Lexipedia

22.4051 · Interpellation · 2022-09-28

Bundeskanzlei

Erledigt

Wortlaut

Nach Bundesverfassung und Sprachengesetz muss die Bundesverwaltung die Informationen in allen Landessprachen zur Verfügung stellen. Die Unterlagen werden aber nicht nur in der Schweiz, sondern auch im Ausland übersetzt. Allein im Zeitraum 2019-2021 hat die Bundesverwaltung Übersetzungsmandate in der Höhe von 4,2 Millionen Franken ins Ausland vergeben. In diesem Zusammenhang stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:

- Welche Qualitätsanforderungen legt der Bundesrat für die Vergabe von Übersetzungsaufträgen ins Ausland fest?

- Wird die Qualität der im Ausland hergestellten Übersetzungen kontrolliert? Und wenn ja, wie?

- Wurde in der Vergangenheit der Qualität bei der Mandatsvergabe durch den Bund zu wenig Gewicht beigemessen?

- Wie hoch wird bei der Vergabe von Übersetzungsaufträgen der Preis gewichtet?

- Wie hat sich der durchschnittliche Übersetzungsseitenpreis in der Bundesverwaltung in den letzten drei Jahren entwickelt?

- Wie geht der Bundesrat vor, um die Transparenz bei der Mandatsvergabe zu gewährleisten?

- Was unternimmt der Bundesrat, um sicherzustellen, dass amtliche Dokumente des Bundes zur Hauptsache in der Schweiz übersetzt werden?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Zur Sicherstellung der Qualität der Übersetzungen, konkret der sachlichen Richtigkeit (Inhalt, Vollständigkeit), der formalen Korrektheit (Stil, Orthografie, Syntax) und der terminologischen Kohärenz, vergeben die Sprachdienste der Bundesverwaltung Übersetzungsaufträge nur an Externe, die ausreichend qualifiziert sind. Die Qualifikation wird mit Eignungstests überprüft. Allgemein wird vorausgesetzt, dass die Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer über einen Hochschulabschluss verfügen, wie er von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sprachdienste der Bundesverwaltung verlangt wird, über berufliche Erfahrungen verfügen, die einen solchen Abschluss aufwiegen, oder über die spezifischen Kenntnisse verfügen, die für die Bearbeitung eines bestimmten Fachtextes nötig sind.

2. Gemäss Artikel 11 Absatz 2 der Sprachdiensteverordnung (SR 172.081) sind die Sprachdienste der Bundesverwaltung verantwortlich für die Qualität der Texte, die extern übersetzt werden. Bei externen Übersetzungsaufträgen müssen sie sämtliche Texte revidieren, um die Qualität sicherzustellen und die erbrachten Dienstleistungen zu beurteilen, bevor allenfalls weitere Aufträge erteilt werden.

3. Die Sprachdienste der Bundesverwaltung halten sich an strenge Kriterien für die Auswahl der externen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie treffen alle Massnahmen, die nötig sind, um die Qualität der Dienstleistungen sicherzustellen (Prüfung der Qualifikationen, Eignungstests, systematische Prüfung der erbrachten Dienstleistungen).

4. Öffentliche Ausschreibungen: Bei der Auswahl von Anbieterinnen und Anbietern in einer Ausschreibung wird dem Preis ein Gewicht von 20 Prozent zugemessen; das ist das kleinste Gewicht, das nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts zulässig ist. Danach werden die einzelnen Aufträge nach dem rahmenvertraglich vorgesehenen Abrufverfahren ("Mini-Ausschreibungen") den ausgewählten Anbieterinnen und Anbietern vergeben. Dabei hat der Preis ein Gewicht von 30 Prozent, und die Qualität der bisherigen Dienstleistungen (sachliche Richtigkeit, formale Richtigkeit, terminologische Kohärenz) wird zu 70 Prozent gewichtet. Freihändige Auftragsvergabe: Bei der freihändigen Auftragsvergabe an Externe wird der Preis immer berücksichtigt, er ist aber nicht entscheidend; von Belang sind in jedem Fall auch die Qualität der erbrachten Dienstleistungen und die Kompetenzen der Externen auf dem für den Übersetzungsauftrag relevanten Gebiet.

5. Bis zur Abschaffung der Übersetzungstarife, wie sie die Motion 16.3870 Steinemann "Mindesttarife bei der Auftragsvergabe in der Bundesverwaltung aufheben" forderte, wurde ein Durchschnittspreis von 126 Franken pro übersetzte Seite verrechnet. Der Preis sank 2019 auf 109 Franken, 2020 auf 104 Franken und stieg 2021 wieder auf 109 Franken.

6. Die Sprachdienste der Bundesverwaltung unterstehen der Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen. Die Aufträge werden unter Einhaltung der gesetzlich vorgesehenen Verfahren vergeben, wodurch die nötige und verlangte Transparenz sichergestellt ist (Veröffentlichung der Ausschreibung mit den Auswahlkriterien und ihrer Gewichtung sowie Veröffentlichung des Entscheids mit den Namen der Anbieterinnen und Anbieter, die den Zuschlag erhalten, auf simap.ch).

7. Der Bundesrat ist bestrebt, sicherzustellen, dass die Sprachdienste der Bundesverwaltung über genügend eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen, damit Aufträge nur für die Überbrückung von Belastungsspitzen extern vergeben werden müssen. Die Auswahlkriterien bei externen Mandatsvergaben sichern die Qualität und garantieren, dass die Besonderheiten des Schweizer Italienisch berücksichtigt werden. Durchschnittlich wurden von 2019 bis 2021 externe Übersetzungsaufträge in einem Umfang von ungefähr 84,5 Prozent des Gesamtwerts in der Schweiz vergeben, was rund 23 Millionen Franken entspricht.

Antwort des Bundesrates.