22.3306 · Interpellation · 2022-03-18
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Neue immuninvasive Varianten sind denkbar, SARS-CoV-2 zirkuliert im Herbst/Winter massiver, was mit zu tiefer Luftfeuchte zu tun hat, Erreger entwickeln sich nicht immer "milder", sondern können in beide Richtungen verändern, Dauer/Qualität der Immunität sind unklar, die Impflücke bleibt ein Problem, Vulnerable leben bei hoher Inzidenz mit zu hohem Gesundheitsrisiko, eine Long-Covid Welle droht, betrifft häufiger 20-50 Jährige, und wir müssen davon ausgehen, dass wir uns immer wieder anstecken werden. Die Auswirkungen auf die Volksgesundheit sind unbekannt.
Wir können SARS-CoV-2 besser in den Griff kriegen, um nachhaltig für Stabilität und Planungssicherheit zu sorgen. Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wird der Bundesrat den Hauptübertragungsweg "Einatmen respiratorischer Partikel, überwiegend Aerosole", anerkennen, mittels Informationskampagne die Bevölkerung darüber und die Wichtigkeit gesunder Raumluft (CO2 unter 800-1000 ppm, 40-60 Prozent RH, massive Minderung der Kontaminierung, der Viruslast in der Raumluft) aufklären?
2. Ist der Bundesrat bereit, Öffentliche wie Schulen, Spitäler, Altersheime, ÖV, etc. zu gesunder Raumluft zu verhelfen, indem er die Kantone dazu auffordert und sie bei Bedarf finanziell, logistisch und anderweitig unterstützt?
3. Gibt es Konzepte, um das Gewerbe, besonders Restaurants, Bars, Clubs, Fitness Center, Arztpraxen und Einkaufsgeschäfte, auf die Thematik aufmerksam zu machen und sie bei der Umsetzung von Massnahmen technischer Art, aber auch im Bereich der Kundeninformation zu unterstützen?
4. Wird der Bundesrat in enger Abstimmung mit den Kantonen das TRIQ gemäss Verordnung 818.102, Covid-19-Gesetz, Artikel 3, 6a und NCS-TF "Überlegungen zur Skalierbarkeit und Wirksamkeit der TRIQ-Strategie" vom 10.11.2020 verbessern, um die Effizienz, den Nutzen zu steigern?
5. Ist der Bundesrat bereit, eine langfristige SARS-CoV-2-Kohorte wie die Swiss HIV Cohort mit >10 000 Studienteilnehmern zu lancieren und zu finanzieren, um die Bevölkerung zu monitoren (u.a. T-Zellen-Tests, Long Covid, Reinfektionen, VOC) und möglichst rasch Daten zu ermitteln und zeitnah zu veröffentlichen?
6. Gibt es bereits ein Long-Covid Register und wenn nicht, wird der Bundesrat dafür sorgen, dass HausärztInnen über das bestehende Meldeformular fürs BAG, Long-Covid zusätzlich erfassen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Bundesrat hat frühzeitig auf den Übertragungsweg von Sars-CoV-2 Viren über die Luft neben den Übertragungswegen durch Tröpfchen und über Flächen hingewiesen sowie entsprechende Informationen auf den Webseiten des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) aufgeführt (www.bag.admin.ch > Coronavirus > Häufig gestellte Fragen (FAQ)). Wie bereits in den Antworten auf die Interpellationen 21.3577 Bäumle "Sars-CoV-2 überträgt sich nachweislich über Aerosole" und 21.3510 De Courten "Luftqualitätsmessungen. Eine verpasste Chance?" erläutert, ist eine Quantifizierung der verschiedenen Übertragungswege sowie die Definition eines exakten CO2-Grenzwerts für erhöhte Übertragungsrisiken nicht möglich. Messgeräte können Hinweise darauf liefern, ob eine erhöhte CO2-Konzentration vorliegt und damit ein erhöhtes Übertragungsrisiko besteht, jedoch keine Sicherheit vor Ansteckungen in Innenräumen garantieren. Übertragungen im Nahbereich sind durch Tröpfchen und Aerosole auch bei tiefen CO2-Werten weiterhin möglich. CO2-Geräte können allerdings den Anreiz erhöhen, Innenräume zu lüften, weshalb für deren möglichst sinnvollen Einsatz eine Empfehlung erarbeitet werden soll.
2. und 3. Der Bundesrat hat die "besondere Lage" per 1. April 2022 für beendet erklärt und die verbliebenen Schutzmassnahmen aufgehoben. Im Grundlagenpapier zur mittel- und längerfristigen Entwicklung der Covid-19-Epidemie und zum Wechsel in die "normale Lage", das den Kantonen, den parlamentarischen Kommissionen und den Sozialpartnern am 30. März 2022 zur Konsultation vorgelegt wurde, sollen die entsprechenden Zuständigkeiten definiert werden. Die in den Fragen genannten Aufgaben zur Förderung und Unterstützung "gesunder Raumluft" in Gebäuden fallen in der "normalen Lage" in die Verantwortung der Kantone, die für das Ergreifen von nicht-pharmazeutischen Massnahmen zuständig sind.
Aktuell prüft das BAG, in welcher Form bundesseitig Massnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in Innenräumen durch eine effiziente Lüftung (z. B. Prüfung unterstützender Massnahmen, wie CO2-Sensoren an ausgewählten Orten) gefördert werden können. So wird derzeit die Ausarbeitung einer Informationskampagne zur Betonung des generellen Stellenwerts gesunder Raumluft sowie des Lüftens geprüft. Auch im Sinne der Vorbereitung auf eine eventuelle erneute Fallzunahme im Herbst und Winter ist es das Ziel, den Nutzen des Lüftens als erwünschte Massnahme hervorzuheben und zu propagieren. Dabei ist davon auszugehen, dass der Bund in der "normalen Lage" keine finanzielle Unterstützung für Massnahmen in diesem Bereich bereitstellen wird.
4. Die Kantone sind ebenfalls verantwortlich für den bedarfsgerechten Erhalt der Strukturen und Prozesse im Umgang mit Fällen und ihren Kontaktpersonen. Sie stellen das Fachwissen, die personellen Ressourcen und die notwendigen Informatikanwendungen sicher. Falls die epidemische Lage es erfordert, sind sie in der Lage, ein vollumfängliches Contact-Tracing durchzuführen. Dabei soll zur Effizienzsteigerung auf eine weitgehende Automatisierung der Prozesse hingewirkt sowie eine kantonsübergreifende Koordinierung ermöglicht werden.
5. Zur Überwachung der epidemiologischen Situation stützt sich der Bund auf verschiedene Pfeiler, wie beispielsweise das obligatorische Meldesystem, das Sentinella-Meldesystem und auf die Überwachung des Abwassers inkl. Sequenzierung und weitere Überwachungsprogramme.
Auch bei der Einschätzung der Immunitätslage in der Bevölkerung stützt sich der Bund auf verschiedene Daten so zum Beispiel auf die Impfrate, die positiv getesteten Personen, schwere Erkrankungen sowie mehrere laufende Antikörper-Studien. Zudem wird zur Einschätzung der Immunitätslage in der Bevölkerung eine laufende genomische Überwachung (Sequenzierungen) betrieben. Mit all diesen Informationen kann eingeschätzt werden, wie sich der Immunschutz im Laufe der Zeit entwickelt. Alle erwähnten Aktivitäten werden weitergeführt, um die epidemiologische Lage und den Immunitätsstatus der Schweizer Bevölkerung auch in Zukunft zu beurteilen.
6. In der Schweiz werden Fälle der Post-Covid-19-Erkrankung bereits auf verschiedenen Wegen erfasst. Einerseits laufen verschiedene Studien, darunter auch Kohorten-Studien, die das Ausmass der Post-Covid-19-Erkrankung untersuchen. Andererseits wird eine vom BAG in Auftrag gegebene, periodisch aufdatierte Literaturrecherche durchgeführt, welche die neusten nationalen und internationalen Erkenntnisse rund um die Post-Covid-19 Erkrankung zusammenträgt. Zusätzlich werden im Rahmen des Sentinella-Meldesystems seit Juli 2021 auch die Anzahl Konsultationen von Patientinnen und Patienten mit Langzeitsymptomen nach einer Covid-19 Infektion erfasst und dem BAG gemeldet. Die Erfassung weiterer Daten zur Post Covid-19-Erkrankung über das Sentinella-Meldesystems ist gegenwärtig in Diskussion.
Ausserdem wurde kürzlich eine erste Version von Empfehlungen für die versicherungsmedizinische Abklärung bei Post Covid-19-Fällen publiziert. Auch diese künftige Erhebung trägt zu einer breiten Erfassung von Long-Covidfällen bei. Der Mehrwert eines eigenen Long-Covid-Registers ist zum heutigen Zeitpunkt nicht gegeben. Vielmehr müssen die vielen laufenden Datenerhebungen und die generierten Erkenntnisse zusammengetragen und zu einem Gesamtbild zusammengesetzt werden. Falls der Bund darüber hinaus ein eigentliches Register zu Post-Covid-19-Fällen analog des Krebsregisters erstellen würde, müsste eine neue formell-gesetzliche Grundlage durch das Parlament geschaffen werden.
Antwort des Bundesrates.