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22.4049 · Interpellation · 2022-09-28

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Die Pflegefinanzierung erfolgt heute zur Hauptsache über die in der KLV festgelegten Beiträge der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) und über die Kantone und Gemeinden, die die Kosten für Langzeitpflege zu einem Grossteil übernehmen. Eine Entschädigung für Pflegeleistungen ist erforderlich, um sicherzustellen, dass diese Pflege abgedeckt ist.

Die Leistungserbringer sehen sich gezwungen, die Lebenshaltungskosten, die wegen immer höherer Rohstoff- und Energiepreise ansteigen, zu kompensieren. Dies führt zu Mehrausgaben und höheren Lohnkosten. Die politische Debatte über die Umsetzung der zweiten Etappe der Pflegeinitiative ist noch immer in Gang. Man muss sich aber auch hier darauf gefasst machen, dass die Finanzierung der Massnahmen zu Mehrkosten führt.

Die Evaluation der Pflegefinanzierung 2019 hat gezeigt, dass seit 2011 Kantone und Gemeinden, aber auch die Patientinnen und Patienten für einen immer grösseren Teil aufkommen und dass die OKP nicht gleichermassen zur Finanzierung der Kostensteigerung beigetragen hat. Nach diesem Modus Vivendi wird der aktuelle Kostenanstieg einseitig durch die Restfinanzierung der Kantone und Gemeinden getragen.

Sollten die Instanzen, die für die Restfinanzierung zuständig sind, nicht bereit sein, für den Kostenanstieg allein aufzukommen, könnten bei der Kostenübernahme Lücken entstehen. Dies lässt sich vermeiden, indem die zusätzlichen Kosten gleichmässig auf die OKP und die Restfinanzierung verteilt werden.

Der Bundesrat hat die Möglichkeit, die Beiträge für jede Pflegestufe anzupassen.

Ich bitte den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:

- Wie will der Bundesrat angesichts des steigenden Kostendrucks den Bundesbeitrag an die Finanzierung von Pflege und Langzeitbetreuung sicherstellen?

- Ist angesichts der gegenwärtigen Kostenentwicklung geplant, die OKP-Pflegebeiträge anzupassen?

- Wenn nicht, wann ist der Moment für eine solche Anpassung gekommen?

- Welches sind nach Auffassung des Bundesrates die entscheidenden Kriterien, damit die OKP-Beiträge angepasst werden?

- Ist der Bundesrat bereit, die Lage gemeinsam mit den zahlenden Stellen und den Leistungserbringern zu analysieren?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Mit der Neuordnung der Pflegefinanzierung im Jahre 2011 beabsichtigte der Gesetzgeber in erster Linie, das Wachstum der Ausgaben der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) zu stabilisieren. Eine zusätzliche finanzielle Belastung der OKP sollte damit vermieden werden, da diese vor der Neuordnung zunehmend altersbedingte Pflegeleistungen übernahm. Daher wurden die vorherigen (Rahmen-) Tarife durch ein Beitragssystem ersetzt, die Kostenübernahme geregelt und die Pflegekosten auf die OKP, die pflegebedürftigen Personen und die Kantone aufgeteilt. Die fixen, pflegebedarfsabhängigen Beiträge der OKP an die Pflegeleistungen werden seither auf Stufe Verordnung geregelt. Der höchste von der pflegebedürftigen Person zu übernehmende Beitrag beträgt zwanzig Prozent des höchsten OKP-Beitrages. Die Kantone sind für die Restfinanzierung verantwortlich (Art. 25a des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung KVG; SR 832.10).

Eine teilweise ungenügende Restfinanzierung durch die Kantone bzw. Gemeinden kann dazu führen, dass die Kosten der Leistungserbringer nicht mehr vollständig gedeckt sind. Damit verbunden ist die Gefahr, dass den Pflegebedürftigen diese Pflegekosten über das zulässige Maximum hinaus überwälzt werden. Folglich müssen die Kantone dafür sorgen, dass eine basierend auf den Kosten für eine effiziente Leistungserbringung festgesetzte Restfinanzierung gewährleistet ist.

2 - 5. Zwar sind die Beiträge der OKP an die Pflege beschränkt, jedoch trägt die OKP den Kostenanstieg im Bereich der Pflege seit dem Jahre 2011 mit. Durch eine Erhöhung der Beiträge würde das Ausgabenwachstum und die Belastung der Prämienzahlenden weiter erhöht. Dies notabene ohne Gewährleistung, dass die Kantone ihre Restfinanzierung weiterhin in gleicher Höhe übernehmen. Eine Reduzierung des steuerfinanzierten Anteils an den KVG-Leistungen erscheint angesichts der aktuell stark steigenden Prämien nicht angezeigt. Zu berücksichtigen ist überdies, dass die Kantone durch die Verlagerung vom stationären zum ambulanten Sektor im Bereich der Spitalfinanzierung tendenziell entlastet werden. In diesem Zusammenhang ist von Relevanz, dass das Parlament im Rahmen der parlamentarischen Initiative 09.528 "Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand. Einführung des Monismus" die Frage behandelt, ob Pflegeleistungen künftig auch einheitlich finanziert werden sollen. Eine Integration könnte die Problematik der unzureichenden Restfinanzierung entschärfen. Der Ausgang der parlamentarischen Debatte hierzu ist abzuwarten.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) führt einen regelmässigen Austausch mit den Akteuren im Bereich der Pflegefinanzierung. In diesem Rahmen werden Kosten- und Finanzierungsfragen regelmässig thematisiert. Eine Erhöhung der Pflegebeiträge der OKP sieht der Bundesrat aus den genannten Gründen im Moment nicht vor.

Antwort des Bundesrates.