22.3813 · Postulat · 2022-06-17
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen und Bericht zu erstatten, ob die bestehenden rechtlichen Grundlagen, Normen und Richtlinien zur Innenluftqualität genügen und wie die gesetzlichen Grundlagen ausgestaltet sein müssten, um die Qualität der Luft in Innenräumen schweizweit verbindlich zu regeln. Insbesondere soll darauf eingegangen werden, welche Normen angepasst werden müssten, um Gebäude epidemientauglich zu machen. Im Bericht soll zwischen Gebäuden ohne Wohnnutzung (z.B. Schulen, Gewerbe, Kultur, Verwaltung, Büro) und Wohngebäuden unterschieden werden.
Begründung
Durchschnittlich halten wir uns etwa 80-90 Prozent der Zeit in Innenräumen auf - meist zu Hause, bei der Arbeit oder in der Schule. Die Luft, die wir atmen, ist also zum allergrössten Teil Innenraumluft. Gute Luft in Innenräumen ist deshalb zentral für unsere Gesundheit und unser Wohlbefinden. Die Innenraumluft ist aber meist stärker belastet als die Aussenluft, denn es gibt in Innenräumen viele zusätzliche Quellen für Luftverunreinigungen. Giftstoffe aus den Bau- und Einrichtungsmaterialien, Schimmel und Radon aus dem Bauuntergrund und der Bausubstanz oder die Emissionen der Menschen wie CO2, Viren und Bakterien belasten das Raumklima. Schlechte Luft führt zu Konzentrations- und Produktivitätsverlusten. Gefährdende Stoffe in der Innenraumluft können zu Erkrankungen der Atemwege bis hin zu Krebs und anderen schweren Krankheiten führen. Viele in Innenräumen vorhandene Chemikalien können Unwohlsein auslösen.
Die Qualität der Aussenluft wird in der Schweiz detailliert in der Luftreinhalteverordnung festgelegt. Für die Qualität der Innenraumluft und die Problematik von Schadstoffen in Innenräumen gibt es in der Schweiz hingegen keine umfassende rechtliche Grundlage. Dies geht auch aus den Antworten des Bundesrats auf diverse Vorstösse zur Luftqualität in Innenräumen hervor. Durch die heute geltenden Gesetze, Verordnungen und Normen werden lediglich Teilaspekte geregelt. Für den Arbeitsplatz werden einige Regelungen in der Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz festgehalten. Es fehlt aber eine Rechtsgrundlage, um allgemeingültige Raumluftgrenzwerte und raumluftbezogene Emissionsgrenzwerte festzulegen.
Während der Covid-Pandemie hat die Bedeutung guter Luft in Innenräumen zugenommen. Von Menschen ausgestossene Aerosole können sich in schlecht belüfteten Innenräumen ansammeln und das Risiko einer SARS-CoV-2-Übertragung erhöhen. Infektionskrankheiten stellen die Gebäudetechnik vor grosse Herausforderungen. Es ist deshalb wichtig zu überprüfen, ob bestehende Normen ergänzt oder angepasst werden müssen, um die Gebäude epidemientauglich zu machen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
In der Botschaft zum Chemikaliengesetz vom 24. November 1999 wurde die rechtliche Situation zur Regelung der Qualität der Luft in Innenräumen, insbesondere betreffend die Festlegung von verbindlichen Raumluftgrenzwerten für Schadstoffe, detailliert dargelegt (BBl 2000 687, vgl. auch Anfrage 00.1059 Plattner). Diese Analyse des Bundesrates hat in ihren Grundzügen noch immer Bestand. Der Bund hat gestützt auf Artikel 29 ChemG (SR 813.1) einen Informationsauftrag zur Innenraumluft und kann namentlich Empfehlungen zur Verbesserung der Qualität der Innenraumluft abgeben.
Wie in den Antworten auf die Interpellation 21.3577 Bäumle und die Frage 22.7527 Suter ausgeführt, kommt dem Luftwechsel in Bezug auf die Qualität der Innenraumluft und insbesondere auch zur Senkung des Risikos von Übertragungen durch infektiöse Aerosole über weite Distanzen eine zentrale Bedeutung zu. Der Luftwechsel in Innenräumen ist im Wesentlichen durch das Gebäude bedingt und kann nicht über Bestimmungen zu verschiedenen Quellen chemischer Schadstoffe reguliert werden. Die bestehenden Bau- und Lüftungsnormen wie auch die arbeitsgesetzlichen Regelungen (Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz, SR 822.113) genügen nach Ansicht des Bundesrates, um einen ausreichenden Luftwechsel in Gebäuden sicher zu stellen.
Die Untersuchungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zur Lüftung in Schulen im Jahr 2019 wie auch die aktuellen Erkenntnisse aus der Pandemie zeigen, wie wichtig es ist, dass der bestehende anerkannte Stand der Technik zur Lüftung von Gebäuden auch breit und konsequent umgesetzt wird, was bislang noch nicht der Fall ist.
Der Bundesrat konzentriert sich deshalb auf Massnahmen, welche bei den Akteurinnen und Akteuren (u.a. Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Betreibende von Gebäuden) das Bewusstsein um die Bedeutung von Raumluftqualität und Lüftung stärken. So wird das BAG im Herbst 2022 auf verschiedenen Kanälen auf das "richtige Lüften" zur Reduktion von SARS-CoV-2-Übertragungen hinweisen und dort auch über die Hilfsmittel, wie zum Beispiel CO2 Messgeräte, informieren.
Zudem werden bereits mit den massgebenden Institutionen im Bereich Gebäude und Gebäudetechnik zur Thematik Normen und pandemiegerechte Gebäude und zu Sofortmassnahmen für die kommende Heizperiode Gespräche geführt. Ziel ist, dass die Betreiber von Lüftungsanlagen die bereits bestehenden Empfehlungen zum Betrieb der Anlagen während der Pandemie kennen, ihre Anlagen entsprechend überprüfen und die notwendigen Anpassungen vornehmen.
Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen ist aus Sicht des Bundesrates die zusätzliche Erstellung eines Berichts nicht zielführend.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.