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22.4227 · Interpellation · 2022-09-30

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Ich bitte den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten:

1. Liegt es im öffentlichen Interesse, selbständiges Unternehmertum zu behindern statt zu fördern? Ist der Bundesrat in diesem Zusammenhang bereit, die realitätsferne Praxis mit entsprechenden Massnahmen den heutigen Gegebenheiten anzupassen?

2. Ist der Bundesrat bereit, eine Änderung der Gesetzgebung einzuleiten, damit digital Arbeitende aufgrund der heute geltenden Zivil-, Sozialversicherungs- und Steuerrechts-Gesetzen und -Verordnungen nicht weiter behindert und benachteiligt werden?

3. Welche Gesetzesänderungen sind konkret angedacht? Wie wird sichergestellt, dass digital Arbeitende, die bereit sind Verantwortung zu übernehmen, Kunden akquirieren und Einnahmen generieren und damit ihren eigenen Lebensunterhalt verdienen und/oder einen wichtigen Beitrag dazu leisten, sozialversicherungs- und steuerrechtlich nicht benachteiligt werden? Wie wird sichergestellt, dass digital Arbeitende ebenfalls Sozialversicherungsbeiträge abrechnen und einzahlen bzw. später Leistungen beziehen können?

4. Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, damit die rasch wachsende Gruppe von Berufstätigen, die ganz oder teilweise digital arbeiten, auch statistisch entsprechend erfasst werden? Ist der Bundesrat bereit, dass digital Arbeitende inskünftig auch in den entsprechenden Statistiken des BfS erfasst werden, damit die Oeffentlichkeit und die interessierten Kreise das Potential der digital Arbeitenden besser erkennen und daraus die notwendigen Schlüsse ziehen können?

5. Ist der Bundesrat bereit, entsprechende Studien in Auftrag zu geben, welche die digitale Wirtschaft, digitales Arbeiten und insbesonders digitale Arbeitende besser erfassen, um daraus die notwendigen Erkenntnisse bezüglich Zivil-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht zu ziehen?

Begründung

Die Arbeitswelt hat sich im Verlauf einer einzigen Generation komplett verändert, die vierte industrielle Revolution ist eine Tatsache: Die digitale Transformation hat "Arbeit", wie sie unsere Grosseltern, unsere Eltern und auch viele von uns noch kannten, einem fundamentalen Wandel unterzogen. Wir leben heute mit und in der Arbeitswelt 4.0. Das bedeutet: Arbeitsformen und Arbeitsverhältnisse - einschliesslich Arbeitsabläufe, Kommunikationsweisen, Aufgabenprofile überhaupt ganze Berufsbilder - haben sich durch die Entwicklung und Anwendung neuer Technologien grundlegend verändert. Die Arbeitswelt 4.0 ist digital, agil, vernetzter, mobiler, flexibler.

Spätestens seit der Covid-19-Pandemie - Stichwort Homeoffice - sind die Veränderungen, welche die Arbeitswelt 4.0 für unselbständige Erwerbstätige mit sich bringt, in aller Munde.

Wie sieht es aber mit selbständigen Unternehmerinnen und Unternehmern aus? Auch für sie birgt die Arbeitswelt 4.0 enorme Chancen. Unsere Gesetze und die behördliche Praxis müssen aber zulassen, dass diese Chancen genutzt werden können.

Tatsache ist jedoch, dass unsere Gesetze der Arbeitswelt 4.0 nicht ausreichend Rechnung tragen - insbesondere Zivil-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht gehen noch von alten bzw. veralteten Strukturen aus. Um als selbständig anerkannt zu werden, müssen Unternehmer und Unternehmerinnen in der Praxis Kriterien erfüllen, welche der Realität nicht (mehr) entsprechen, z.B. Vorhandensein eigener Geschäfts- und Lagerräumlichkeiten, Anstellung von Personal, Tragen eines beträchtlichen wirtschaftlichen Risikos. Tatsächlich sind in der Arbeitswelt 4.0 aber häufig weder eigene Geschäftsräumlichkeiten noch zusätzliches Personal erforderlich, um selbständig unternehmerisch tätig zu sein, wodurch auch das wirtschaftliche Risiko des Unternehmers, der Unternehmerin minimiert wird.

Der Schritt ins Unternehmertum und damit in die Selbständigkeit wird durch eine die aktuelle Praxis, die oft fernab von den tatsächlichen Gegebenheiten und den Bedürfnissen der Arbeitswelt 4.0 operiert, massiv erschwert.

So können viele digitale Berufstätige aufgrund der heutigen Praxis keine Sozialversicherungsbeiträge abrechnen, noch einzahlen. Damit entgehen den Sozialversicherungen wertvolle Einnahmen und digital Berufstätige erhalten später keine Leistungen.

Stellungnahme des Bundesrates

1. In der Schweiz ist die Wirtschaftsfreiheit, die namentlich den freien Zugang zu einer privatwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit und deren freie Ausübung umfasst, gewährleistet. Die freie wirtschaftliche Entfaltung wird weder von den Sozialversicherungsgesetzen noch von der Praxis der Abgrenzung der Erwerbstätigen in Unselbständigerwerbende und Selbständigerwerbende behindert.

2., 3. und 5. In mehreren Berichten hat der Bundesrat die aktuellen arbeits- und sozialrechtlichen Rahmenbedingungen darauf hin überprüft, ob und wie sie den mit der Digitalisierung einhergehenden Entwicklungen anzupassen sind. Er kommt zum Schluss, dass die aktuellen Abgrenzungsregeln die Bedürfnisse nach sozialer Sicherheit (inklusive Vermeidung von Prekarisierung) und Flexibilität gut verbinden und legislatorische Massnahmen nicht angezeigt sind (siehe insbesondere den Bericht vom 27. Oktober 2021 "Digitalisierung - Prüfung einer Flexibilisierung des Sozialversicherungsrecht "Flexitest"", abrufbar unter www.bsv.admin.ch > Publikationen & Services > Bundesratsberichte). In seiner Antwort auf die Motion FDP-Liberale Fraktion (22.3630 "Neuer Status für Selbstständige in Plattformbeschäftigung. Soziale Absicherung sicherstellen") stellt der Bundesrat fest, dass die beitragsrechtliche Unterscheidung der Selbständigerwerbenden von den Unselbständigerwerbenden genügend flexibel ist, denn sie kann alle Beschäftigungsformen - auch die Geschäftsmodelle der digitalen Wirtschaft - abdecken. Ungeachtet ihres sozialversicherungsrechtlichen Status sind die in der digitalen Wirtschaft beschäftigten Personen versichert und beitragspflichtig.

Die Anerkennung von Selbständigerwerbenden durch die Sozialversicherungsbehörden ist ein Verwaltungsakt, der verfahrensrechtlichen Prinzipien genügen muss. Das Verfahren kann in den meisten Fällen innert kurzer Zeit abgeschlossen werden. In Grenzfällen oder im Fall von gerichtlichen Streitigkeiten kann sich die Dauer bis zum rechtskräftigen Entscheid zwar gelegentlich verlängern. Die betreffenden Personen sind während der Dauer der Abklärung aber versichert und müssen keine Leistungseinbussen befürchten. Um das Verfahren zur Klärung des Erwerbsstatus weiter zu vereinfachen und zu verkürzen, wird derzeit ein digitales Abklärungsinstrument aufgebaut, das auch die Anerkennung von Selbständigen beschleunigen wird.

4. Das Bundesamt für Statistik (BFS) hat im Jahr 2019 zum ersten Mal Daten zur Plattformbeschäftigung im Rahmen eines spezifischen Moduls der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE) zusammengetragen. In der SAKE 2022 kommt aktuell ein entsprechendes von Eurostat entwickeltes Modul zum Einsatz. Die Resultate werden im zweiten Quartal 2023 veröffentlicht. Die Erhebungen des BFS bieten eine gute und verlässliche Grundlage für die Abschätzung des Potenzials der digitalen Wirtschaft.

Antwort des Bundesrates.