Lexipedia

22.4107 · Motion · 2022-09-29

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, Personen mit Schutzstatus S den Zugang zur beruflichen Ausbildung zu erleichtern und gleichzeitig zu gewährleisten, dass alle ihre Ausbildung abschliessen können, auch falls der Status S aufgehoben wird, bevor die Ausbildung abgeschlossen ist.

Begründung

Unter den knapp 60 000 Personen aus der Ukraine, denen die Schweiz bisher den Schutzstatus S gewährt hat, gibt es besonders viele Kinder und Jugendliche. Für sie sind eine gute Schulbildung und der Zugang zu beruflicher Ausbildung unabdingbar.

Wer weniger als 16 Jahre alt ist, profitiert vom Grundrecht auf Bildung. Schwieriger gestaltet sich die Frage, was nach der obligatorischen Schule kommt. Ein verfehlter Berufseinstieg kann sich auf das ganze Leben auswirken und gesellschaftlich während Jahrzehnten negative Folgen haben. Deshalb muss alles darangesetzt werden, den Zugang zu einer Ausbildung auf Sekundarstufe II oder einem hinführenden Brückenangebot zu erleichtern.

Dieser Einstieg gestaltet sich wesentlich einfacher, wenn er sowohl für die Jugendlichen als auch für die Lehrbetriebe mit einer Perspektive und ausreichender Planungssicherheit verbunden ist. Solange sich ein Lehrling sozusagen auf einem ausländerrechtlichen Schleudersitz befindet, werden es sich potenzielle Lehrmeister zweimal überlegen, den mit einer grossen Anstrengung verbundenen Einstieg in eine Berufslehre anzubieten.

Gemäss einer aktuellen Umfrage im Auftrag des Arbeitgeberverbandes wünschen sich fast zwei Drittel aller befragten Unternehmen eine Verlängerung des Aufenthaltsrechts für Personen mit Schutzstatus S für die Dauer der Anstellung. Daraus ist abzuleiten, dass die Arbeitgeber auch ein Interesse daran haben, Lernende anzustellen und wenn immer möglich fertig auszubilden. Für sie sind Investitionen in die nachobligatorische Bildung Investitionen gegen den Arbeits- und Fachkräftemangel.

Eine solide Bildung erhöht die internationale Mobilität, trägt zur Rückkehrfähigkeit bei und bildet insofern als eine vorgezogene Rückkehrhilfe und Investition in die Zukunft des Herkunftslandes. Wer in der Schweiz erfolgreich eine Berufslehre abgeschlossen hat, steigert seine Vermittlungsfähigkeit in der Schweiz und in der Ukraine - nicht zuletzt auch bei dort angesiedelten Schweizer Betrieben. Im Jahre 2020 war die Schweiz mit 3,1 Milliarden US-Dollar der drittgrösste Investor in der Ukraine.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat am 11. März 2022 den Schutzstatus S aktiviert. Dieser ist grundsätzlich rückkehrorientiert. Damit Personen mit Schutzstatus S am Sozial- und Arbeitsleben angemessen teilnehmen können, hat der Bundesrat gleichzeitig beschlossen, den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass der Zugang zu einer beruflichen Ausbildung wesentlich zur Erhaltung der Rückkehrfähigkeit von Personen mit Schutzstatus S beiträgt. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat am 13. April 2022 die Finanzierung von "Unterstützungsmassnahmen für Personen mit Schutzstatus S" beschlossen. Diese sollen unter anderem dazu dienen, den Einstieg in eine berufliche Ausbildung zu ermöglichen. Personen mit Schutzstatus S steht zudem der Zugang zur Integrationsvorlehre wie auch zu anderen Angeboten zur Vorbereitung der beruflichen Grundbildung offen. Das EJPD tauscht sich zu Fragen der beruflichen Integration regelmässig mit den Sozialpartnern und den Kantonen aus. Es hat die Ergebnisse der Studie des Arbeitgeberverbands zur Kenntnis genommen.

Der Schutzstatus S gilt bis zu seiner Aufhebung durch den Bundesrat. Der für eine allfällige Aufhebung entscheidende Faktor ist die Lage in der Ukraine, welche sich zuerst nachhaltig verbessern muss. Eine Aufhebung des Schutzstatus S in der Schweiz wird zudem sinnvollerweise in Absprache mit der EU erfolgen.

Auch wenn also nicht mit einer raschen Aufhebung des Schutzstatus S zu rechnen ist, ist sich der Bundesrat bewusst, dass Arbeitgebende wie auch Jugendliche im Hinblick auf den Zeitpunkt der Aufhebung Klarheit erwarten. Die Vorsteherin des EJPD hat daher im Juni 2022 das SEM beauftragt, die rechtlichen, organisatorischen und verfahrenstechnischen Fragen bei einer Aufhebung des Schutzstatus S bzw. bei der Rückkehr von Personen in die Ukraine zu klären. Die Kantone und Sozialpartner sind in die laufenden Arbeiten involviert.

Der Bundesrat ist vor diesem Hintergrund der Auffassung, dass zurzeit keine weitergehenden Massnahmen notwendig sind.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.