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22.3328 · Interpellation · 2022-03-18

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Bei Antibiotika ist die Schweiz fast ausschliesslich von Importen aus Asien abhängig, man spricht von bis zu 95 Prozent. Die Pandemie hat aufgezeigt, wie schnell Lieferketten unter Druck geraten können. Auch die aktuelle Verschlechterung der internationalen Sicherheitslage könnte die Versorgung mit diesen lebenswichtigen Wirkstoffen beeinträchtigen.

1. Wie beurteilt der Bundesrat diese Abhängigkeit vom asiatischen Raum und welche Bemühungen unternimmt der Bundesrat, um diese möglichst rasch zu mindern?

2. Die internationale Sicherheitslage verschlechtert sich. Wie schätzt der Bundesrat das Risiko einer massiven, dauerhaften Beeinträchtigung der Versorgung mit Antibiotika oder ähnlichen Arzneimitteln aus dem asiatischen Raum ein?

3. Welche Auswirkungen hätte eine Unterversorgung mit Antibiotika auf die Bevölkerung?

4. Welche Vorteile bzw. Hindernisse sieht der Bundesrat bezüglich einer Verlagerung der Produktion von Antibiotika nach Europa oder sogar in die Schweiz? Gibt es Bestrebungen für ein koordiniertes europäisches Vorgehen in diesem Bereich?

5. Wie lange kann die Schweiz mit dem derzeitigen Bestand der Medikamenten-Pflichtlager auskommen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. und 2. Die heutige Herstellung von Arzneimitteln erfolgt stark segmentiert und global weiträumig verteilt. Die Abhängigkeit vom asiatischen Raum ist insbesondere bei der Wirkstoffherstellung gegeben, aber nicht abschliessend für Versorgungs-probleme verantwortlich. In den letzten Jahren wurden von den Pharmafirmen grosse Bemühungen geleistet, Produktionsstandorte in Europa zu finden oder zu erhalten. Sowohl die Herstellung im Fernen Osten, wie auch jene in unseren Nachbarstaaten oder in der Schweiz kann zu einer Versorgungsstörung führen, wenn bei einem Unterbruch keine Alternativen zur Verfügung stehen. Die Repatriierung der Produktion alleine garantiert also nicht, dass die Versorgungssituation sich verbessert. Die Vielfalt der Bezugsquellen ist von entscheidender Bedeutung. Konkrete Ausfälle von Europäischen Produzenten mit massiven Konsequenzen auf die Versorgung haben dies in den vergangenen Jahren exemplarisch gezeigt.

Am 16. Februar 2022 hat der Bundesrat den Bericht "Versorgungsengpässe mit Humanarzneimitteln in der Schweiz: Situationsanalyse und zu prüfende Verbesserungsmassnahmen" zur Kenntnis genommen. Der Bericht beschreibt mögliche Handlungsfelder bei der Marktüberwachung, der Lagerhaltung und des Marktzugangs für die pharmazeutische Industrie. Weiter greift er die Frage einer Eigenbeschaffung/-herstellung essentieller Arzneimittel durch den Bund sowie die Zusammenarbeit im Rahmen von internationalen Initiativen auf (siehe auch Antworten des Bundesrates auf Mo. 20.3166, Po. 20.3939, Ip. 20.3212, Po. 20.3453 oder Mo 21.3700). Eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe unter Einbezug der Expertinnen und Experten aus Verwaltung, Lehre, Industrie und weiteren Anspruchsgruppen wird die darin vorgeschlagenen Massnahmen bis Ende 2022 vertieft prüfen und entsprechende Umsetzungsvorschläge erarbeiten.

3. Wenn Antibiotika nicht ausreichend zur Verfügung stehen ist die optimale Therapie der Patienten in der Schweiz gefährdet. Dies kann potentiell auch zu einer weiteren Resistenzentwicklung der Keime beitragen.

4. Eine allfällige Verlagerung der Produktion von einzelnen Antibiotika nach Europa könnte nur bedingt dazu beitragen, die Versorgungsresilienz dieser wichtigen Arzneimittel zu stärken. Eine Sicherstellung der Versorgung über eine komplette Produktion Wirkstoff bis Fertigprodukt in der Schweiz erachtet der Bundesrat als nicht zielführend. Dieses Vorgehen wäre extrem kostenintensiv und könnte eine Versorgungssicherheit ohne zusätzliche Mitanbieter auch nicht garantieren. Aufgrund der technisch komplizierten und aufwendigen Herstellprozesse, wie auch der zahlreichen für die Herstellung notwendigen Ausgangsstoffe, können aber nicht sämtliche lebenswichtige Antibiotika in einem Land hergestellt werden, dies trifft natürlich auch für die Schweiz zu.

In der EU gibt es verschiedene Initiativen, welche eine höhere Autonomie der EU im Bereich der Arzneimittelherstellung (u.a. auch Antibiotika) erreichen wollen. Namentlich erwähnt seien die "Arzneimittelstrategie für Europa" vom 25. November 2020 und die neue Behörde für die Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen (HERA). HERA soll dafür sorgen, dass krisenrelevante medizinische Gegenmassnahmen (darunter auch Antibiotika) zur Verfügung stehen. Sie soll einen Beitrag zur Verringerung strategischer Abhängigkeiten leisten, indem sie hochinnovative Produktionskapazitäten in der EU entwickelt und unterstützt. Ob und wie die Nicht-EU-Mitgliedstaaten mit dieser Behörde zusammenarbeiten können, ist noch ungewiss. Im Rahmen der Umsetzungsarbeiten des vom Bundesrat am 16. Februar 2022 verabschiedeten Berichtes des BAG zu den Versorgungsengpässen mit Humanarzneimitteln soll sowohl die Frage der internationalen Mitwirkung der Schweiz in entsprechenden Initiativen, wie auch die Frage der Incentivierung der Herstellung von Humanarzneimitteln (und Antibiotika) vertieft geprüft werden.

5. Die Pflichtlager sind für drei Monate Normalverbrauch ausgerichtet. Je nach Situation kann aber auch auf vergleichbare Wirkstoffe ausgewichen werden und die Reichweite dadurch verlängert werden. Bei einem erhöhten Anfall von Patienten, d.h. bei einer Nachfrageexplosion wie zum Beispiel in einer Epidemie, sinkt die Reichweite entsprechend.

Antwort des Bundesrates.