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Was tun, um eine drohende Mangellage bei Strom und Gas zu vermeiden? Was droht Haushalten und Firmen, wenn sie trotzdem kommt?

22.3357 · Interpellation · 2022-03-18

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Versorgungssicherheit im Energiebereich hat plötzlich neue Aktualität erlangt durch:

- die Warnung der Elcom vor einer Stromlücke bereits im Winter 2025,

- den Ukrainekrieg und die Drohung des russischen Präsidenten, Gaslieferungen nach Europa zu stoppen,

- den Abbruch der Verhandlungen um ein Rahmenabkommen mit der EU, mit der Folge, dass ein Stromabkommen vorläufig unrealistisch geworden ist,

- die Erfahrung aus der Covid-19-Pandemie, dass Notfallpläne trotz Aktualisierung teilweise nicht umsetzbar

waren.

Der Bundesrat wird in diesem Zusammenhang gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Welche kurzfristigen Massnahmen plant der Bundesrat zur Vermeidung einer Strom-Winterlücke ab 2025?

2. Welche internationalen Bestrebungen laufen um auch ohne Stromabkommen wenigstens über technische Abkommen Netzsicherheit und Importmöglichkeiten aufrechtzuerhalten?

3. Welche Massnahmen unternimmt der Bundesrat, um die heute fast 50-prozentige Abhängigkeit von russischem Erdgas rasch und zu vertretbaren Kosten zu senken? Zugang zu LNG-Gas über Terminals? Zeitrahmen? Mengen? Preiswirkungen?

4. Mit welchen Massnahmen müssen Unternehmungen im Falle einer Strommangellage gemäss dem Notprogramm OSTRAL rechnen? Kontingentierung? Rationierung? Netzabschaltung?

5. Mit welchen Massnahmen müssen Haushalte (die nicht unter OSTRAL fallen) rechnen? Auf welcher rechtlichen Grundlage?

6. Plant der Bundesrat, die bestehenden Notfallpläne kritisch zu überarbeiten?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bundesrat hat am 16. Februar 2022 verschiedene Massnahmen zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit ab 2025 beschlossen. Für den Fall von ausserordentlichen Knappheitssituationen will er bereits auf den Winter 2022/2023 eine Wasserkraftreserve einrichten. Ergänzend beauftragte er das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) mit Vorbereitungsarbeiten für eine allfällige Ausschreibung von Reservekraftwerken, welche klimaneutral betrieben werden sollen. Zudem möchte er mit höheren Fördermitteln für den Ersatz von Elektroheizungen, Auflagen für die Beleuchtung von Zweckbauten sowie erhöhten Mindestanforderungen für elektrische Geräte zusätzliches Stromeffizienzpotential rasch erschliessen.

2. Die nationale Netzgesellschaft Swissgrid ist unter engem Einbezug der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) daran, mit benachbarten Übertragungsnetzbetreibern technische Vereinbarungen auf privatrechtlicher Ebene abzuschliessen, um die Netzsicherheit und Importkapazitäten zu gewährleisten. An der Schweizer Südgrenze konnte bereits Ende 2021 mit Italien, Frankreich, Slowenien und Österreich eine solche Vereinbarung abgeschlossen werden. Diese gilt für 12 Monate und muss danach erneuert werden. An der Schweizer Nordgrenze sind die Verhandlungen noch am Laufen.

3. Der Bundesrat hat am 4. März 2022 Massnahmen zur Gewährleistung der Gasversorgungssicherheit im kommenden Winter 2022/23 beschlossen. Er hat das UVEK sowie das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) in Zusammenarbeit mit der Wettbewerbskommission (WEKO) beauftragt sicherzustellen, dass die Schweizer Gasbranche möglichst rasch Gas, Gasspeicherkapazitäten, Flüssiggas (LNG) und LNG-Terminalkapazitäten gemeinsam beschaffen kann, ohne später kartellrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Die Arbeiten der Gasbranche zur Umsetzung laufen in Abstimmung mit den entsprechenden Behörden. Der Bundesrat wird im Mai 2022 über die Ergebnisse informiert und gegebenenfalls über weitere Schritte entscheiden.

4. und 5. Im Falle einer schweren Strommangellage stehen dem Bundesrat gestützt auf das Landesversorgungsgesetz (LVG; SR 531) verschiedene Interventionsmassnahmen zur Verfügung mit dem Ziel, die Stromversorgung des Landes, wenn auch auf tieferem Niveau, sicherzustellen. Dabei kommt dem Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) mit seiner von ihm gegründeten Organisation für die Stromversorgung in ausserordentlichen Lagen (OSTRAL) eine besondere Bedeutung zu. Mit der Verordnung über die Organisation zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Landesversorgung im Bereich der Elektrizitätswirtschaft (VOEW; SR 531.35) hat der Bundesrat den VSE beauftragt, im Bereich der Stromversorgung die notwendigen Vorbereitungsmassnahmen zu treffen. Zur Reduktion des Stromverbrauchs sind neben Aufrufen zum freiwilligen Stromsparen (Sparappelle) die Interventionsmassnahmen Verbrauchs-einschränkungen, Stromkontingentierung und Stromnetzabschaltungen vorbereitet. Diese Massnahmen betreffen sowohl Unternehmen wie auch Haushalte. Eine Ausnahme bilden die Kontingentierungsmassnahmen, die nur für Grossverbraucher gelten. Der Einsatz der Interventionsmassnahmen erfolgt unter Berücksichtigung der konkreten Krisensituation und muss immer dem Prinzip der Verhältnismässigkeit genügen.

6. Die wirtschaftliche Landesversorgung analysiert regelmässig die Gefährdungen, beobachtet die Versorgungslage und passt, wenn nötig die Massnahmen entsprechend an.

Ebenso überprüft der Bundesrat laufend das Krisenmanagement auf Stufe Bund und nimmt falls notwendig Anpassungen vor. Derzeit laufen insbesondere Arbeiten zur verbesserten interdepartementalen Abstimmung.

Antwort des Bundesrates.

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