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22.3735 · Interpellation · 2022-06-16

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Seit Ende Mai 2022 droht die türkische Regierung in Ankara mit einer neuen Militäroperation im Norden Syriens in Gebieten, die von der autonomen Administration von Nord- und Ostsyrien kontrolliert werden. Präsident Erdogan erklärte mit Bezug auf die neue Militäroffensive, dass man zu Ende bringen müsse, was man begonnen habe. Man müsse im Sinne der 2016, 2018 und 2019 durchgeführten Interventionen die 30 Kilometer breite Sicherheitszone, die von der türkischen Armee und ihren syrischen Verbündeten erobert wurde, ausweiten. Im Norden des Irak wird seit Mitte April aus denselben Gründen ebenfalls eine Militäroffensive durchgeführt.

Im Rahmen der neuen Militärinvasion in Syrien versucht die türkische Regierung auch, syrische Flüchtlingen gewaltsam nach Syrien zurückzuschicken, indem sie diese in den eroberten Gebieten ansiedelt. Ankara festigt damit die 2019 begonnene Wende bei der Aufnahme von Flüchtlingen. In einer Videobotschaft von Anfang Mai, die sich an mehrere hundert in den Nordwesten Syriens zurückgekehrte Flüchtlinge richtete, sagte die Regierung in Ankara, sie bereite die "freiwillige" Rückkehr von einer Million Menschen in ihr Land vor. Die fast vier Millionen syrischen Flüchtlinge in der Türkei wurden zunehmend zur Zielscheibe fast aller wichtigen Parteien, einschliesslich der Wählerinnen und Wähler der Partei des Präsidenten, der AKP, und der damit verbündeten Nationalistischen Aktionspartei (MHP). Eine Ausnahme bildete nur die HDP, die als Sündenbock für die Wirtschaftskrise und Profiteurin der Krise gilt.

Vor diesem Hintergrund stelle ich folgende Fragen:

1. Sollte der Bund angesichts der Androhung einer neuen Invasion der türkischen Armee im Nordosten Syriens nicht Stellung beziehen?

2. Sollte der Bundesrat den Schweizer Botschafter in Ankara nicht zur Konsultation zurückrufen?

3. Sollte der Bundesrat nicht Beziehungen zur autonomen Administration von Nord- und Ostsyrien aufbauen?

Stellungnahme des Bundesrates

1./2. Der Bundesrat verfolgt die jüngsten Entwicklungen in Nordsyrien und im Nordirak mit Besorgnis. Er hat bereits in früheren Antworten auf parlamentarische Interpellationen dargelegt (siehe namentlich Ip. 22.3412, Ip. 21.4547 und Ip. 21.4372), dass die Schweiz die Türkei im Rahmen bilateraler Kontakte und in multilateralen Foren regelmässig dazu auffordert, ihren internationalen Verpflichtungen nachzukommen, insbesondere in Bezug auf das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte. Die Schweiz führt mit der türkischen Regierung einen direkten und offenen Dialog über die Lage in der Region, einschliesslich des humanitären Zugangs in Syrien.

Die Schweizer Vertretungen in der Türkei verfolgen die Ereignisse in der Region aufmerksam und stimmen sich diesbezüglich regelmässig mit der Zentrale in Bern ab. Vor Ort tauschen sie sich mit Personen und Nichtregierungsorganisationen aus, die sich für die Förderung des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte einsetzen.

3. Die Schweiz nimmt nur mit Staaten diplomatische Beziehungen auf. Folglich unterhält sie diplomatische Beziehungen mit der Arabischen Republik Syrien. Im Zusammenhang mit dem Konflikt in Syrien stehen die zuständigen Stellen des EDA ausserdem mit verschiedenen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren in Kontakt, darunter auch mit Vertreterinnen und Vertretern der Autonomen Administration von Nord- und Ostsyrien. Bei ihrem humanitären Engagement verfolgt die Schweiz jedoch einen "Whole of Syria"-Ansatz und unterstützt Menschen in ganz Syrien gemäss ihren Bedürfnissen und unabhängig von Konfliktlinien.

Antwort des Bundesrates.