22.3385 · Postulat · 2022-04-11
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen aktuellen departementsübergreifenden Neutralitätsbericht zu unterbreiten. Er behandelt dabei die Grenzen qua Neutralitätsrecht (z.B. Überflüge, Waffenlieferungen, NATO-Mitgliedschaft oder -kooperation) und die beabsichtigte Nutzung des Handlungsspielraums der Neutralitätspolitik (Sanktionen: Verhängung und Vollzug).
Begründung
Der letzte Bericht des Bundesrates zur Neutralität datiert vom 29. November 1993. Die Broschüre des EDA vom 3.3.2022 referenziert ebenfalls auf diesen Bericht (auch wenn der Bundesrat 2005 in Erfüllung der Postulate 03.3066 und 03.3050 einen weiteren Bericht "Die Neutralität auf dem Prüfstand im Irak-Konflikt" dem Parlament unterbreitete.)
Der Bericht 93 fusst auf der Annahme, wonach die "Teilung Europas in zwei antagonistische Blöcke auf politischem und militärischem Gebiet überwunden ist" (Bericht 93, Kap. 534). Heute, mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine vom 24. Februar 2022, sieht die Lage fundamental anders aus.
Sind Aggressoren und Rechtsbrecher am Werk, die das Rad der Geschichte zurückdrehen wollen, dann sind Frieden, Sicherheit, Demokratie und zentrale völkerrechtlichen Prinzipien in akuter Gefahr. Das betrifft auch die Sicherheit und Unabhängigkeit der Schweiz.
Das Neutralitätsrecht ist in seinem Umfang eng begrenzt und klar. Die Neutralitätspolitik hingegen verändert sich im Abgleich mit den Entwicklungen in der Zeit - sie muss sich verändern, um die Glaubwürdigkeit der eigenen Neutralität in jeweils angemessener Form zu bestärken. Das Neutralitätsrecht räumt der Schweiz ein grosses Mass an Verhaltens- und Handlungsfreiheit ein (Bericht 93, Kap. 13).
Die Neutralität findet sich in den Kompetenzartikeln der Bundesverfassung. Der Bundesrat hat mehrmals festgehalten, dass er eine weitergehende Verankerung des Kerninhalts der Neutralität in der Bundesverfassung oder in nationalen Gesetzen als nicht zweckmässig erachtet, da dies den sicherheits- und aussenpolitischen Spielraum der Schweiz einschränken würde (Broschüre, S. 6). Dieser Auffassung ist beizupflichten. Daher ist es nun angezeigt, die Neutralitätspolitik der Schweiz in einem Bericht zu aktualisieren.
Unter anderem sind folgende Themenbereiche zu klären und zu aktualisieren:
- Sicherheitspolitische Zusammenarbeit
- Praxis der Bewilligung von Überflugrechten
- Umgang mit neuen Konfliktbildern (z.B. bei nicht-staatlichen Akteuren)
- Konflikte im digitalen Raum
- die Lieferung von Waffen, militärischem Schutzmaterial und Dual-Use-Gütern
- die Zusammenarbeit mit Organisationen der kollektiven Verteidigung (NATO, Verteidigung der EU) oder der Beitritt zu diesen
- Sanktionen
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Das EDA hat die Arbeiten zu einem aktualisierten Bericht des Bundesrates über die Neutralität bereits begonnen. Der Bericht wird insbesondere die Entwicklung der Neutralität in den letzten dreissig Jahren aufarbeiten sowie die neusten Entscheide des Bundesrates im Bezug zum Krieg in der Ukraine einordnen.
Ausgehend vom Sicherheitspolitischen Bericht 2021 wird das VBS zudem eine Auswertung des Konflikts vornehmen und dem Bundesrat bis spätestens Ende Jahr einen Zusatzbericht vorlegen. Der Bericht wird insbesondere die Auswirkungen des Krieges auf die Sicherheitslage in Europa und Möglichkeiten der sicherheitspolitischen Kooperation beleuchten.
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.