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Alterung der Gesellschaft. Versorgungslücke in der Langzeitpflege und -betreuung verhindern

22.3607 · Interpellation · 2022-06-14

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Die Alterung der Bevölkerung stellt die Langzeitpflege und -betreuung vor grosse Herausforderungen, wie die Studie "Bedarf an Alters- und Langzeitpflege in der Schweiz - Prognosen bis 2040" des OBSAN vom Mai 2022 zeigt. So wird der Bedarf in der Langzeitpflege und -betreuung bis 2040 um mehr als die Hälfte steigen. Eine unveränderte Versorgungspolitik würde knapp 55 000 zusätzliche Langzeitbetten erfordern, und in der ambulanten Pflege ist mit gut 100 000 zusätzlichen Klientinnen und Klienten zu rechnen. Dieser wachsende Bedarf kontrastiert mit der aktuellen Gesundheitspolitik, die geneigt ist, den Sparhebel linear anzuwenden - unabhängig von bestehenden Überangeboten bzw. einer drohenden Unterversorgung. In der Langzeitpflege und -betreuung wird die Zeit knapp, wenn eine Unterversorgung im grossen Stil verhindert werden soll.

Der Bundesrat ist gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Der Alterung der Gesellschaft und damit der steigende Bedarf in der Langzeitpflege und -betreuung sind eine Tatsache. Wie gedenkt der Bundesrat, die Versorgungssicherheit in der Langzeitpflege und -betreuung aufrechtzuerhalten?

2. Der OBSAN-Bericht bildet eine ausgezeichnete Grundlage für eine Prognose der zukünftigen Kosten der Langzeitpflege- und -betreuung, nicht nur insgesamt, sondern auch nach Finanzierungsquelle. Bis warm plant der Bundesrat, eine Aktualisierung der Kostenprognosen von verschiedenen Versorgungsmodellen für die Jahre 2030, 2040, 2050 vorzunehmen?

3. Die zunehmende Alterung der Gesellschaft wirkt sich gleichzeitig auf die Kostenentwicklung der Sozialwerke und der Langzeitpflege und -betreuung aus. Beabsichtigt der Bundesrat, Szenarien einer gesamtheitlichen Betrachtung zur Kostenentwicklung in diesen Bereichen zu entwickeln? Fliessen diese Szenarien in die gesundheitspolitische Strategie des Bundesrates 2020-2030 insbesondere in die Stossrichtung "optimierte Finanzierung der Langzeitpflege" mit ein?

Stellungnahme des Bundesrates

1. In seinem Bericht "Bestandesaufnahme und Perspektiven im Bereich der Langzeitpflege" vom 25. Mai 2016 (abrufbar unter: www.bag.admin.ch > Das BAG > Publikationen > Bundesratsberichte > 2016) rechnet der Bundesrat damit, dass aufgrund der steigenden Lebenserwartung der Bevölkerung und des steigenden Anteils der älteren Bevölkerung auch die Anzahl der Menschen, die pflege- oder betreuungsbedürftig sind, stark zunehmen wird. Dies bringt Herausforderungen mit sich, insbesondere in den Bereichen Pflegepersonal, Versorgungsstrukturen und Finanzierung. In erster Linie sind die Kantone dafür zuständig, die Versorgung ihrer Bevölkerung sicherzustellen. Der Bundesrat unterstützt sie, damit die Situation in der Langzeitpflege mittel- bis langfristig entschärft werden kann. Bund und Kantone haben dazu insbesondere ein gemeinsames Massnahmenpaket geschnürt, das unter anderem Massnahmen gegen die Personalknappheit in den Pflegeberufen vorsieht, so im Bereich der Personalgewinnung (Imagekampagne), und Förderprogramme für Wiedereinsteigende umfasst.

Zudem hat der Bundesrat, gestützt auf Ausgabenprojektionen der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) (siehe 3), aufgezeigt, wie sich die Ausgaben in der Langzeitpflege entwickeln, und dargestellt, welche Finanzierungsmöglichkeiten im Bereich der Langzeitpflege bestehen (vgl. hierzu auch: Bericht des Bundesrates "Pflegefinanzierung: Integration in eine einheitliche Finanzierung oder Anpassung der OKP-Beiträge an die Kostenentwicklung" vom 25. November 2020, abrufbar unter: www.bag.admin.ch > Das BAG > Publikationen > Bundesratsberichte > 2020).

Sowohl in Einrichtungen der stationären Langzeitpflege wie bei der Hilfe zu Hause liegt die Sicherstellung der Versorgung mit Betreuungsleistungen im Grundsatz in der Zuständigkeit der Kantone. Diese Leistungen werden grundsätzlich von den betroffenen Personen selber getragen; für Ergänzungsleistungenbeziehende können sie im Rahmen der Rückerstattung der Krankheits- und Behinderungskosten oder im Rahmen der Heimfinanzierung vergütet werden. Im Bereich der Pflege zu Hause hat der Bund subsidiäre Kompetenzen, die er durch die Ausrichtung von Finanzhilfen an national tätige Organisationen wahrnimmt. Der Bundesrat legt den Höchstbetrag dieser Finanzhilfen künftig alle vier Jahre fest, erstmals 2025. Dazu stützt er sich insbesondere auf eine Evaluation des Pflege- und Betreuungsbedarfs (Art. 224bis Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung, AHVV; SR 831.101). Zudem wird derzeit die Anpassung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG; SR 831.30) erarbeitet. Mit der Gesetzesanpassung sollen die Pflegemöglichkeiten zu Hause und für betreutes Wohnen verbessert werden (Motion SGK-N 18.3716 "Ergänzungsleistungen für betreutes Wohnen").

2. Damit aussagekräftige Prognosen zu den künftigen Kosten sowie zu deren Aufteilung auf die verschiedenen Finanzierungsträger erstellt werden können, ist es unter anderem wichtig zu wissen, inwiefern der Gesetzgeber beabsichtigt, das geltende Finanzierungsregime anzupassen. Zurzeit behandelt das Parlament unter anderem die parlamentarische Initiative 09.528 "Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand. Einführung des Monismus", bei der es unter anderem um die Frage geht, ob auch Pflegeleistungen nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) künftig einheitlich finanziert werden sollen. Für die Finanzierung der Pflege- und Betreuungsleistungen ist die ELG-Revision zu berücksichtigen, die derzeit erarbeitet wird (siehe 1 oben). Zudem hat der Bundesrat in seinen oben erwähnten Berichten aufgezeigt, welche Optionen bei der Finanzierung der Langzeitpflege bestehen. Deshalb ist es aus Sicht des Bundesrates derzeit nicht angezeigt, zusätzliche Kostenprognosen zu erstellen, die über die regelmässig aktualisierten Ausgabenprojektionen der EFV (siehe 3) sowie Berichte des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums Obsan hinausgehen.

3. Das EFD publiziert alle vier Jahre einen Bericht zu den Langfristperspektiven der öffentlichen Finanzen der Schweiz. Der 2021 veröffentlichte Bericht (EFD, Langfristperspektiven für die öffentlichen Finanzen in der Schweiz 2021. Coronakrise, Demografie und Klimawandel; abrufbar unter www.efd.admin.ch > Finanzpolitik) zeigt, wie sich die Einnahmen und Ausgaben bis ins Jahr 2050 entwickeln, sofern keine Massnahmen seitens der Politik ergriffen werden. Der Bericht wirft ein Schlaglicht auf die demografieabhängigen Ausgaben für die Bereiche Alterssicherung/IV, Gesundheit, Langzeitpflege und Bildung.

Die EFV analysiert zudem das Gesundheitswesen regelmässig und vertieft im Rahmen der Langfristperspektiven der öffentlichen Finanzen in der Schweiz (zuletzt "Ausgabenprojektionen für das Gesundheitswesen bis 2045, Working Paper", abrufbar unter: www.efv.admin.ch > Themen > Publikationen > Ökonomische Grundlagenarbeiten > Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen, nächste Aktualisierung voraussichtlich im Sommer 2022). Die Analyse berücksichtigt die Alterung der Bevölkerung sowie nicht-demografische Kostenfaktoren wie den medizinisch-technischen Fortschritt und Ineffizienzen im Gesundheitssystem und projiziert (i.d.R. für die nächsten dreissig Jahre), wie stark sich diese Faktoren auf die öffentlichen Gesundheitsbudgets (unterteilt nach Staatsebene) und die Ausgaben der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) auswirken. Die Projektionen sind für den Bund eine wichtige Grundlage, wenn es um Fragen geht, die mit der Stossrichtung "Optimierte Finanzierung der Langzeitpflege" der Strategie Gesundheit2030 zusammenhängen.

Antwort des Bundesrates.