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22.3241 · Interpellation · 2022-03-17

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

In den letzten Wochen wurde die Laborbranche mit heftiger Kritik konfrontiert: die Labortarife seien im Vergleich zum Ausland viel zu teuer. Befeuert wurde die Debatte durch einen Bericht des Preisüberwachers, der aufgrund von Auslandpreisvergleichen ein Einsparpotential von jährlich 1,0 Milliarden Franken kalkulierte - bei einem Gesamtvolumen von lediglich 1,8 Milliarden. In der Vergangenheit hatte auch schon Santésuisse aufgrund von Auslandpreisvergleichen Tarifanpassungen gefordert.

Der Verband der Medizinischen Laboratorien der Schweiz (FAMH) hat gemäss einer Medienmitteilung mit Unterstützung eines Tarif-Experten verschiedene Daten zu Labortarifen in Deutschland analysiert und die ursprünglich von Santésuisse vorgelegten Auslandpreisvergleiche mit für Schweizer Verhältnisse realistischen Kostendaten neu aufgestellt. Diese Analyse kommt zum Schluss, dass die Tarifunterschiede marginal und weit von den vom Preisüberwacher postulierten 400 Prozent entfernt sind, wenn Eigenheiten von gesetzlichen und privaten Tarifen (wie es sie in Deutschland, aber nicht in der Schweiz gibt), die Kaufkraftunterschiede zwischen den Ländern und eine der Realität entsprechende Kostenstruktur berücksichtigt werden. Tatsächliche Tarifunterschiede resultierten aus folgendem Umstand: Im Gegensatz zu Deutschland profitierten in der Schweiz Patienten und Ärztinnen von einer sehr dezentralen und somit schnellen Versorgungsstruktur, auch weil 40 Prozent aller Analysen direkt in Arztpraxen ohne Beteiligung der spezialisierten Labors durchgeführt werden.

Dabei hat das BAG in einer bisher nicht veröffentlichen Studie festgestellt, dass sich die Kosten für Laboranalysen über die letzten 10 Jahre parallel zur den allgemeinen Kosten in der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) entwickeln. Bei einem Anteil von lediglich etwa 5 Prozent der Kosten der OKP liefern Laboranalysen in rund 70 Prozent der medizinischen Fragestellungen die ausschlaggebende Information zu Diagnose und Therapie eines Patienten/einer Patientin. Vor diesem Hintergrund ist zu befürchten, dass eine drastische Tarifsenkung die Strukturen der Gesundheitsversorgung gefährden würde.

Am 07. März 2022 beantwortete der Bundesrat die Frage 22.7005 "Wann werden die Laborpreise endlich gesenkt?" von NR Christian Lohr. Er verweist auf die zweite Phase von transAL-2, der systematischen Überarbeitung er Tarife der Analysenliste durch das BAG unter Beteiligung der Laboratorien. Dabei sei es wegen der starken Einbindung der dafür zuständigen Sektion des BAG in die Arbeiten zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie jedoch zu Verzögerungen gekommen. Trotzdem würden nun Zwischenschritte eingeleitet, damit rasch Einsparungen bei den Laboranalysen zugunsten der Krankenversicherung realisiert werden könnten. Im Vordergrund stehe dabei eine durchgängige prozentuale Senkung der aktuellen Tarife auf einen Übergangstarif. In welchem Umfang diese Senkung geplant ist, wird nicht erwähnt.

In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie beurteilt der Bundesrat die Qualität und Aussagekraft der Auslandpreisvergleiche des Preisüberwachers?

2. Wie beurteilt der Bundesrat die Qualität und Aussagekraft der "Stellungnahme der FAMH zum Auslandpreisvergleiche der Santésuisse und des Preisüberwachers"?

3. Wie beurteilt der Bundesrat den Umstand, dass es unterschiedliche Modelle für Ausland-preise mit sehr unterschiedlichen Resultaten gibt?

4. Hat das BAG im Rahmen von transAL-2 eigene Auslandpreisvergleiche erarbeitet? Wenn ja: zu welchen Schlüssen kommen diese?

5. Stützt sich der Bundesrat bei der möglichen Einführung von Übergangstarifen auf Auslandpreisvergleiche? Wenn ja: auf welche und auf welcher (Rechts-) Grundlage?

6. Wie lassen sich Übergangstarife angesichts des laufenden Projekts transAL-2 rechtfertigen (Stichwort: Vertrauensschutz)? Worin besteht aus Sicht des Bundesrates die besondere Dringlichkeit?

7. Wurden in diesem Zusammenhang die Empfehlungen der EAMGK (Eidg. Kommission für Analysen, Mittel und Gegenstände) berücksichtigt?

8. Hat der Bundesrat in Bezug auf die Auswirkungen für das gesamte Gesundheitssystem eine Risikoanalyse der beabsichtigten Tarifanpassungen durchgeführt?

9. Welche Auswirkungen auf den weiteren Prozess von transAl-2 durch die Zwischenschritte mit den Übergangstarifen erwartet der Bundesrat?

Stellungnahme des Bundesrates

1. bis 3. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat den Auslandpreisvergleich der Preisüberwachung (PUE) und die Stellungnahme der medizinischen Laboratorien der Schweiz (Foederatio analyticorum medicinalium helveticorum; FAMH) zur Kenntnis genommen. Weil die Tarifkürzung in der Analysenliste (AL), die derzeit durch das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) geprüft wird, nicht auf einem Auslandpreisvergleich beruht, äussert sich der Bundesrat nicht zur Aussagekraft der angesprochenen Auslandpreisvergleiche.

4. Das BAG hat bis jetzt noch keinen Auslandpreisvergleich im Bereich der medizinischen Laboranalysen durchgeführt. Das BAG teilt die Ansicht der PUE, dass eine zusätzliche Studie zu den maximalen erklärbaren Preisdifferenzen und dem entsprechenden Sparpotenzial erstellt werden soll. Insbesondere soll auch untersucht werden, wie sich die Einkaufspreise der Laboratorien für Laborgeräte und Reagenzien in den verschiedenen Ländern unterscheiden und wie diese Preisunterschiede, bei denen das EDI keine Tarifkompetenz hat, abgebaut werden können.

5. Artikel 32 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) schreibt vor, dass die Leistungen wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein müssen. Das BAG hat den Auslandpreisvergleich der PUE und die entsprechende Stellungnahme der FAMH in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung bei der Erarbeitung des Übergangstarifs mitberücksichtigt. Die Tarifkürzung, die derzeit durch das EDI geprüft wird, basiert nicht auf einem Auslandpreisvergleich.

6. Bei der Neutarifierung aller Positionen der AL (transAL-2) kam es wegen der starken Einbindung der dafür zuständigen Sektion des BAG in die Arbeiten zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie zu Verzögerungen. Die Neutarifierung wird insgesamt mehrere Jahre dauern.

Da aber die aktuellen Tarife im Vergleich zum Ausland deutlich höher sind und das Parlament mit der Überweisung der Motion 19.4492 Lohr "Laborkosten zu Lasten OKP" ebenfalls klar einen Handlungsbedarf zum Ausdruck gebracht hat, werden nun Zwischenschritte in die Wege geleitet. Damit sollen rasch Einsparungen bei den Laboranalysen zugunsten der OKP und somit zugunsten der Prämienzahlerinnen und Prämienzahler realisiert werden können. Den Stakeholdern wurde kommuniziert, dass transAL-2 weitergeführt wird und der Übergangstarif nur bis zum Abschluss der regulären Neutarifierung aller Positionen der AL basierend auf einer betriebswirtschaftlichen Bemessung und einer sachgerechten Struktur gültig sein wird.

7. Wie Artikel 52 Absatz 1 KVG vorschreibt, wird das EDI den Entscheid über den Übergangstarif erst nach Anhören der zuständigen Eidgenössischen Kommission für Analysen, Mittel und Gegenstände (EAMGK) fällen.

8. Das EDI nimmt im Verhältnis zu den von der PUE festgestellten Preisdifferenzen nur eine moderate Tarifsenkung vor, damit die Versorgungssicherheit gewährleistet bleibt. Zudem sind beim Übergangstarif die Tarife der Schnellen Analysen von einer Tarifsenkung ausgenommen. Somit sind die für die dezentrale Versorgung besonders wichtigen Hausärzte und Hausärztinnen von der Tarifreduktion nicht betroffen.

9. Das EDI erwartet, dass parallel zur Einführung des Übergangstarifs transAL-2 in enger Zusammenarbeit mit den Stakeholdern zielstrebig vorangetrieben wird und die Zwischenschritte mit der prozentualen Tarifkürzung zu keinen Verzögerungen bei der Tarifüberprüfung führen werden.

Antwort des Bundesrates.