22.3292 · Interpellation · 2022-03-17
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Mit Blick auf die Agenda 2030 und die 17 Nachhaltigkeitsziele bitte ich den Bundesrat um Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Schliesst die Anlagestrategie der Vorsorgeeinrichtung PUBLICA Investitionen in Tabak (unter Berücksichtigung der 5%igen Marge) aus?
2. Falls nein: Bis wann gedenkt der Bundesrat, in der Publica auf einen Ausschluss von Investitionen in Tabak hinzuwirken?
3. Wird PUBLICA diesen Ausschluss mit der Unterzeichnung der internationalen Initiative "Tobacco Free Finance Pledge" bestätigen?
Begründung
Die Schweiz hat sich dazu verpflichtet, bis 2030 die 17 Ziele zur Nachhaltigen Entwicklung zu erreichen. Dies ist in Anbetracht wirtschaftlicher Interessen eine Herkulesaufgabe. Umso wichtiger ist, dass Industriezweige, die der Zielerreichung entgegenwirken, von bundesnahen Organisationseinheiten nicht unterstützt werden. Der Bundesrat hat in der jüngeren Vergangenheit diesbezüglich nicht immer Weitsicht bewiesen. So wurde er beispielsweise im Sommer 2019 dafür kritisiert, für die Expo 2020 in Dubai Sponsorengelder von der Tabakindustrie entgegen zu nehmen. Der Bundesrat hat daraufhin seinen Entscheid zurückgenommen und die Sponsoringstrategie überarbeiten lassen. Es gilt, solche Vorkommnisse in Zukunft zu verhindern.
Der Bundesrat hat im Jahr 2004 das WHO-Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (Framework Convention on Tobacco Control, FCTC) unterzeichnet und dessen Ratifizierung zum bundesrätlichen Ziel erklärt. In diesem Abkommen ist auch der Umgang mit der Tabakindustrie festgehalten (Artikel 5.3). Das Parlament hat im Oktober 2021 ein Tabakproduktegesetz verabschiedet, das es dem Bundesrat immer noch nicht erlaubt, FCTC zu ratifizieren. Diese Beispiele zeigen, dass die wirtschaftlichen Interessen höher gewichtet werden als die gesundheitlichen, was nun allerdings durch die Annahme der Volksinitiative "Kinder ohne Tabak" am 13. Februar 2022 eine gewisse Korrektur erfährt.
Beim vorliegenden Vorstoss liegt das Augenmerk auf den Finanzaktivitäten des Bundes im Allgemeinen und auf der Vorsorgeeinrichtung Publica im Besonderen. Es darf erwartet werden, dass die PUBLICA ihre Gelder nach den ESG-Kriterien (Environment Social Governance) anlegt. Es gilt, alle Wirtschaftszweige aus der Anlagestrategie auszuschliessen, die den Zielen der Nachhaltigen Entwicklung entgegenwirken.
Gerade der Tabakanbau, dessen Verarbeitung als auch der Konsum, läuft sämtlichen 17 Zielen der Nachhaltigen Entwicklung zuwider und muss deshalb explizit aus der Anlagestrategie von PUBLICA ausgeschlossen werden.
Stellungnahme des Bundesrates
1. Nein, die Investitionen von PUBLICA umfassen aktuell auch Unternehmen aus der Tabakindustrie.
2. Es liegt nicht in der Kompetenz des Bundesrates, Anlageentscheide für die Pensionskasse des Bundes PUBLICA zu treffen. PUBLICA ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die Kassenkommission ist das oberste Organ von PUBLICA und verabschiedet die Anlagestrategie und die Grundsätze der Risikopolitik (vgl. Artikel 2 und 15 PUBLICA-Gesetz; SR 172.222.1). Die 16-köpfige Kassenkommission setzt sich paritätisch aus Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitnehmenden und der Arbeitgebenden zusammen. Von den 8 Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgebenden wählt der Bundesrat 6 Personen, die seine Arbeitgeberinteressen vertreten. Diese Personen stimmen grundsätzlich ohne Instruktion ab. Der Bundesrat kann daher nur indirekt Einfluss auf die Anlagestrategie nehmen.
3. PUBLICA beschliesst Ausschlüsse, wenn nachweislich eine Verletzung der normativen Basis vorliegt oder wenn Anlagen aufgrund ihres Geschäftsmodells ein bedeutendes finanzielles Risiko für das Portfolio darstellen. Die normative Basis für Ausschlüsse richtet sich unter anderem nach der Bundesverfassung und der davon abgeleiteten Gesetzgebung sowie den von der Schweiz ratifizierten internationalen Konventionen. Beide Kriterien sind im Fall von Investitionen in die Tabakindustrie gegenwärtig nicht erfüllt. Daher plant PUBLICA die Unterzeichnung des "Tobacco Free Finance Pledge" nicht.
Antwort des Bundesrates.