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22.4033 · Motion · 2022-09-28

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, umgehend dafür zu sorgen, dass immunsupprimierte Hochrisikopatienten schnellen und unbürokratischen Zugang zur Covid-Prophylaxe erhalten, betroffene Patienten und deren betreuende Ärzte über die bestehenden Therapieoptionen informiert werden und EKIF und SSI beauftragt werden, die Zielgruppe der zu versorgenden Risikopatienten neu zu evaluieren.

Begründung

In der Schweiz leben etwa 200 000 immunsupprimierte Personen. Die Schweizer Gesellschaft für Infektiologie (SSI) und die Eidg. Komission für Impffragen (EKIF) stellen in einem gemeinsamen Positionspapier fest, dass von diesen Patienten rund 10 000 Personen zur Hochrisikogruppe gehören und trotz Covid-Impfungen ungenügend geschützt sind.

Hochrisikopatienten haben ein 3x so hohes Risiko einer Spitaleinweisung. 40-44 Prozent der geimpften und hospitalisierten Patienten stellen genau diese Hochrisikogruppe dar. Mit einer zielgerichteten Anwendung der Covid-Prophylaxe können viele unnötige Hospitalisierungen verhindert und Kosten gespart werden.

Der Bund hat im März 5000 Dosen der Covid-Prophylaxe eingekauft. Berichterstattungen zeigen nun, dass die Prophylaxe - trotz hohem medizinischen Bedarfs - bisher nur wenigen hundert Patienten verabreicht werden konnte. Betroffene Kreise sehen die Hauptprobleme in der ungenügenden Information des BAG betreffend Verfügbarkeit der Therapie. Zum Beispiel wurden die betroffenen Patienten und deren behandelnden Ärzte seitens des BAG bisher nicht informiert. Desweiteren sei die restriktive Verabreichung über wenige autorisierte Spitäler für Betroffene viel zu umständlich. Kapazitätsprobleme an den Spitälern würden diese Situation weiter verschärfen.

Die Zentrumsspitäler gilt es zu entlasten, indem die Prophylaxe per sofort auch durch die behandelnden Spezialisten verabreicht werden kann. Dadurch soll der Zugang zur Prophylaxe verbessert werden. Das BAG muss zudem die betroffenen Patienten und deren behandelnde Ärzte zielgerichtet über die Verfügbarkeit der Prophylaxe informieren.

In einem Positionspapier von EKIF und SSI wird auch das Problem der restriktiven Zugangsbeschränkungen angesprochen. Auf S. 7 dieses Positionspapiers wird erwähnt, dass nach breiterer Verfügbarkeit der Prophylaxe, diese auf weitere Risikogruppen besonders gefährdeter Personen ausgeweitet werden könnte. In den SSI-Kriterien bisher nicht berücksichtigt sind Personengruppen wie z.B. Hemodyalisepatienten, über 80-jährige oder Patienten mit Long-Covid, wie es teilweise im Ausland der Fall ist. Unter dem Gesichtspunkt der verfügbaren und bald ablaufenden Dosen soll der EKIF und der SSI eine Reevaluierung dieser Kriterien in Auftag gegeben werden, namentlich mit Blick auf eine mögliche Ausweitung der Prophylaxe auf weitere Risikogruppen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bund setzte und setzt alles daran, dass immunsupprimierte Hochrisikopatientinnen und Hochrisikopatienten seit Anfang Mai 2022 einen schnellen und unbürokratischen Zugang zur Covid-Prophylaxe erhalten. Der Bund hat dies ermöglicht, indem er ein prophylaktisches Arzneimittel ausnahmsweise bereits vor der Zulassung beschafft und für die Risikogruppe verfügbar gemacht hat. Zudem wird die Kostenübernahme bis zur Vergütung durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung gewährleistet.

Um das Prophylaxe-Präparat zu erhalten, kann jede Patientin und jeder Patient der Risikogruppe durch die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt beraten und für die Verabreichung des Präparates an ein vom Kanton bestimmtes Zentrum überwiesen werden.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat in Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) und der Schweizerischen Gesellschaft für Infektiologie (SSI) Informationsmaterial zur Covid-19-Prophylaxe erarbeitet. Dieses wurde vom BAG den Kantonsärztinnen und -ärzten sowie den Fachverbänden und Schweizerischen Fachgesellschaften zur Verfügung gestellt mit dem Auftrag, ihre Ärzte und Ärztinnen entsprechend zu informieren. Die Information und Aufklärung der Patienten und Patientinnen erfolgten über die betreuenden Ärztinnen und Ärzte. Seit erfolgter Zulassung des Arzneimittels durch die Swissmedic Anfang September 2022 kann die Zulassungsinhaberin medizinische Fachpersonen direkt informieren.

Die Richtlinien für den Einsatz der Covid-19-Prophylaxe werden durch die medizinischen Fachgremien (EKIF und SSI) erarbeitet. Aufgrund ihrer fachlichen Einschätzung kann auch eine mögliche Ausweitung auf zusätzliche Risikogruppen oder weitere Verabreichungsorte erfolgen. Das für die Beschaffung dieser Prophylaxe zuständige BAG steht regelmässig mit diesen Fachgremien im Austausch.

Vor diesem Hintergrund erkennt der Bundesrat keinen zusätzlichen Handlungsbedarf.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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