22.4170 · Interpellation · 2022-09-29
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:
1. Was ist der konkrete inhaltliche Auftrag, die Zielsetzung und der Fahrplan der Fachkommission Datenaustausch?
2. Einheitliche Prozessstandards sind wichtig, damit Daten ausgetauscht, erhobene Daten mehrfach genutzt und dem richtigen Adressaten mühelos zugeordnet werden können. Dies ermöglicht nicht nur Kosteneinsparungen, sondern ermöglichen auch eine effizientere und qualitativ verbesserte Versorgung der Schweizer Bevölkerung. Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass beim Datenaustausch gerade im stationären Bereich zwischen Leistungserbringern und Kostenträger ein grosses Effizienzpotential besteht?
3. Ist der Bundesrat beziehungsweise das BAG willens mitzuhelfen, die Prozesse bei den Kostengutsprachen zu harmonisieren, zu standardisieren und zu automatisieren?
4. Wie beurteilt das BAG die Effizienzpotentiale bei den Kostengutsprachen?
Begründung
Die Corona-Pandemie zeigte uns auf, dass die Digitalisierung in unserem Gesundheitswesen in den Kinderschuhen steckt. Zahlreiche Vorstösse belegen dies. Der Bundesrat möchte nun immerhin beim elektronischen Patientendossier vorwärts machen.
Weitere Digitalisierungsprojekte wie beispielsweise der Datenaustausch zwischen den Leistungserbringern und Behörden befinden sich in Lauerstellung. Das Parlament hat dazu einen Vorstoss angenommen, der die digitale Transformation im Gesundheitswesen vorantreiben will. Hierzu hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) gemäss der Medienmitteilung vom 20. September eine Fachgruppe gegründet, die sich zu Fragen rund um den Datenaustausch und das Zusammenspiel zwischen den Akteuren im Gesundheitswesen auseinandersetzt. Oberstes Ziel ist, Daten inhaltlich, strukturell und technisch zu standardisieren, um überhaupt erst einen digitalen Datenaustausch gewährleisten zu können.
Ein Tätigkeitsfeld könnte die vollständige und flächendeckende digitale Abwicklung von Kostengutsprachen sein. Denn die Anzahl von Kostengutsprachen ist sehr hoch, administrativ teils sehr aufwendig und die Fehlerquote beträchtlich. Zu den digitalen standardisierten Prozessen von Kostengutsprachen gibt es vielversprechende Pilotprojekte im stationären Bereich. Kostengutsprachen sind ein wichtiges und sehr häufig angewendetes Instrument zur Klärung des Kostenträgers, dessen Erstellung und Abwicklung heute noch sehr viel Bürokratie auslöst.
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die Fachgruppe Datenmanagement besteht aus Vertreterinnen und Vertreter von Bund, Kantonen, Organisationen und Interessenverbänden des Gesundheitswesens, sowie Fachexpertinnen und -experten. Die Fachgruppe Datenmanagement soll ein gemeinsames übergreifendes Architekturverständnis schaffen, sich auf gemeinsame Standards einigen und für deren Erarbeitung sorgen, sowie bestehende internationale Standards übernehmen. Diese Standards sollen durch die Akteurinnen und Akteure breit abgestützt und nach Konsultation als nationale Empfehlungen verabschiedet werden. So soll die Fachgruppe einen wesentlichen Beitrag zur notwendigen digitalen Transformation im Gesundheitswesen leisten. Das Kick-Off der Fachgruppe hat im September 2022 stattgefunden und die nächste Sitzung findet Ende November 2022 statt.
2. Der Bundesrat anerkennt das vorhandene Effizienzpotenzial. Mit dem Vorhaben Spitalstationäre Gesundheitsversorgung (SpiGes), als Pilotprojekt des Programmes Nationale Datenbewirtschaftung des Bundes (NaDB), wird deshalb zurzeit ein System aufgebaut, welches künftig im Sinne des Once-Only-Prinzips zur Mehrfachnutzung der Daten die Optimierung des Datenmanagements für den spitalstationären Bereich zum Ziel hat. Im Projekt werden unter anderem die effiziente und transparente Übermittlung der Daten der Spitäler an die Kantons- und Bundesbehörden sowie an die Organe der Krankenversicherung und damit die semantische sowie technische Interoperabilität der Spitaldaten für die Mehrfachverwendung unterstützt.
3./4. Die Kostengutsprache ist demgegenüber ein Instrument zur Prüfung der Leistungsvoraussetzungen durch die Versicherer. Entsprechende Prozesse und Standards werden von den Leistungserbringern und den Krankenversicherern gemeinsam definiert. Dies beispielsweise im Rahmen des Forums Datenaustausch oder via den offenen Kommunikationsstandard SHIP (Swiss Health Information Processing). Dieses Vorgehen hat sich bewährt, da so differenzierte, sachgerechte Lösungen für die verschiedenen Sachverhalte gefunden und stets an die neusten technologischen Entwicklungen angepasst werden können. Der Bundesrat ist überzeugt, dass die aktuellen Gremien und Prozesse eine gute Basis darstellen, die Effizienz der Prozesse stetig zu verbessern.
In Bezug auf die Sorgfalt bei der Bearbeitung von Versichertenanfragen stellt das BAG überdies im Rahmen seiner regelmässig durchgeführten Audits bei den Krankenversicherern sicher, dass die Prozesse innerhalb angemessener Fristen umgesetzt werden.
Antwort des Bundesrates.