich ein strategischer Verbündeter Armeniens im Rahmen der Organisation des Vertrags über kollektive Sicherheit (OVKS) ist - den Staat Armenien zerstören und damit den Völkermord an den Armenierinnen und Armeniern von 1915 vollenden.

Verhandlungen

SDA-Meldung

Debatte im Ständerat, 16.03.2023

Ständerat will Handel mit aserbaidschanischem Öl nicht einschränken

Der Ständerat will keine zusätzlichen Schritte des Parlaments im Zusammenhang mit dem Konflikt zwischen Armenien und Aserbaidschan um die Region Berg-Karabach. Er hat am Donnerstag eine Standesinitiative des Kantons Genf oppositionslos abgelehnt. Nun muss sich der Nationalrat mit der Sache befassen.

Die Initiative aus dem Kanton Genf trägt den Titel "Armeniens Überleben sichern". Sie fordert eine Verurteilung Aserbaidschans durch die Bundesversammlung. Diese soll weiter das Selbstbestimmungsrecht der Bevölkerung in der mehrheitlich von Armenierinnen und Armeniern bewohnten Region Berg-Karabach offiziell anerkennen. Zudem verlangt der Kanton Genf vom Parlament unter anderem Schritte, um eine Finanzierung des Krieges durch den Verkauf aserbaidschanischer Rohstoffe in der Schweiz zu verhindern.

Der Kanton Genf begründete die Initiative insbesondere mit Angriffen auf armenisches Staatsgebiet und Menschenrechtsverletzungen durch Truppen Aserbaidschans. Ein Grossteil der in der Schweiz lebenden Armenierinnen und Armenier lebt in der Region Genf.

Jahrzehntealter Konflikt

Die beiden ehemaligen Sowjetrepubliken ringen seit Jahrzehnten um die Kontrolle Berg-Karabachs. Die Region wurde zu Sowjetzeiten Aserbaidschan zugeschlagen. Nach Auflösung der Sowjetunion erklärte sich Berg-Karabach für unabhängig und wurde dabei von Armenien unterstützt.

Der erste Krieg endete 1994 - vorläufig mit einem Sieg Armeniens. 2020 eroberte Aserbaidschan grosse Teile Berg-Karabachs zurück. Allein bei den damaligen Kämpfen wurden mehr als 6500 Menschen getötet. Beim Abschluss eines Waffenstillstandes musste Armenien grosse territoriale Zugeständnisse machen, danach war Berg-Karabach für Armenien nur noch über einen von russischen Friedenstruppen überwachten Korridor zu erreichen. Seit Dezember ist auch dieser Zugang blockiert - mit gravierenden Folgen für die humanitäre Lage in Berg-Karabach.

Im September griff Aserbaidschan erstmals Ziele in Armenien selbst an. Dies war auch Anlass der Genfer Standesinitiative. Mit Lisa Mazzone (Grüne) und Carlo Sommaruga (SP) warnten im Ständerat beide Genfer Ratsmitglieder vor einer weiteren Eskalation der Lage.

Kommission wird aktiv

Die Aussenpolitische Kommission des Ständerats (APK-S) war der Ansicht, die Standesinitiative sei der falsche Weg, um auf den Konflikt einzuwirken. Die APK-S beschloss jedoch, sich mit einem Brief an den Bundesrat zu richten und ihn zu ersuchen, als nichtständiges Mitglied im Uno-Sicherheitsrat zu intervenieren. Dies mit dem Ziel, die Öffnung des Latschin-Korridors sowie eine Luftbrücke zwischen Armenien und Berg-Karabach zu erreichen.

Die Schweiz sei in der Sache schon heute sehr aktiv, sagte Aussenminister Ignazio Cassis. Die Situation gestalte sich allerdings schwierig.

Debatte im Nationalrat, 05.03.2024

Keine Folge gegeben