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22.3835 · Interpellation · 2022-06-17

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Lachgas (Distickstoffmonoxid) als Narkosemittel (beispielsweise in der Zahnmedizin) ist bewilligungspflichtig, da es unter das Heilmittelgesetz fällt. Der Konsum von Lachgas - beispielsweise als Rauschmittel - ist gesetzlich nicht verboten. Umso wichtiger ist die Prävention, und das Wissen über die Auswirkungen des Konsums. Die Partydroge wurde in der Interpellationsbeantwortung Fridez (20.4564) noch als marginales Phänomen bezeichnet. Inzwischen, rund zwei Jahre später, hat sich die Lage zumindest teilweise verändert. Die Problematik des Lachgases als Partydroge scheint in der Schweiz unterschiedliche Ausmasse anzunehmen.

1. Wie beurteilt der Bundesrat heute die Situation? Würde es immer noch als marginales Phänomen bezeichnen? Gibt es regionale Unterschiede?

2. Wie könnte die Prävention der Partydroge "Lachgas" bestehend auf der nationalen Strategie Sucht verstärkt werden? Und zwar im Besonderen in Regionen, in denen das Rauschmittel problematische Ausmasse angenommen hat und im Besonderen an Orten des Konsums?

Stellungnahme des Bundesrates

1. In Europa verzeichnen verschiedene Länder wie Frankreich, Deutschland oder die Niederlande einen Anstieg des Konsums von Lachgas als Rauschmittel und eine Zunahme der Folgeschäden. In der Schweiz ist der Konsum nicht Gegenstand eines systematischen Monitorings. Das Bundesamt für Gesundheit erhält jedoch Hinweise von kantonalen Laboratorien, Suchtfachstellen, Notfalldiensten und Tox Info Suisse.

Infodrog, das Kompetenzzentrum des Bundes im Bereich Sucht, sammelt zudem zusammen mit Praxispartnern anhand eines Fragebogens Informationen über den Konsum und das Risikoverhalten der Konsumentinnen und Konsumenten, auch in Bezug auf Lachgas. Die Ergebnisse für das Jahr 2022 werden Anfang 2023 vorliegen.

Nach heutigem Kenntnisstand hat sich die Situation in der Schweiz seit der Beantwortung der Anfrage 21.8130 Fridez "Lachgas als Partydroge: ein Risiko, das sich zu bestätigen scheint" und der Interpellation 20.4564 Fridez "Lachgas als Partydroge. Auch in der Schweiz ein Problem" nicht wesentlich verändert. Im Vergleich zum Konsum anderer legaler und illegaler Substanzen ist der Konsum von Lachgas nach wie vor marginal. In einigen städtischen Kantonen berichten die kantonalen Laboratorien allerdings von einem Problem, da offenbar in gewissen Bars Flaschen mit Lachgas zum missbräuchlichen Konsum verkauft werden.

2. Eine wirksame Prävention beginnt, bevor sich der Konsum etabliert hat oder sobald er festgestellt wird. Aus diesem Grund setzt sich der Bundesrat im Rahmen der Nationalen Strategie Sucht 2017-2024 (www.bag.admin.ch > Strategie & Politik > Nationale Gesundheitsstrategie > Nationale Strategie Sucht) für die Prävention und Früherkennung von Suchtverhalten ein. In diesem Zusammenhang werden zahlreiche nicht substanzspezifische Gesundheits- und Präventionsprojekte zur Stärkung des Gesundheitsschutzes durchgeführt. So gibt es in allen Landesteilen Weiterbildungsangebote zum Thema Frühintervention für Akteure im Bereich Jugendarbeit, Erziehung und Bildung.

Speziell in Bezug auf Lachgas hat Infodrog kürzlich die Informationen über die mit dem Konsum verbundenen Risiken auf den neuesten Stand gebracht und wird sie den Zielgruppen über verschiedene Kanäle zur Verfügung stellen.

Die Massnahmen sind der aktuellen Situation angepasst. Der Bundesrat wird die Entwicklung der Problematik weiterhin aufmerksam verfolgen und die Massnahmen gegebenenfalls anpassen.

Antwort des Bundesrates.