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22.3599 · Interpellation · 2022-06-13

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird dem Parlament die Botschaft zum Kostendämpfungspaket II überweisen. Er wird darin die Einrichtung verbindlicher Erstberatungsstellen vorschlagen. Der Bundesrat will jedoch bestimmte Ärztefachgruppen ausnehmen und damit sicherstellen, dass Patientinnen und Patienten nach wie vor diese Fachärztinnen und -ärzte direkt aufsuchen können. Denn: Für viele medizinische Leiden ist die Beurteilung durch einen Spezialarzt bzw. eine Spezialärztin nötig. Es sollen deshalb neben dem Notfall die Ophthalmologie, Gynäkologie und Geburtshilfe ausgenommen werden - nicht aber die Dermatologie. Studien zur Überlebensrate belegen die Bedeutung des direkten Zugangs zu Spezialisten bei Hautkrebserkrankungen. Die rasche Beurteilung und Behandlung durch Fachärzte ist ausschlaggebend (vgl. Augustin et al. "Risikomerkmale und Überlebensrate des malignen Melanoms in Deutschland und den Niederlanden" 2016).

Ich frage den Bundesrat

1. Der Bundesrat anerkennt, dass die Zwischenschaltung von Erstberatungsstellen nicht in allen medizinischen Bereichen sinnvoll, (kosten-)effizient und im Sinne der Patienten ist. Nach welchen Kriterien nimmt er die Abgrenzung vor?

2. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass mit Erstberatungsstellen keine die dringende Behandlung verzögernde Patienten-Triage erfolgt, die kostentreibend und qualitätsmindernd wirken würde?

3. Wie hoch beziffert der Bundesrat das Kostendämpfungspotenzial direkter Konsultationen (ohne Erstberatungsstelle) bei Spezialärzten? (Ophthalmologie, Gynäkologie, Geburtshilfe)

4. Inwiefern anerkennt der Bundesrat, dass dermatologische Beschwerden am besten direkt von einem Spezialisten beurteilt werden?

5. Warum hat der Bundesrat die Dermatologinnen und Dermatologen nicht bereits in der Vernehmlassung im Ausnahmenkatalog aufgelistet?

6. Welche Argumente sprechen aus Sicht des Bundesrates dafür, für die Dermatologinnen und Dermatologen eine weitere Ausnahmekategorie zu schaffen?

7. Ist der Bundesrat bereit, die Definition des Ausnahmekataloges im Rahmen der parlamentarischen Beratungen besonders sorgfältig und eingehend zu erläutern?

Stellungnahme des Bundesrates

1. - 7. Im Rahmen des Kostendämpfungsprogrammes zur Entlastung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) hat der Bundesrat vom 19. August 2020 bis zum 19. November 2020 eine Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) "Massnahmen zur Kostendämpfung - Paket 2"durchgeführt. Teil der Änderung war der Vorschlag für die Einführung einer obligatorischen Erstberatungsstelle für alle Versicherten. Es wurde vorgesehen, dass zukünftig alle Versicherten eine Anlaufstelle bestimmen, über die der erste Kontakt bei einem gesundheitlichen Problem erfolgt.

Die Verpflichtung zu einer Erstberatungsstelle wurde von einer deutlichen Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden abgelehnt (der Vernehmlassungsbericht ist zu finden unter: www.fedlex.admin.ch > Vernehmlassungen > Abgeschlossen > 2020 > Vernehmlassung 2020/45). Zwar werden die Bemühungen, durch Förderung der gezielten Leistungssteuerung Gesundheitskosten dort einzusparen, wo unnötige Leistungen oder Doppelspurigkeiten vermieden werden können, anerkannt. Die Einführung einer Erstberatungsstelle berge jedoch die Gefahr einer Benachteiligung chronisch kranker, multimorbider oder älterer Personen durch die Leistungserbringer. Dies weil die Erstberatungsfunktion mit einer Pauschale vergütet werden sollte. Die Massnahme wurde ebenfalls abgelehnt, weil sie in die Wahlfreiheit der Versicherten eingreift. Zudem respektiere sie den Willen des Volkes nicht, das ein Referendum gegen die Änderung des KVG (Managed Care) am 17. Juni 2012 angenommen hat. Besser sei die Förderung von griffigeren, besonderen Versicherungsformen. Die hohe Akzeptanz besonderer Versicherungsformen zeige auf, dass die Idee einer Erstberatung bereits auf freiwilliger Basis funktioniert und kein Zwang nötig sei.

Der Bundesrat hat deshalb entschieden, die Massnahmen des zweiten Kostendämpfungspakets nochmals vertieft zu überprüfen und die Einführung einer obligatorischen Erstberatungsstelle für alle Versicherten vom Paket herauszunehmen.

Antwort des Bundesrates.