22.4068 · Interpellation · 2022-09-29
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bund finanziert mit Steuergeldern Massnahmen, um den fortschreitenden Biodiversitätsverlust aufzuhalten. Gleichzeitig finanziert er - auch mit Steuergeldern - weitere Massnahmen, die zusätzlich zur beabsichtigten Wirkung auch schädigende Wirkungen auf die Biodiversität haben, direkt oder indirekt.
Mit dem Beitritt zur Biodiversitätskonvention hatte sich die Schweiz 2010 dazu verpflichtet, Finanzflüsse und Anreize mit biodiversitätsschädigender Wirkung bis 2020 abzuschaffen oder umzugestalten. 12 Jahre später hat der Bundesrat nun eine Vorstudie publiziert und mehrere Ämter damit beauftragt, die Wirkung von acht Subventionen in der Landwirtschaft, Waldwirtschaft und NRP vertieft zu untersuchen und dem Bundesrat bis Ende 2024 mögliche Reformvorschläge zu unterbreiten.
Der Bericht "Biodiversitätsschädigende Subventionen in der Schweiz", von WSL und SCNAT, der als Ausgangspunkt der Vorstudie diente, hatte über 160 Subventionen und Anreize mit biodiversitätsschädigender Wirkung identifiziert.
Die GPK-S hatte im Februar 2021 vom Bundesrat gefordert "gezielt und bereichsübergreifend die negativen Auswirkungen dieser Subventionen verringern."
Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
1. Nachdem das Aichi-Ziel 3 innerhalb der definierten Frist nicht einmal ansatzweise erfüllt werden konnte: Warum waren sogar zur Bestimmung von gerade mal acht zu untersuchenden Subventionen mehr als eineinhalb Jahre nötig?
2. Nachdem den betroffenen Bundesämtern für eine Analyse sowie für Reformvorschläge zu diesen acht Subventionen gut zweieinhalb Jahre Zeit eingeräumt wurde: Wie lange wird es voraussichtlich dauern, bis alle Finanzflüsse und Anreize des Bundes mit biodiversitätsschädigender Wirkung analysiert, Reformvorschläge erarbeitet und diese Wirkungen minimiert/eliminiert sein werden?
3. Wird der Bundesrat die im Aktionsplan Biodiversität festgehaltene "Gesamtevaluation zu den Auswirkungen der Bundessubventionen und weiterer Anreize mit Folgen für die Biodiversität" wie angekündigt bis 2023 vorlegen?
4. Wie viele Steuergelder müssen eingesetzt werden, damit die schädigende Wirkung der von WSL und SCNAT identifizierten Subventionen und Anreize auf die Biodiversität "egalisiert" werden können?
5. Welches Sparpotenzial ergibt sich - direkt und indirekt - aus der Vermeidung der schädigenden Wirkung von Subventionen?
Stellungnahme des Bundesrates
1, 2, 3 und 4. Für die Beantwortung dieser Fragen verweist der Bundesrat auf seine Antwort vom 31. August 2022 zu den Fragen 1, 2, 3 und 4 der Interpellation Trede (22.3839). Seit Beantwortung der Interpellation haben sich diesbezüglich keine neuen Erkenntnisse ergeben.
5. Das direkte Sparpotenzial hängt davon ab, wie die schädigende Wirkung einer Subvention vermieden werden kann (z.B. Festhalten an der Subvention, aber biodiversitätsfreundlichere Ausrichtung oder Abschaffung der Subvention und Erreichung des primär verfolgten Ziels über regulatorische Massnahmen). Das indirekte Sparpotenzial ergibt sich aus den vermiedenen materiellen und immateriellen Kosten des Biodiversitätsverlusts. Biodiversität liefert natürliche Güter sowie für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung unverzichtbare Ökosystemleistungen. Die Kosten des Biodiversitätsverlusts, welche durch Reformen bei Subventionen vermieden werden, lassen sich nicht allgemein beziffern. Der Bundesrat beurteilt jedoch bei seinen Entscheidungen die Auswirkungen auf den Bundeshaushalt wie auch auf Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft. Dies wird auch bei den vorgesehenen acht Vertiefungen der Fall sein.
Antwort des Bundesrates.