22.4274 · Motion · 2022-11-17
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen soweit sinnvoll und angemessen zu ergreifen, um die iranische Zivilgesellschaft in ihrem Kampf für Frauen- und Menschenrechte zu unterstützen.
Eine Minderheit der Kommission (Chiesa, Minder, Müller Damian) beantragt, die Motion abzulehnen.
Begründung
Seitdem die 22-jährige Mahsa Amini vor rund vier Wochen von der iranischen "Sittenpolizei" für das inkorrekte Tragen ihres Kopftuches zu Tode geprügelt wurde, gehen in allen Ecken des Irans zehntausende Menschen gegen das Mullah-Regime auf die Strasse. Iranerinnen und Iraner aller sozialer Schichten und ethnischer Hintergründe fordern das Ende des unterdrückerischen Regimes um Religionsführer Ali Chamenei.
Die Islamische Republik reagiert auf die Proteste mit physischer Gewalt. Bereits sind über 120 Demonstrierende durch die Polizei, das Militär und die gefürchteten Badschir-Milizen getötet worden, darunter mindestens 23 Kinder. Tausende wurden verletzt, verschleppt oder misshandelt.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist es ausserdem besonders wichtig, dass iranische Nichtregierungsorganisationen, die sich für Frauen- und Menschrechte einsetzen, finanziell und durch weitere geeignete Massnahmen durch die Schweiz unterstützt werden.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat verurteilt die Gewaltanwendung der iranischen Sicherheitskräfte im Zusammenhang mit den Protesten. Auf die jüngsten Entwicklungen im Iran hat die Schweiz mit mehreren diplomatischen Interventionen auf bilateraler und multilateraler Ebene reagiert. Das EDA hat die unverhältnismässige Gewaltanwendung der iranischen Sicherheitskräfte mehrfach verurteilt. Es hat den Iran verschiedentlich aufgerufen, die Menschenrechte zu achten, insbesondere die Rechte von Frauen und Mädchen sowie das Recht auf Leben und auf Meinungsfreiheit. Im Jahr 2022 intervenierte der damalige Bundespräsident Ignazio Cassis zweimal persönlich bei Präsident Raisi. Angesichts der schweren, anhaltenden Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit den Demonstrationen unterstützte die Schweiz eine Resolution zum Iran, die am 24. November 2022 an der ausserordentlichen Tagung des Menschenrechtsrates verabschiedet wurde. Sie sieht die Einsetzung einer Ermittlungsmission vor, die die Menschenrechtsverletzungen dokumentieren und Beweise dafür sammeln soll.
Zudem führt das EDA einen Menschenrechtsdialog mit dem Iran. Es nutzt dazu den guten Zugang zu den iranischen Behörden. Im Rahmen dieses Dialogs werden Einzelfälle, insbesondere von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern und von Personen, die zum Tod verurteilt wurden, obwohl sie zum Tatzeitpunkt minderjährig waren, offen diskutiert und auch bei hochrangigen bilateralen Treffen angesprochen.
Die direkte Unterstützung von zivilgesellschaftlichen Organisationen, die sich für die Menschenrechte einsetzen, ist derzeit mit erheblichen Risiken verbunden, da Vergeltungsmassnahmen gegen sie ergriffen werden könnten. Die Schweiz hält sich an das Vorsorgeprinzip und arbeitet bei ihren Menschenrechtsaktivitäten im Iran mit internationalen Organisationen zusammen. Konkret unterstützt das EDA im Iran Projekte der UNICEF und des Hochkommissariats für Menschenrechte im Bereich der Jugendjustiz. Diese zielen unter anderem darauf ab, den Zugang zur Justiz für Minderjährige, einschliesslich Mädchen, zu verbessern und ein Hinrichtungsmoratorium für Personen zu erreichen, die zum Tatzeitpunkt minderjährig waren. Die Schweizer Botschaft in Teheran unterstützt zudem NGO-Projekte in den Bereichen Entwicklung, humanitäre Hilfe und menschliche Sicherheit, die der Bevölkerung im Iran zugutekommen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.