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22.3458 · Motion · 2022-05-11

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen anzupassen, damit an gewissen Tagen alle öffentlichen Plätze und Strassen inklusive Nationalstrassen der Bevölkerung zum freien Gemeingebrauch ohne privaten Motorfahrzeugverkehr gewidmet sind. Solche Tage sollen viermal pro Jahr durchgeführt werden.

Begründung

Der Verkehrssektor ist für rund 30 Prozent des Endenergieverbrauches verantwortlich und stellt einen Hauptbestandteil der Schweizer Abhängigkeit von fossilen Energien dar.

Laut Strassenverkehrsgesetz (SVG ; SR 741.01), Artikel 2, Absatz 1, Buchstabe b ist der Bundesrat bereits heute ermächtigt, nach einer Anhörung der Kantone für alle oder einzelne Arten von Motofahrzeugen zeitliche, für die ganze Schweiz geltende Fahrverbote zu erlassen. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat in einer neuen Dringlichkeit aufgezeigt, weshalb eine souveräne Energieversorgung ohne fossile Energieträger auskommen sollte. Um Putins-Regime finanziell zu isolieren, muss Europa die Abhängigkeit von fossilen Energien reduzieren. Neben der direkten Abhängigkeit von fossilen Energieträgern ist die Schweiz auch indirekt von fossiler Stromerzeugung im Ausland abhängig.

Auch aus klimatechnischer Sicht setzten autofreie Tage ein wichtiges Zeichen. Rund 30 Prozent des CO2-Austosses ist auf den motorisierten Individualverkehr zurückzuführen. Indem an gewissen Tagen der öffentliche Raum bewusst für andere Verkehrsträger frei bleibt, kann die Bevölkerung für fossilfreie Mobilität sensibilisiert werden. Bereits während der Ölkrise 1973 nutzte der Bundesrat autofreie Sonntage als Mittel. Heute werden in einigen Städten autofreie Tage oder Mobilitätswochen erfolgreich umgesetzt.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Dem Bundesrat ist es ein grosses Anliegen, den CO2-Ausstoss im Strassenverkehr weiter zu reduzieren und die Verwendung erneuerbarer Energien zu fördern.

Er hat dazu verschiedene Massnahmen getroffen wie etwa tiefere CO2-Zielwerte für Neufahrzeuge, die Kompensationspflicht für Importeure fossiler Treibstoffe, den Bau von Schnellladestationen entlang der Nationalstrassen oder einen obligatorischen Kurs für Neulenkende zum umweltschonenden und energieeffizienten Fahren. Aktuell schafft der Bundesrat die rechtliche Grundlage, um Fahrgemeinschaften (Carpooling) im Strassenverkehr privilegieren zu können. Auch im Bereich freiwilliger Massnahmen unterstützt der Bund mit unterschiedlichen Programmen die Reduktion der CO2-Emissionen des Verkehrs. Dies zum Beispiel mit dem Programm EnergieSchweiz des Bundesamts für Energie (energieschweiz.ch/mobilitaet).

Der Bundesrat findet die Idee sympathisch, vier autofreie Sonntage pro Jahr durchzuführen. Mit den beliebten "Slow-up"-Veranstaltungen gibt es dazu bereits eine Möglichkeit, um auf klimafreundliche Mobilität aufmerksam zu machen. Eine gesamtschweizerische Umsetzung bereitet aber verschiedene Schwierigkeiten, wie der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme zur Motion Wermuth (19.3366; Einen Sonntag pro Jahreszeit autofrei) ausgeführt hat.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.