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22.3701 · Interpellation · 2022-06-16

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Die Ruag International hat am 9. März 2022 mitgeteilt, dass die RUAG Ammotec an die italienische Firma Beretta verkauft wurde. Der Bundesrat hat dabei diesen Entscheid nicht abgesegnet, sondern dem Management der Ruag International freie Hand gelassen. Dies aufgrund eines früheren Entscheides des Bundesrates bezüglich genereller Desinivestitionsstrategie der RUAG. Mit anderen Worten hat der Bundesrat als Vertreter des Eigentümers der RUAG der Schweizerischen Eidgenossenschaft fahrlässig eine Carte Blanche dem Management der RUAG gegeben. Im Zusammenhang mit diesem Verkauf bitte ich den Bundesrat höflich, um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Weiss der Bundesrat, weshalb der Verkauf an die FA. Beretta erfolgte?

2. Hat der Bundesrat Kenntnis davon, dass es höhere Angebote für die RUAG Ammotec gab?

3. Mit Ausbruch des Krieges in der Ukraine und der Aufrüstung im militärischen Bereich in ganz Europa war klar, dass die Firma RUAG Ammotec enorm an Wert gewonnen hat. Wieso wurde der Verkauf trotzdem abgewickelt, obwohl damit die Chance vertan wurde, einen um mehrere 100 Millionen höheren Verkaufspreis zu erzielen?

4. Wieso hat der Bundesrat als Aktionärsvertreter seine Rechte und Pflichten nicht wahrgenommen?

Stellungnahme des Bundesrates

Die RUAG International Holding AG ist eine Aktiengesellschaft in vollständigem Eigentum des Bundes. Wie bei den anderen bundesnahen Unternehmen beschliesst der Bundesrat alle vier Jahre die übergeordneten strategischen Ziele. Darüber hinaus übt er im Rahmen seiner aktienrechtlichen Befugnisse Einfluss auf die Unternehmen aus. Für die Umsetzung der strategischen Ziele ist das Unternehmen verantwortlich. Der Bundesrat greift nicht in die strategische und operative Geschäftsführung ein, dazu gehören grundsätzlich auch Investitions- bzw. Devestitionsentscheide.

Für den Verkauf der RUAG Ammotec hat der Bundesrat jedoch in den strategischen Zielen Auflagen festgelegt. Diese betreffen die geographische Herkunft der Käuferschaft und den Weiterbetrieb des Standorts in Thun. Im Zusammenhang mit der Motion 21.3979 "Verkauf der Ruag Ammotec. Inländische strategische Käufer bevorzugen" der SiK-N hat der Bundesrat das EFD beauftragt, bei gleichwertigen Angeboten auf eine Priorisierung von schweizerischen Käufern hinzuwirken.

Der Verkauf der RUAG Ammotec erfolgte im Zeitraum, in dem für die Entflechtung der RUAG die Beteiligungsgesellschaft BGRB Holding eingesetzt wurde. Die BGRB Holding wurde nach Abschluss der Entflechtung im Juni 2022 aufgelöst.

Zu den gestellten Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:

1. Der Verkauf von Ammotec wurde durch die Eignerstellen des Bundes sowie den Verwaltungsrat der damaligen BGRB Holding AG als Muttergesellschaft der RUAG International Holding AG eng begleitet. Weiter wurden die Vorsteherin des VBS und der Vorsteher des EFD über den Fortschritt der Verhandlungen informiert.

Der Bundesrat wurde vom EFD über den Zuschlagsentscheid an die Firma Beretta und die Gründe dafür (siehe Antwort auf Frage 2) informiert.

2. Die Firma Beretta unterbreitete sowohl aus finanzieller Sicht als auch hinsichtlich der zusätzlichen Auflagen (u.a. strategische Absichten des Käufers mit dem Standort in Thun) das beste Angebot.

3. Die Verkaufsverhandlungen waren bei Kriegsausbruch weit fortgeschritten. Ein Verhandlungsabbruch hätte der Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit der RUAG International Holding AG als Verhandlungspartner geschadet und zukünftige Verkaufsprozesse belastet. Aufgrund des Verhandlungsstandes und der Qualität des Angebots der Firma Beretta sah der Bundesrat keinen Anlass, die Verhandlungen abzubrechen und den Verkauf von Ammotec damit zu gefährden.

4. Der Bundesrat hat im Zusammenhang mit dem Verkauf der Ammotec seine Verantwortung als Eigner wahrgenommen.

Antwort des Bundesrates.