Wie leistet der Bundesrat den Empfehlungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle zur Bekämpfung der Cyberkriminalität Folge?
22.3426 · Interpellation · 2022-05-10
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat von September 2019 bis September 2020 die Wirksamkeit der Bekämpfung der Cyberkriminalität geprüft. In neun von zehn Fällen fallen die Straftaten in die Zuständigkeit der Kantone. Das Bundesamt für Polizei (fedpol) spielt dabei eine wichtige Rolle. Es unterstützt die kantonalen Polizeibehörden als Zentralstelle und internationale Kontaktstelle. Zudem unterstützt das fedpol die Bundesanwaltschaft bei ihren komplexen und in Bundeskompetenz liegenden Verfahren zur Bekämpfung der Cyberkriminalität.
Die Prüfung zeigt, dass die Kantone und die Bundesanwaltschaft die Dienste der Bundeskriminalpolizei regelmässig in Anspruch nehmen, und zwar jene der Abteilungen "IT-Forensik, Cybercrime" und "Wirtschaftskriminalität". Auch sollen dem fedpol zu wenig Mittel zur Verfügung stehen. Die Kantone haben festgestellt, dass bei der Analyse von Cyberstraftaten Bedarf besteht und dass fedpol diesem in Zukunft gerecht werden könnte. Die Bundesanwaltschaft ihrerseits möchte die Zusammenarbeit mit fedpol stärken.
In ihren Empfehlungen schlägt die EFK vor, in der Abteilung "Rechtshilfe, Terrorismus, Völkerstrafrecht" ein Cyber-Kommissariat zu schaffen und zusammen mit der Bundesanwaltschaft zu evaluieren, welche Organisationsform eine effiziente Abwicklung der Ermittlungen gewährleisten kann, mit welchen die Bundesanwaltschaft das Kommissariat beauftragt. Die Schaffung eines solchen Cyber-Kommissariats würde für das fedpol die Einstellung von rund 20 neuen Mitarbeitenden bedeuten.
Wenn wir die Cyberangriffe eindämmen wollen, müssen wir dem fedpol mehr Mittel zur Verfügung stellen. Die Anzahl der im digitalen Bereich begangenen Straftaten ist in der Schweiz im letzten Jahr mit 24 Prozent stark gestiegen. Das ist aber nur die Spitze des Eisbergs, weil nur die Fälle erfasst sind, die der Polizei zur Kenntnis gebracht werden und die Gegenstand einer Anzeige sind.
Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:
1. Wie gedenkt der Bundesrat die Zusammenarbeit zwischen der Bundesanwaltschaft und dem fedpol zu stärken?
2. Wie gedenkt der Bundesrat der Empfehlung der EFK zur Schaffung eines Cyber-Kommissariats Folge zu leisten?
3. Zieht der Bundesrat eine andere Lösung in Betracht, um zu gewährleisten, dass für Strafverfahren bei der Bundesanwaltschaft genügend Ressourcen zur Verfügung stehen?
4. Wenn ja, auf welchen Zeitpunkt hin hat der Bundesrat den Einsatz der neuen Mittel vorgesehen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Bundesrat beurteilt den aktuellen Stand der Zusammenarbeit zwischen der Bundesanwaltschaft (BA) und fedpol als zufriedenstellend. Mit dem neuen Bundesanwalt wurden verschiedene Aspekte der Zusammenarbeit besprochen, mit dem Ziel, die Koordination und den gezielten und effizienten Einsatz der vorhandenen Ressourcen weiter zu verstärken.
2. Die Empfehlung der Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) wurde von fedpol berücksichtigt. Es wurde eine fedpol-interne Studie durchgeführt, um die Vor- und Nachteile im Zusammenhang mit der Schaffung eines Cyberkommissariats zu analysieren. Die Ergebnisse wurden der EFK Ende April 2022 übermittelt. Die Ergebnisse weisen auf ressourcenbedingte Einschränkungen hin, da ein neues Kommissariat, das sich ausschliesslich mit Cyber-Ermittlungen befasst, rund 20 zusätzliche Stellen erfordern würde. fedpol hat hingegen innerhalb der Abteilung Wirtschaftskriminalität eine spezifische Einheit von Cyber-Ermittlern geschaffen. Diese Umstrukturierung - durch die Umverteilung von rund 15 Ermittlerstellen von den Standorten Bern, Lausanne, Zürich und Lugano in der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität - ermöglicht es, Cyber-Verfahren in den verschiedenen Landessprachen zu führen sowie eine gewisse Flexibilität beim Einsatz der Ressourcen innerhalb dieser Abteilungen zu gewährleisten.
Die Bundesanwaltschaft ist hingegen der Ansicht, dass der oben beschriebene Einsatz der Ressourcen für eine effiziente Bekämpfung der Cyberkriminalität ungenügend ist und spricht sich für die von der Interpellantin beschriebene Empfehlung aus.
3. und 4. Als Gerichtspolizei der Bundesanwaltschaft und im Rahmen seines Auftrages stellt fedpol die Verfügbarkeit von Ressourcen für Strafverfahren der Bundesanwaltschaft sicher. Die Verfügbarkeit und Priorisierung erfolgt in Absprache mit der Bundesanwaltschaft und in Anbetracht der fedpol zur Verfügung stehenden Mittel. Der Bundesrat ist sich der hohen Arbeitsbelastung bewusst, der fedpol derzeit ausgesetzt ist.
Antwort des Bundesrates.