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22.3695 · Interpellation · 2022-06-16

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

In den vergangenen Monaten kam es vermehrt zu Störungen im Bahnbetrieb, wie zu Verspätungen auf bestimmten Streckenabschnitten, zu plötzlichen Zugausfällen und in der Folge überfüllten Zügen und ganz allgemein zu einer unzureichenden Information der Reisenden. Die Gotthardstrecke, eine der wichtigsten Verkehrsverbindungen, scheint in besonderem Ausmass von diesem Phänomen betroffen zu sein. Da jetzt zum Sommeranfang besonders viele Touristinnen und Touristen in den Süden fahren, wird diese Verbindung derzeit besonders stark genutzt; dasselbe gilt für das Tessiner Streckennetz. (Laut Informationen scheinen diese Probleme jedoch auch in der restlichen Schweiz aufzutreten.) Die Unannehmlichkeiten für die Reisenden nehmen unweigerlich zu und mit ihnen die unangenehmen Folgen, die diese Situation sowohl für die Reisenden als auch für das Image der SBB mit sich bringt. Hinzu kommt, dass der Prozess der Rückerstattung für Reisende, die aufgrund von Verspätungen usw. einen Schaden erlitten haben, kompliziert und bürokratisch ist und nicht einheitlich umgesetzt wird.

Ich stelle dem Bundesrat daher die folgenden Fragen:

1. Kann der Bundesrat bestätigen, dass sich der Bahnbetrieb auf den genannten Strecken verschlechtert hat und dass es vermehrt zu Verspätungen, Zugausfällen, überfüllten Zügen und unzureichenden Informationen usw. gekommen ist?

2. Falls die obige Frage mit Ja beantwortet wird, stellen sich zusätzlich die folgenden Fragen:

a. Was sind die Ursachen für diese Störungen?

b. Welche Massnahmen werden ergriffen, um die technischen Pannen zu vermeiden oder wenigstens auf ein Minimum zu reduzieren?

c. Welche Massnahmen werden ergriffen, um den überfüllten Zügen entgegenzuwirken? (Überbelegungen sind zum grossen Teil vorhersehbar, wie bei Feiertagen, Schulferien, Semesterbeginn an den Universitäten usw.)

d. Welche Massnahmen werden ergriffen, um die Reisenden besser über plötzlich auftretende Probleme zu informieren?

e. Ist der Bundesrat bereit, bei der SBB zu intervenieren und einen Bericht zu verlangen mit den Daten der Verspätungen und Zugausfällen und den entsprechenden Erklärungen?

f. Ist er bereit, bei der SBB zu intervenieren und einen verbindlichen Massnahmenplan zu verlangen, mit dem die Qualität des Verkehrsangebots verbessert werden kann?

g. Ist er bereit, bei der SBB zu intervenieren, damit die Rückerstattungspolitik an die von den Unannehmlichkeiten betroffenen Reisenden überprüft wird?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat steuert die SBB über strategische Ziele, wobei eines dieser Ziele den pünktlichen Betrieb der Züge betrifft. Die Umsetzung dieser Vorgabe liegt in der Verantwortung der SBB. Im Rahmen der jährlichen Berichterstattung prüft der Bundesrat die Einhaltung der Ziele. Im Folgenden gibt der Bundesrat die Antworten der SBB wieder.

1./2d.

Beim Fernverkehr auf der Gotthardachse liegt die Pünktlichkeit nicht signifikant unter dem gesamtschweizerischen Niveau. Die Passagierfrequenzen steigen kontinuierlich an. Die SBB hat an den Feiertagen jeweils 25 Extrazüge auf der Gotthardachse eingesetzt.

Im Regionalen Personenverkehr war die Pünktlichkeit der TILO-Züge in den ersten Monaten 2022 leicht besser als 2021. Aufgrund von Fahrzeugstörungen hat sich die Pünktlichkeit im Juni 2022 auf 91 Prozent verschlechtert. SBB und TILO informieren die Kundinnen und Kunden auch bei kurzfristigen Störungen über Online-Informations-Systeme. Bei geplanten Fahrplan-Anpassungen werden zusätzlich Kundenbetreuer in den Bahnhöfen eingesetzt.

2a. Mehrere Faktoren wie Engpässe bei der Fahrzeugindustrie und zwingende technische Anpassungen bei den Fahrzeugen führten zu einer Knappheit an grenzüberschreitend einsetzbaren Fahrzeugen. Bei den 14 von SBB und FNM (Ferrovie Nord Milano) mit TILO beschafften Fahrzeuge traten anfänglich Fahrzeugstörungen auf.

Wegen diverser Baustellen vom 16. Juni bis 28. August 2022 stehen vorübergehend nicht alle Gleise zur Verfügung, wodurch bei Zugsausfällen nicht immer Ersatzzüge bereitgestellt werden können.

2b. Testfahrten, Probeeinsätze mit zusätzlichem technischen Personal der Industriepartner und eine Fehleranalyse helfen, die bestehenden Probleme zu lösen.

2c. Es ist vorgesehen, so rasch wie möglich alle Züge der Linie RE 80 in Doppeltraktion zu führen. Mit der vorübergehenden Kürzung der Linie S50 von Mitte Juni bis voraussichtlich Ende Juli 2022 mit Shuttlebetrieb statt Direktverbindung nach Malpensa konnten Fahrzeuge freigestellt und für die Züge nach Milano eingesetzt werden.

2e./f. Die operative Steuerung des Fahrbetriebes liegt in der Verantwortung der SBB. Die SBB haben die Probleme erkannt und Massnahmen eingeleitet. Der Bundesrat sieht keinen Anlass zu intervenieren.

2g. Mit der Verabschiedung der Verordnung über die Organisation der Bahninfrastruktur (OBI-Verordnung; AS 2020 1915) wurden die Fahrgastrechte im öffentlichen Verkehr bei Verspätungen in der Verordnung über die Personenbeförderung verankert. Seit dem 1. Januar 2021 werden Verspätungen im öV wie folgt entschädigt. Reisende erhalten bei mehr als 60 Minuten Verspätung 25 Prozent bzw. bei mehr als 120 Minuten 50 Prozent des Billettpreises entschädigt (Art. 61 der Verordnung über die Personenbeförderung; SR 745.11).

Im ersten Jahr der neuen Fahrgastrechte im öffentlichen Verkehr stellten Kundinnen und Kunden 22'424 Entschädigungsanträge an die Transportunternehmen. Drei Viertel davon waren gerechtfertigt und zogen Entschädigungen in der Höhe von insgesamt 197'000 Franken nach sich. Rund 70 Prozent der Anträge wurden 2021 automatisiert verarbeitet, da 96 Prozent der Anträge online eingereicht wurden. Die Freigabe der Auszahlung erfolgte im Schnitt nach 32 Stunden. Angesichts dessen sieht der Bundesrat keine Notwendigkeit zur Intervention.

Antwort des Bundesrates.