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22.3634 · Motion · 2022-06-15

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Als direkte Folge des Kriegs in der Ukraine schnellen die Treibstoffpreise in die Höhe. Seit einigen Tagen müssen Private und Unternehmen, die auf ein Fahrzeug angewiesen sind, dabei zusehen, wie der Preis für "einmal volltanken" unerträglich hoch wird. Ich fordere den Bundesrat auf, den Anteil der Mineralölsteuer, der nicht direkt für den Unterhalt des Strassennetzes verwendet wird, so schnell wie möglich und so lange wie nötig aufzuheben.

Begründung

Innerhalb weniger Tage ist der Preis für einen Liter Treibstoff an der Tankstelle um mehrere Dutzend Rappen gestiegen. Wirtschaftsminister Guy Parmelin hat am 12. März gegenüber der Presse selbst ein Szenario von 4 Franken pro Liter nicht ausgeschlossen.

Diese plötzliche und starke Zunahme hat die Konsumentinnen und Konsumenten überrumpelt. Für viele unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger ist die Nutzung eines Fahrzeugs, sei es nun als Privatperson oder als Verantwortliche oder Verantwortlicher eines Unternehmens, kein Luxus, sondern eine Lebensnotwendigkeit. Diese "anormalen" Treibstoffpreise belasten das Portemonnaie der Haushalte, erhöhen die Transportkosten und fallen letztlich auf die Konsumentinnen und Konsumenten zurück.

Ich fordere den Bundesrat daher auf, zu beschliessen, dass der Anteil der Mineralölsteuer, der nicht direkt für den Unterhalt des Strassennetzes aufgewendet wird, so schnell wie möglich und unbefristet - die Dauer der Massnahme hängt von der wirtschaftspolitischen Lage Europas ab - aufgehoben wird.

Diese Massnahme ist konkret, pragmatisch und administrativ einfach umzusetzen. Die Konsumentinnen und Konsumenten, die Bevölkerung in Randregionen und die Wirtschaft generell werden direkt unterstützt. Die Massnahme ist in keinerlei Hinsicht ein Anreiz, noch mehr fossile Energieträger zu verbrauchen, sondern schlicht und einfach eine notwendige Antwort auf eine unerwartete und schmerzhafte Situation.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist sich der Herausforderungen rund um die gestiegenen Energiepreise bewusst. Die vom Bundesrat eingesetzte interdepartementale Arbeitsgruppe aus Vertretern UVEK, WBF, EDI und EFD beobachtet die Entwicklung fortlaufend. Der Bundesrat sieht gegenwärtig keinen Bedarf für dringende Massnahmen. Die Wirtschaft wächst. Die Arbeitslosenquote ist tiefer als vor der Covid-Krise. In der Schweiz besteht zudem ein umfassendes Netz der sozialen Sicherheit, welches der Teuerung Rechnung tragen kann. Das kommt auch den einkommensschwachen Haushalten zu Gute.

Auf einen direkten Eingriff in die Preise (z. B. den Benzinpreis) sollte eindeutig verzichtet werden. Dies würde zu unerwünschten Effekten führen. Eine solche Massnahme würde nicht auf Haushalte mit niedrigem Einkommen abzielen, da alle anderen Haushalte ebenfalls davon profitieren würden. Ein künstlich niedriger Preis würde zudem falsche Anreize schaffen und könnte die schon angespannte Versorgungslage auf den Energiemärkten durch eine Steigerung des Verbrauchs verschärfen. Der Bundesrat ist zudem nicht befugt, auf die Erhebung eines Teils oder der gesamten Treibstoffsteuer zu verzichten. Nur durch eine Änderung des Bundesgesetzes über die Mineralölsteuer (SR 641.61) könnten die Umstände definiert werden, unter denen er solche Steuererleichterungen aussprechen könnte.

Das Parlament hat sich im Juni im Rahmen einer ausserordentlichen Session mit Vorstössen zu Entlastungen zugunsten der Bevölkerung und der Unternehmen auseinandergesetzt. Sowohl der Nationalrat als auch der Ständerat haben sich gegen eine Reihe von Massnahmen zur (steuerlichen) Entlastung der Endkonsumentenpreise von Benzin, Erdöl oder Heizöl ausgesprochen.

Allerdings ist die Preisentwicklung weiterhin volatil und die weitere Entwicklung unsicher. Deshalb werden die Arbeiten der interdepartementalen Arbeitsgruppe gezielt fortgeführt, um bei einer starken Verschlechterung der Situation auf Handlungsmöglichkeiten zurückgreifen zu können.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.