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22.4106 · Interpellation · 2022-09-29

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Unsere Gesellschaft leidet an Einsamkeit - mehr, als sie weiss, und mehr, als sie sich eingestehen will. Einsamkeit macht, wenn sie chronisch ist, verwundbar und kann psychisch und körperlich krank machen. Die Ursachen und Auswirkungen sind vielfältig und betreffen generationenübergreifend alle.

Einsamkeit offenbart sich meist nicht sofort. Wer einsam ist, zieht sich zurück, wird leise und unsichtbar. Und nur wer genau hinschaut, wer nachfragt und zuhört, stellt fest, dass sich die Einsamkeit überall in unserem Alltag zeigt. Wegschauen ist nie eine Option. Denn die Folgen von Einsamkeit können sehr einschneidend sein und betreffen die ganze Gesellschaft - weit über das Gesundheitssystem hinaus.

Die Zahl der Privathaushalte lag gemäss Bundesamt für Statistik in der Schweiz Ende 2020 bei 3,87 Millionen. Die durchschnittliche Grösse eines Haushalts betrug 2,20 Personen. Am geringsten war die durchschnittliche Haushaltsgrösse mit 1,94 Personen im Kanton Basel-Stadt, am höchsten war sie in den Kantonen Appenzell Innerrhoden (2,40 Personen), Genf und Freiburg (jeweils 2,34 Personen). In gut einem Drittel der Haushalte lebt nur eine Person (17 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung). In knapp einem weiteren Drittel der Haushalte leben zwei Personen (30 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung).

Die Anzahl der Einpersonenhaushalte nimmt kontinuierlich zu. Im Kanton Basel-Stadt betrug er Ende 2020 47,6 Prozent aller Haushalte. Tendenziell ist der Anteil der Einpersonenhaushalte in städtischen Gebieten höher als in ländlichen.

Vor allem ältere Personen leben vermehrt in Einpersonenhaushalten. Der Soziologe François Höpflinger schreibt in seinem Forschungsdossier "Alter im Wandel - Zeitreihen für die Schweiz" von 2021, dass 2017 55 Prozent der Frauen und 31 Prozent der Männer zwischen 65 und 79 Jahren und 80 Prozent der Frauen und 45 Prozent der Männer über 80 Jahre in Einzelhaushalten lebten. Fehlt ein soziales Netz, drohen Personen in Einzelhaushalten zu vereinsamen.

Meine Fragen:

1. Wie beurteilt der Bundesrat die Entwicklung, dass immer mehr Menschen in Einpersonenhaushalten leben?

2. Sind dem Bundesrat die Auswirkungen von Altersarmut und Einsamkeit im Alter bekannt? Mit welchen Instrumenten möchte er entgegenwirken?

3. Welche Erfahrungen liegen vor, alleinstehende ältere Menschen mit aufsuchender Arbeit zu kontaktieren, um allfällige negative Folgen von Einsamkeit frühzeitig zu erkennen und anzugehen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Alleine zu leben oder sich einsam zu fühlen, sind zwei verschiedene Realitäten. Die Zunahme von Einpersonenhaushalten widerspiegelt bereits seit einigen Jahrzehnten den gesellschaftlichen Wandel. Die von der Forschung gut untersuchte Entwicklung hat vielfältige Auswirkungen, nicht nur in Bezug auf soziale und gesellschaftliche Aspekte, sondern zum Beispiel auch auf die Wohnungssituation. Diesem Umstand ist Rechnung zu tragen, ohne die Entwicklung zwangsläufig als Problem einzustufen.Das Einsamkeitsgefühl, die soziale Unterstützung sowie die Vertrauensbeziehungen in der Bevölkerung werden periodisch im Rahmen der Schweizerischen Gesundheitsbefragung erhoben (www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Bevölkerung > Migration und Integration > Integrationsindikatoren). So geben 65-jährige und ältere Personen seltener an, sich einsam zu fühlen, als jüngere Altersgruppen. Hingegen geben sie weniger häufig als der Durchschnitt an, Vertrauenspersonen zu haben, mit denen sie über persönliche Probleme sprechen können.

2. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass Armut und Einsamkeit negative Auswirkungen sowohl auf die physische und psychische Gesundheit als auch auf das allgemeine Wohlbefinden älterer Menschen haben. Das wichtigste Instrument zur Bekämpfung der Armut im Alter sind die Ergänzungsleistungen (ELG; SR 831.30). Darüber hinaus sind die Förderung der sozialen Teilhabe und die Integration älterer und insbesondere vulnerabler Personen eine der Prioritäten der Alterspolitik des Bundes. Gestützt auf Artikel 101bis AHVG (SR 831.10) unterstützt der Bund Organisationen, die Dienstleistungen zur Aufrechterhaltung sozialer Kontakte erbringen (z. B. Kurse der Pro Senectute), Hausbesuche durchführen (z. B. Besuche durch Freiwillige des Roten Kreuzes) oder sich für mehr Lebensqualität im Alter einsetzen (GERONTOLOGIE CH).Die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz hat im Rahmen der kantonalen Aktionsprogramme die Informationsbroschüre "Förderung der sozialen Teilhabe im Alter in Gemeinden" herausgegeben (https://gesundheitsfoerderung.ch > Kantonale Aktionsprogramme > Psychische Gesundheit bei älteren Menschen > Fokusthemen > Soziale Teilhabe).Mit der Unterstützung des Bundes fördern die kantonalen Integrationsprogramme das Zusammenleben, insbesondere die Integration älterer Migrantinnen und Migranten (www.sem.admin.ch > Integration & Einbürgerung > Integrationsförderung > Kantonale Integrationsprogramme und Integrationsagenda).

3. Als für das Sozialwesen zuständige Stellen haben die Kantone und Gemeinden die Grundlagen und Strukturen ihrer Alterspolitik stark ausgebaut. In vielen Gemeinden gibt es Altersbeauftragte. Gemeinsam mit Organisationen der Zivilgesellschaft, Stiftungen und den Kirchen setzen Kantone und Gemeinden bürgernahe Massnahmen um. Hinzu kommen verschiedene lokale, oft in Netzwerken organisierte Initiativen. Dazu zählen beispielsweise das Netzwerk "Altersfreundliche Gemeinde", das Netzwerk "Caring Communities" oder die "Quartiers Solidaires" im Kanton Waadt. Die aufsuchende Sozialarbeit ist in den Programmen für ältere Menschen indes noch nicht sehr verbreitet, kommt aber immer mehr auf. Es ist Sache der lokalen Gebietskörperschaften oder der Netzwerke, die mit ihnen zusammenarbeiten, die mit dieser Methode gemachten Erfahrungen auszuwerten. Für diese Art von Massnahmen stehen dem Bund keine Evaluationsmöglichkeiten zur Verfügung.

Antwort des Bundesrates.